Rezension über:

Ingrid Ahrendt-Schulte / Dieter R. Bauer / Sönke Lorenz / Jürgen Michael Schmidt (Hgg.): Geschlecht, Magie und Hexenverfolgung (= Hexenforschung; Bd. 7), Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2002, 278 S., ISBN 978-3-89534-407-7, EUR 24,00
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Rezension von:
Rita Voltmer
Universität Trier
Redaktionelle Betreuung:
Gudrun Gersmann
Empfohlene Zitierweise:
Rita Voltmer: Rezension von: Ingrid Ahrendt-Schulte / Dieter R. Bauer / Sönke Lorenz / Jürgen Michael Schmidt (Hgg.): Geschlecht, Magie und Hexenverfolgung, Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2002, in: sehepunkte 3 (2003), Nr. 5 [15.05.2003], URL: https://www.sehepunkte.de
/2003/05/2676.html


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Ingrid Ahrendt-Schulte / Dieter R. Bauer / Sönke Lorenz / Jürgen Michael Schmidt (Hgg.): Geschlecht, Magie und Hexenverfolgung

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Vereinigt werden in diesem siebten Band der renommierten Reihe "Hexenforschung" zehn Beiträge, die auf der 1995 von Ingrid Ahrendt-Schulte, Gerd Schwerhoff, Dieter R. Bauer und Sönke Lorenz veranstalteten Tagung "Hexenverfolgung und Magie in geschlechtergeschichtlicher Perspektive" des Arbeitskreises Interdisziplinäre Hexenforschung (AKIH) in Weingarten basieren. [1]

In ihrer Einleitung (7-11) fassen die Herausgeber die zentralen Fragestellungen des Bandes, ausgehend von der Feststellung, dass den frühneuzeitlichen Hexenverfolgungen zu 75-80 % Frauen zum Opfer gefallen sind, zusammen. In Zurückweisung der von Heinsohn und Steiger vorgebrachten Thesen über die Vernichtung weiser Frauen durch einen zynischen Staatsapparat, werden die wichtigsten Forschungsergebnisse im Kontext "Hexenverfolgung, Frauen- und Geschlechtergeschichte" kurz diskutiert: Der spätestens seit der Aristoteles-Rezeption festzustellende misogyn ausgerichtete theologische Diskurs schlug sich zwar deutlich in der dämonologischen Traktatliteratur nieder, gleichwohl wurde das Argument von der grundsätzlichen Inferiorität des weiblichen Geschlechts auch von Gegnern der Verfolgung (Weyer, Spee) genutzt. Darüber hinaus bleibt noch unzureichend geklärt, wie und in welchem Umfang der elitäre Diskurs in der lokalen Gerichtspraxis rezipiert wurde. Es erscheint wichtig, stärker die lokale Verdachtsgenese in den Blick zu nehmen, wo einerseits Geschlechterstereotypen die Auswahl von Frauen als Hexereiverdächtige beeinflussten, andererseits Frauen auch zu einem großen Teil auf der Verfolgerseite als Denunzianten und Zeugen agierten. Beachtenswert bleibt ferner, dass in einigen Verfolgungsgebieten der Männeranteil unter den Opfern über 25 % lag, in anderen Gebieten sogar fast ausschließlich Männer hingerichtet wurden.

Im ersten Beitrag "Gender in der Hexenforschung. Ansätze und Perspektiven" (13-37) liefert Uschi Bender-Wittmann einen profunden, gut gegliederten Forschungsüberblick, auch unter Einbeziehung von Ergebnissen der Historischen Kriminalitätsforschung und der Ethnologie. Dabei nutzt sie Überlegungen von Joan Scott, welche die historische Analysekategorie "Gender" im Kontext gesellschaftlicher Geschlechter-Beziehungen auf vier Ebenen ansiedelt: 1. im Repertoire kultureller Mythen, Symbole und Metaphern, 2. in den Bereichen normativer Konzepte, 3. herrschaftlich-politischer und 4. sozio-ökonomischer Strukturen. Diesem Modell folgend analysiert Bender-Wittmann, "inwieweit Gender in seinen genannten Aspekten bei der Erforschung der Hexenverfolgungen bislang berücksichtigt worden ist, wo die Schwerpunkte lagen, und was zu tun bleibt" (16). Sie kommt zu dem Fazit, dass genderspezifische Ansätze gerade für die Erforschung der Geschichte der Hexenverfolgungen Erfolg versprechend sind - auch im Hinblick auf eine zukünftige Gesellschaftsgeschichte -, wenngleich darin nicht ein monokausales Erklärungsmodell für die frühneuzeitlichen Hexenjagden gefunden werden kann.

Anhand von Beispielen aus dem Saar-Raum erläutert Eva Labouvie in ihrem Beitrag "Perspektivenwechsel. Magische Domänen von Frauen und Männern in Volksmagie und Hexerei aus der Sicht der Geschlechtergeschichte" (39-56) geschlechtsspezifische Faktoren bei der Selektion von Hexereiverdächtigen auf der Ebene der Dorfgemeinschaften. Im volksmagischen Denken wurde Frauen eher der Bereich der dämonisch besetzten schwarzen Magie zugeschrieben, ihnen sagte man eine Grunddisposition im Kontakt mit Dämonen und Geistern, Giftmischerei sowie jeder Form von schädigender Magie nach (zum Beispiel Wetter-, Butter- und Impotenzzauber). Imaginationen von männlicher Magie dagegen orientierten sich eher am bäuerlichen Alltagsleben, wurden weniger geheimnisvoll gedacht (zum Beispiel Schatzgräberei). Diese unterschiedlichen Rollenzuschreibungen spiegeln sich wider in der Attribution von Hexereiverdächtigungen. Labouvie kann zeigen, wie zwischen einer primären, noch geschlechtsunspezifischen Ebene von allgemeinen Hexereivorstellungen und einer sekundären, nun geschlechtsspezifischen Ebene konkreter Verdächtigungen Hexereivorwürfe eine Schnittmenge von Imagination und Realität bildeten. Dass Hexenausschüsse und Gerichtsgremien sich nur aus Männern zusammensetzten, trug ein Übriges zur Konzentration auf weibliche Angeschuldigte bei. Zudem hatten Frauen schlechtere Chancen, sich gegen Hexereivorwürfe zu wehren oder im Prozessgeschehen Verteidigungsmöglichkeiten zu ergreifen.

Mit der "Relevanz der Ethnologie für die Erforschung der europäischen Hexenverfolgungen" (57-80) setzt sich Rainer Walz auseinander und untersucht, ob und in welcher Weise Ergebnisse der ethnologischen Forschung zum Hexenglauben in so genannten primitiven Gesellschaften für die historische Forschung relevant sein können beziehungsweise sind. Dabei stellt der Autor allgemeine Funktionen (Kontingenzreduktion, Symbolisierung des Bösen, Konfliktlösung und "status degradation") sowie spezielle Funktionen des Hexenglaubens (Diskriminierung eines Geschlechts oder von Altersgruppen, Diskriminierung abweichenden Verhaltens / Lösung von Nachbarschaftskonflikten; Klatsch, Macht und das Problem des geheimen Wissens) zur Diskussion. Walz betont, dass empirische Untersuchungen notwendig bleiben, um eine genaue Analyse der Funktionalität, aber auch Dysfunktionalität des Hexenglaubens in den jeweiligen Gesellschaften zu analysieren. Eine einfache Übertragung der Ergebnisse der Ethnologie auf das Forschungsfeld frühneuzeitlicher Hexenverfolgungen dagegen erweist sich als schwierig, allein schon aufgrund der unterschiedlichen Konzeption von Religion und Ritus in frühneuzeitlichen beziehungsweise so genannten primitiven Gesellschaften. Einmal mehr wird jedoch mit Blick auf die Ethnologie daraufhingewiesen, dass nur ein multikausales Funktionsmodell zur Erklärung der Hexenverfolgungen herangezogen werden kann.

Einleitend stellt Hans de Waardt in seinem Beitrag "Mann oder Frau, Tod oder Leben. Die Grenze zwischen Natur und Übernatur als Schwelle der magischen Inversion" (81-104) fest, dass die Konstruktion des Hebammen-Mythos durch Heinsohn und Steiger sowie nachfolgend besonders durch angloamerikanische Forscherinnen und Forscher auf rein anachronistisch-selektive, ergebnisgeleitete Quellenanalyse zurückzuführen ist. Eine Entsprechung findet diese 'Erkenntnisstrategie' bei der geschlechtsspezifischen Zuschreibung von Hexereiverdächtigungen. Zur Erläuterung lenkt de Waardt den Blick auf zwei historische Teildisziplinen, die Hagiographie und die Medizingeschichte. Am Beispiel der Teresa von Avila und der Jeanne des Anges wird anschaulich hergeleitet, dass die Interpretation und Bewertung von Visionen als göttlichen oder teuflischen Ursprungs durchaus ambivalent sein konnte. Ob eine Frau als 'heilig' oder als mit dem Teufel im Bunde klassifiziert wurde, hing nicht zuletzt von der bewussten Wahl des jeweiligen Beichtvaters ab. Vergleichbares spielte sich im Bereich der Diagnostik ab: Auf welche Ursachen eine Krankheit zurückgeführt werden konnte, ob etwa Zauberei vermutet wurde, ließ sich oft erst nach der Konsultation mehrerer Heiler oder Ärzte feststellen. Auch hier bedingte die vom Patienten bereits ergebnisgeleitete Auswahl des Spezialisten die Diagnose. Ähnliche Strukturen haben für die Auswahl von weiblichen und männlichen Hexereiverdächtigen zu gelten. De Waardt kommt zu dem Fazit, dass kulturgebundene Umstände und die darin eingebetteten Vorstellungen über Tod, Leben und das Hinüberwechseln zwischen beiden Sphären dafür verantwortlich sind, "ob in einer Gesellschaft das Stereotyp der bösartigen Hexe männlich oder weiblich ist" (99).

Im folgenden Beitrag geht Wilfried Hartmann auf "Frauen im Recht und vor Gericht im 14. und 15. Jahrhundert" (104-121) ein. Dabei versucht der Autor, die in normativen Texten am Beispiel der weit verbreiteten, so genannten Rechtssumme des Bruders Berthold gesetzten Rechtsvorschriften anhand der geübten Rechtswirklichkeit (Akten der Offizialate von Paris, Cerisy und Augsburg) zu überprüfen. Bedingt durch die Quellenauswahl steht die Behandlung von Ehesachen im Mittelpunkt der Untersuchung. Hartmann resümiert, dass anhand der von ihm untersuchten Texte zwar durchaus von einem uneinheitlichen Bild weiblicher Rechtstellung im Mittelalter gesprochen werden kann, jedoch die einseitig misogyne Beurteilung der Frau, wie sie im theologischen Diskurs geäußert wird, weder im Kirchenrecht noch in seiner praktischen Anwendung eine Entsprechung findet. So hat die Mehrzahl der Kanonisten die sexuelle Gleichstellung von Mann und Frau bejaht, auch die Gerichtspraxis an den Offizialaten entsprach diesem Grundsatz. Wie vom Autor eingestanden, muss jedoch offen bleiben, ob diese ausgleichende Rechtsprechung seine Parallelen an weltlichen Gerichten fand. Immerhin wurden Abtreibung und Kindstötung kurz vor 1500 im weltlichen Recht unter Todesstrafe gestellt.

Mit dem Beitrag von Ingrid Ahrendt-Schulte "Die Zauberschen und ihr Trommelschläger. Geschlechtsspezifische Zuschreibungsmuster in lippischen Hexenprozessen" (123-131) wird ein knapper, gleichwohl fundierter Einblick in die sich wandelnden Vorstellungen über den Inhalt des Zaubereidelikts und die damit einhergehende Wandlung der Verfolgungspraxis geboten: In der Grafschaft Lippe beziehungsweise in der Stadt Horn des 16. Jahrhunderts wurde schädigende Magie als "Kunst der Frauen" im Rahmen der Konfliktbewältigung und -lösung gedacht. Die auch auf Drängen der Gemeinde einsetzenden Hexenjagden betrafen deshalb ausschließlich weibliche Delinquentinnen. Erst im Verlauf des 17. Jahrhunderts wurden auch vereinzelt Männer unter dem Hexereivorwurf belangt, nachdem 1603 eine Angeklagte vor Gericht von männlichen Teilnehmern am Hexensabbat 'berichtet' hatte. Plausibel wurde dieses neue Bild vom zweigeschlechtlichen Hexensabbat erst durch die Annahme, dass Männer als Musiker und Partner bei verschiedenen "Ausschweifungen" an den Hexentänzen teilgenommen hätten. Seltener ist analog zu den weiblichen Schadenzaubervorwürfen der männlich konnotierte Werwolfsvorwurf festzustellen. Generell waren vom Hexereiverdacht jedoch nur solche Männer betroffen, deren sexuell oder sozial deviantes und normverstoßendes Verhalten die missbilligende Aufmerksamkeit der Gemeinschaft erregt hatte.

Eine Fallstudie bietet Peter Arnold Heuser in seinem umfänglichen, auf akribischen Archivstudien beruhenden und mit zahlreichen Tabellen ausgestatteten Aufsatz "Die kurkölnischen Hexenprozesse des 16. und 17. Jahrhunderts in geschlechtergeschichtlicher Perspektive" (133-174). Insgesamt kommt Heuser bei der Untersuchung einiger gut dokumentierter Hexenjagden in kurkölnischen Unterherrschaften zu dem Ergebnis, dass mit der Ermittlung der sich regional durchaus unterschiedlich ausbildenden und wandelnden geschlechtsspezifischen Verdachtszuschreibungen sowie der zunehmenden Hinrichtung männlicher Opfer allein die Verfolgungen in Kurköln nicht erklärt werden können. Vielmehr belegen die unterschiedlichen Möglichkeiten von geschlechtsspezifischen Zuschreibungsmustern, wie multifunktional Hexenglaube und Hexenverfolgung eingesetzt wurden. Selbst eine Änderung innerhalb der Geschlechtsproportion zu Ungunsten männlicher Opfer führte nicht zu einer grundsätzlichen 'Vertrauenskrise' in das Glaubenskonstrukt "Hexerei".

Mit einem medizingeschichtlichen Teilaspekt befasst sich Christina Vanja in ihrem Beitrag "Waren die Hexen gemütskrank? Psychisch kranke Frauen im hessischen Hospital Merxhausen" (175-192). Ausgehend von dem bereits bei Weyer anzutreffenden Urteil, hexereiverdächtige Frauen seien in Wirklichkeit gemüts- beziehungsweise geisteskrank, spürt die Autorin den Bezügen zwischen Hexereivorwurf und psychischen Erkrankungen bis in die moderne Psychiatrie nach. Da bislang eine Untersuchung der Hexenprozessakten unter diesem Gesichtspunkt fehlt, stützt sich Vanja auf jene Fälle von psychisch erkrankten Menschen, die im Hospital Merxhausen nahe Kassel (16.-18. Jahrhundert) versorgt wurden. Deutlich wird, dass zumindest im protestantischen Hessen zwischen Hexerei und psychischen Krankheiten, wie zum Beispiel Melancholie, streng getrennt wurde. In keinem der untersuchten Fälle hat man gemütskranke Frauen als Hexen verdächtigt oder in der Hexerei einen Grund für ihre Erkrankung gesucht. Auch so genannte "böse Weiber" beziehungsweise "boshafte Männer" wurden nicht der Hexerei angeklagt, jedoch brachte man ihrer psychischen Erkrankung weniger Mitleid entgegen und versuchte, sie mithilfe von Strafen und Korrektionen in das Hospitalsleben einzupassen. In Besessenheitsfällen unterstellten oft Laien einen Einfluss der Dämonen, während die Ärzte auch hier eher von einem "Furor uterinus" ausgingen. Im Übrigen waren auch Männer von so genannter "Gemütskrankheit" befallen, jedoch nicht in dem quantitativen Ausmaß wie Frauen.

In ihrem Beitrag "Tabu und Tod. Männer als Opfer frühneuzeitlicher Verfolgungswellen" (193-208) konzentriert sich Karen Lambrecht auf Zaubereiprozesse, die in Schlesien und Mähren häufig gegen Männer (Juden, Hirten, Abdecker, Totengräber und posthum gegen "Wiedergänger") geführt wurden und kommt zu interessanten Schlussfolgerungen, die mit denjenigen von de Waardt und Ahrendt-Schulte korrespondieren: So ergibt sich bei verurteilten Männern eine Schnittmenge von Tabu und Tod. Prozesse gegen sie waren ein "Vielzweckinstrument, das unter Einfluss einer Krise zur Bekämpfung von prekären, tabuisierten Bereichen diente" (206). Darüber hinaus wurden Männer der Hexerei verdächtigt, wenn die Vorwürfe dem eher weiblich besetzten Konzept von Hexerei entsprachen und sie außerdem als deviant und sozial auffällig eingestuft wurden. Auch scheint man männlicher Magie eher das Auslösen von Seuchen und Pest zugetraut zu haben.

Iris Gareis überschreitet mit dem Aufsatz "Liebesmagie und Schadenzauber. Zur Rezeption des europäischen Hexenbildes in Hispano-Amerika (16.-18. Jahrhundert)" (209-225) die Grenzen Europas und diskutiert die Frage, warum es unter den rezenten Hexereiimaginationen Lateinamerikas zu evidenten Übereinstimmungen mit dem frühneuzeitlichen Hexenstereotyp Mittel- und Westeuropas gekommen ist. Dabei kann die Autorin Formen vorkolumbianischen Schaden- und Liebeszaubers anführen, die - anders als es koloniale Autoren schilderten - zumeist von Männern und nicht von Frauen ausgeführt worden sind. Die so verblüffenden Übereinstimmungen zwischen indigenen Magie- und Hexenvorstellungen mit den einschlägigen Darstellungen in der dämonologischen Literatur erweisen sich als Ergebnis einer Umdeutung, stammen doch die meisten schriftlichen Nachrichten darüber aus der Feder europäischer Autoren, welche die angetroffenen magischen Praktiken und Ideen vor dem europäischen Wissenshorizont uminterpretierten. In Lateinamerika existierten durchaus schon lange vor der Kolonisierung Vorstellungen von "Hexen" und "Hexern", doch hatten diese Imaginationen einen anderen Inhalt als ihre europäischen Entsprechungen.

Der umfangreiche kunstgeschichtliche Beitrag von Charles Zika "Cranach's melancholia paintings. Witchcraft and sexual disorder in the sixteenth century" (227-272), ausgestattet mit 18 Schwarz-Weiß-Abbildungen, beschließt den Band. Gerade mit seinen zwischen 1528 und 1533 entstandenen Melancholie-Bildern übt Cranach großen Einfluss auf das Bildprogramm des Hexenritts aus, wobei die Darstellung einer wilden Gruppe nackter Reiterinnen im Mittelpunkt der 'Hexen'-Ikonographie steht. Neben diesem Motiv vom "Wilden Heer" greift Cranach die Venusberg-Legende auf. Die 'Hexe' ist - wie bei Hans Baldung Grien und anderen - sexuelle Verführerin und Stifterin sexueller Unordnung. Daneben aber erscheint der Hexenritt als teuflische Illusion, eine Interpretation im Sinne Luthers.

Am Ende des Bandes findet sich ein hilfreicher Orts- und Personenindex, dessen Erstellung ebenso hervorzuheben ist wie die ausgezeichnete redaktionelle Bearbeitung. Dass zwischen Tagung und Publikation acht Jahren liegen, erklärt, warum der eine oder andere Beitrag nicht den aktuellen Forschungsstand präsentiert. Vielleicht hätte eine Umgruppierung der Beiträge auch eine bessere thematische Fokusierung erzielt. Insgesamt jedoch bietet der Band einen ausgezeichneten, interdisziplinären Einstieg in viele wichtige Aspekte des Forschungsfeldes "Hexenverfolgung und Gender" und damit in einen Fragenkomplex, der inzwischen etwas aus dem Blickwinkel der Hexenforschung verschwunden ist. Zuzustimmen ist den Herausgebern, dass "der vorliegende Band nicht abschließend alle Antworten finden kann", dass allerdings "sicherlich Anregungen zu weiteren Forschungen gegeben" werden (10).

Anmerkung:

[1] Auf die Publikation von vier der im Programm genannten Vorträge musste verzichtet werden: Stuart Clark: Witchcraft and Gender in European Demonology; Machteld Löwensteyn: Das Auge des Mannes, der Körper der Schönen und das Wissen der Alten. Eine Analyse der Darstellung vom ewigen Glauben und der Vergänglichkeit der irdischen Natur in Hexereivorstellungen in der nordeuropäischen Kunst in der frühen Neuzeit; Walter Rummel: Weise Frauen und weise Männer im Kampf gegen die Hexen (wurde zwischenzeitlich gedruckt unter dem Titel "Weise" Frauen und "weise" Männer im Kampf gegen Hexerei. Die Widerlegung einer modernen Fabel, in: Christof Dipper / Lutz Klinkhammer / Alexander Nützennadel [Hg.]: Europäische Sozialgeschichte. Festschrift für Wolfgang Schieder, Berlin 2000, S. 353-376); Heide Wunder: Geschlechtergeschichte, Sozialgeschichte, Historische Anthropologie: Konzepte und Perspektiven für die Erforschung der Hexenverfolgung.

Rita Voltmer