Rezension über:

Manfred Wolf (Bearb.): Die Urkunden des Kölnischen Westfalen 1301-1325. Lieferung 3: 1321-1325 (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen; Bd. 11), Münster: Aschendorff 2005, VIII + 667 S., ISBN 978-3-402-06694-2, EUR 55,00
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Rezension von:
Arend Mindermann
Landschaftsverband Stade
Redaktionelle Betreuung:
Stephan Laux
Empfohlene Zitierweise:
Arend Mindermann: Rezension von: Manfred Wolf (Bearb.): Die Urkunden des Kölnischen Westfalen 1301-1325. Lieferung 3: 1321-1325, Münster: Aschendorff 2005, in: sehepunkte 6 (2006), Nr. 11 [15.11.2006], URL: https://www.sehepunkte.de
/2006/11/9848.html


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Manfred Wolf (Bearb.): Die Urkunden des Kölnischen Westfalen 1301-1325

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Mit der dritten Lieferung der Urkunden des Kölnischen Westfalen der Jahre 1301-1325 hat dieses voluminöse Werk das Jahr 1325 erreicht und damit zugleich sein projektiertes Ende. Bereits der Umfang dieser Lieferung mit ihren 670 Seiten im Folioformat zeigt die konzeptionellen Schwierigkeiten, die einer weiteren Fortführung bis an die Grenze zur Neuzeit im Wege stehen: Eine Konzeption, die dazu führt, dass ein Urkundenbuch dieses Umfangs lediglich die Urkunden der vier Jahre von 1321 bis 1325 enthält, kann in der Tat so nicht fortgeführt werden, zumal die Urkundenüberlieferung im weiteren 14. und im 15. Jahrhundert ja noch beträchtlich zunimmt, wie auch Wilfried Reinighaus und Peter Johanek in ihrem Vorwort völlig zu Recht feststellen (VIII). Die aus dieser Erkenntnis resultierende Absicht der Historischen Kommission für Westfalen, künftig verstärkt Urkundenbücher einzelner Klöster und Stifte herauszugeben, ist nur zu begrüßen. Ein vergleichender Blick nach Niedersachsen dürfte die Tragfähigkeit dieser Konzeption nachdrücklich erweisen.

Die hier vorzustellende Lieferung dieses Bandes der Urkunden des Kölnischen Westfalen enthält (nebst einer eigenen Titelei und einem kurzen Vorwort) die Seiten 1003-1335 mit den Urkundennummern 1709-2251, die die Jahre 1321-1325 umfassen. Die Anordnung der Urkunden folgt dem sehr übersichtlichen Schema der früheren Bände des Westfälischen Urkundenbuchs: Auf Urkundennummer und Datierung folgt ein recht detailliertes Regest, das den wesentlichen Rechtsinhalt der Urkunde umfassend erschließt. Auf das Regest folgt in der Regel der vollständige Abdruck des Urkundentextes; es folgen dann die Angaben zur Überlieferung. Ausnahmen hiervon bilden verlorene Urkunden (z. B. Nr. 1981 und Nr. 2066) oder unzugängliche Urkunden - z. B. Nr. 1951: "Ausf. Perg., A[rchiv] von Nesselrode-Herrnstein (Original zurzeit nicht zugänglich)". Sie werden naturgemäß nur als Regest geboten, allerdings mit detaillierten Angaben zur Überlieferung. Dasselbe gilt für chronikalisch überlieferte Urkunden, deren Text sich nicht erhalten hat (z. B. die Nr. 2117 und 2118: "Wiedergabe nach Chroniken der deutschen Städte 20, 1887, S. 201; Regest: REK [= Regesten der Erzbischöfe von Köln] IV Nr. 1487" bzw. "Nr. 1488").

Bei Papsturkunden (in dieser Lieferung also den Urkunden Papst Johannes' XXII.) wird, wie auch sonst weithin üblich, nicht der in den vatikanischen Registern überlieferte Wortlaut wiedergegeben. Vielmehr wird der Text älterer Editionen bzw. Regestenwerke zugrundegelegt. Wolf druckt die älteren Drucke bzw. Regesten schlicht nach. Als Vorlage dienen insbesondere der erste Band der von Sauerland bearbeiteten "Urkunden und Regesten zur Geschichte der Rheinlande aus dem Vatikanischen Archiv" (Bonn 1902), daneben vereinzelt die von Riezler bearbeiteten "Vatikanische[n] Akten zur deutschen Geschichte in der Zeit Kaiser Ludwigs des Bayern" (Innsbruck 1891) (z. B. Nr. 2061, 2062). Diese Lieferung folgt hierin dem Vorbild anderer Bände des Westfälischen Urkundenbuchs, etwa dem der Urkunden des Bistums Minden (1301-1325). Anders als Joseph Prinz, der Bearbeiter der 2. Auflage des ebengenannten Mindener Urkundenbuchs, hat Wolf allerdings erstaunlicherweise die einschlägigen Bände des von Guillaume Mollat herausgegebenen siebzehnbändigen Werks "Jean XXII (1316-1334). Lettres communes" (Paris 1904-1959) vollständig unberücksichtigt gelassen, sodass ihm doch die eine oder andere dort nachgewiesene, für das Kölnische Westfalen einschlägige Urkunde entgangen sein wird.

Bisher unbekannte echte Königsurkunden finden sich in dieser Lieferung nicht. Die drei hier enthaltenen Urkunden König Ludwigs des Bayern (Nr. 1950, Nr. 2054 und Nr. 2055) sind alle bereits mehrfach gedruckt, unter anderem im Dortmunder Urkundenbuch. Bisher ungedruckt ist lediglich die unter Nr. 1911 regestierte Urkunde, eine angebliche "Verordnung Kaiser Albrechts des Bayern über hofeigene Güter" vom 31. Oktober 1322. Wolf sieht hierin völlig zu Recht eine "dubiose Urkunde wegen Nichtübereinstimmung der Regierungszeit Albrechts (1288-1308), vielleicht Verwechslung mit Ludwig dem Bayern, aber auch da widersprüchlich" (1137, Anm. 1 zu Nr. 1911). Aufgrund dieses offenkundig berechtigten Fälschungsverdachts verzichtet er auf die Wiedergabe des Textes dieser im Vestischen Archiv Recklinghausen in einer Abschrift des 16. Jahrhunderts überlieferten Urkunde; er hat sie, wie er angibt "wegen der Dubiosität nicht weiter berücksichtigt" (1137).

Hinzuweisen ist noch auf die insgesamt doch enorm breite Quellenbasis dieses Urkundenbuchs. Außer Quellen aus zahlreichen deutschen, insbesondere westfälischen Archiven sind in größerer Zahl auch Quellen aus dem europäischen Ausland herangezogen worden. Letztere werden allerdings durchweg nach älteren Drucken wiedergegeben. Dies gilt nicht nur für die bereits erwähnten Papsturkunden. Als Beispiel mag der Hinweis auf die unter Nr. 1995 abgedruckte Urkunde aus dem Jahr 1323 genügen. Diese im Reichsarchiv Stockholm erhaltene Urkunde wurde vom Franziskaner Peter von Dortmund ausgestellt, der dem Konvent in Visby angehörte. Gedruckt wird sie hier aber nicht nach dem Original, sondern nach einem älteren Druck in "Svenskes Diplomatarium", Bd. 3 (Stockholm 1842). Dieses Verfahren wirft allerdings die Frage auf, ob die für das Kölnische Westfalen einschlägigen Bestände jener ausländischen Archive wirklich vollständig erfasst worden sind, was ja, um es nochmals zu wiederholen, zumindest beim Vatikanischen Archiv sicher nicht der Fall ist. Dass dieses Urkundenbuch aber, ungeachtet dieser Einschränkungen, reichhaltige Quellen zur westfälischen Geschichte, zur Sozialgeschichte sowie zur Orts- und Familiengeschichte bietet, versteht sich bei einem landesgeschichtlich orientierten Urkundenbuch wie diesem von selbst und braucht daher an dieser Stelle nicht besonders hervorgehoben zu werden.

Irgendwelche gravierenden Fehler im Urkundenteil hat der Rezensent nicht entdecken können; kleinere Versehen sind sicher nie ganz zu vermeiden, so erscheint beispielsweise der in Nr. 2012 und 2013 genannte Gerhardus de Stade im Regest zu Nr. 2012 als "Gerhard Stade", im Regest zu Nr. 2013 dagegen als "Gerhard von Stade". Den insgesamt überaus positiven Eindruck, den die sehr qualitätvolle Bearbeitung der Urkunden hinterlässt, können derartige marginale Versehen aber nicht im Geringsten trüben.

Auf den Urkundenteil folgt ein kurzer Literaturnachtrag zu der in den Lieferungen 1 und 2 angeführten Literatur (1337 f.). Nach dem Abkürzungsverzeichnis (1339) und einer kurzen Corrigendaliste (1341) folgen dann die äußerst umfangreichen Indices für alle drei Lieferungen dieses Bandes (1343-1670), bestehend aus dem Orts- und Personenindex (1343-1540) und einem umfangreichen Sachindex (1541-1670), der keine Wünsche offen lassen dürfte. Wohl jeder, der einmal einen Index zu erstellen hatte, wird mit Hochachtung die beeindruckende Arbeitsleistung des Bearbeiters anerkennen, die in diesen Indices zum Ausdruck kommt. Ob ein Sachindex allerdings wirklich derart ausführlich und detailliert ausgearbeitet werden muss, sei dahingestellt; dass er die Benutzung der drei Lieferungen dieses Urkundenbuchs enorm erleichtert, ist aber unbestreitbar. Einige wenige, bei kursorischer Durchsicht ermittelte Versehen im Orts- und Personenindex seien angemerkt: Das auf Seite 1364 unter "Braunschweig" genannte Lemma "Dominikaner, Niederlassung" ist identisch mit dem unmittelbar darunter genannten Lemma "Predigerorden, Niederlassung". Dasselbe wird wohl auch für den auf Seite 1408 genannten "Gutinge, Hermann von, Bürger zu Lippwald" gelten, der wohl doch mit dem wenige Zeilen später genannten "Gutingen, Hermann gen. von, Bürger zu Lippwald" identisch sein dürfte. Unter "Johannes XXII., Papst" (1431) findet sich ein Hinweis auf eine Urkunde Nr. "11871" (Druckfehler; gemeint ist 1871). Diese wenigen Irrtümer können den positiven Eindruck der Indices aber nur wenig schmälern, dürften derartige Irrtümer sich doch kaum jemals völlig vermeiden lassen.

Insgesamt liegt, trotz der angeführten Monita, mit der hier anzuzeigenden 3. Lieferung der Urkunden des Kölnischen Westfalen der Jahre 1301-1325 ein Urkundenbuch von beeindruckender Qualität und Quantität vor, für das dem Bearbeiter Respekt zu zollen ist.

Arend Mindermann