Rezension über:

Michael Müller: Die Entwicklung des Kurrheinischen Kreises in seiner Verbindung mit dem Oberrheinischen Kreis im 18. Jahrhundert (= Mainzer Studien zur Neueren Geschichte; Bd. 24), Frankfurt a.M. [u.a.]: Peter Lang 2008, 381 S., ISBN 978-3-631-58222-0, EUR 56,50
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Rezension von:
Max Plassmann
Historisches Archiv der Stadt Köln
Redaktionelle Betreuung:
Michael Kaiser
Empfohlene Zitierweise:
Max Plassmann: Rezension von: Michael Müller: Die Entwicklung des Kurrheinischen Kreises in seiner Verbindung mit dem Oberrheinischen Kreis im 18. Jahrhundert, Frankfurt a.M. [u.a.]: Peter Lang 2008, in: sehepunkte 9 (2009), Nr. 9 [15.09.2009], URL: https://www.sehepunkte.de
/2009/09/15171.html


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Michael Müller: Die Entwicklung des Kurrheinischen Kreises in seiner Verbindung mit dem Oberrheinischen Kreis im 18. Jahrhundert

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So pointiert wie zutreffend haben Johannes Burkhardt und Wolfgang Wüst vor einigen Jahren die "Entkreisung" des deutschen Geschichtsbildes beklagt. Sie meinten damit das Verschwinden der frühneuzeitlichen Reichskreise aus dem historischen Bewusstsein seit dem 19. Jahrhundert, das nichts mehr mit diesen supraterritorialen Elementen der Reichsverfassung anzufangen wusste. Selbst dort, wo die Reichskreise mit geläufigen geographischen Regionen zumindest dem Namen nach zusammenfielen, wie es etwa in Schwaben und Franken der Fall war, bildeten sie in der landesgeschichtlichen Forschung häufig nur ein Randthema. Diejenigen Reichskreise aber, zu denen kein Nachfolgestaat und keine Nachfolgeregion ausgemacht werden konnten, führten lange Zeit ein historiographisches Schattendasein. Erst nach und nach vermochten die so entstandenen blinden Flecken Interesse auf sich zu ziehen, wenngleich auch hier noch keineswegs von erschöpfender Forschung die Rede sein kann.

Mit Peter Claus Hartmann hat einer derjenigen, die sich seit den 1990er Jahren der Reichskreisforschung zugewandt haben, den Begriff der politischen Region gewählt, um die Kreise und ihre Aktivitäten überhaupt fassbar zu machen. Ein solcher Hilfsbegriff - wie immer man ihn auch am Ende genau formuliert und verstanden wissen mag - ist zu ihrer Beschreibung sicher hilfreich, wenn nicht sogar notwendig. Denn weder handelte es sich um Reichsprovinzen mit fest umrissenen Aufgaben und Kompetenzen, noch um Bündnisse, weder um einen freiwilligen Zusammenschluss von Ständen, noch um einen erzwingbaren, und weder um sich ausbildende Territorialstaaten, noch um Instanzen, die keinerlei Verbindung zu der inneren Verfassungsentwicklung ihrer Mitglieder gehabt hätte. Reichskreise sind also nur schlecht mit griffigen verfassungs- oder politikgeschichtlichen Kategorien zu beschreiben. Der Begriff der politischen Region hat hier den Vorteil, so unkonkret und offen zu bleiben, dass sich die bunte Vielfalt der Entwicklungen in den zehn Reichskreisen einigermaßen unter ihn fassen lässt. Dabei deutet er auf ein wesentliches Element der jeweils individuellen Geschichte der Kreise hin: Wo sie Aktivitäten entfalteten und wo es in welcher Intensität auch immer zu einer Zusammenarbeit der Kreisstände kam, geschah dies auf Grundlage gemeinsamer regional oder grob regional verankerter politischer, territorialer, konfessioneller, wirtschaftlicher etc. Problemstellungen und Interessen.

Hartmanns Schüler Michael Müller hat sich in seiner Habilitationsschrift zwei Reichskreise vorgenommen, deren enge institutionelle und personelle Verflechtung im 18. Jahrhundert tatsächlich kaum anders als mit einem Begriff wie dem der politischen Region beschrieben werden kann. Der Kurrheinische Kreis, der hauptsächlich die vier rheinischen Kurfürsten umfasste, war mehr nach deren ständischer Qualität als nach geographischen Gesichtspunkten gebildet worden. Die Folge war eine enge territoriale und infolge von Erbgängen und Bistumsakkumulationen auch personelle Verzahnung mit dem Oberrheinischen Kreis mit einem Schwerpunkt im Mittelrhein-Moselgebiet. Nachdem der ursprünglich über das Elsass hinaus bis nach Savoyen reichende Oberrheinische Kreis im späten 17. Jahrhundert auf seine nördlichen Teile beschränkt worden war, lag eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den kurrheinischen Nachbarn umso näher. Die Kreisassoziationen, die bekannteste Form der Zusammenarbeit mehrerer Zirkel, stellten hierfür ein Muster bereit, jedoch handelte es sich hier im Wesentlichen um Verteidigungsbündnisse, die in der Regel nur im Kriegsfall bzw. bei einer Kriegsdrohung aktiv waren. Die Zusammenarbeit des Kurrheinischen und des Oberrheinischen Kreises zeichnet sich aber gerade dadurch aus, dass sie auch in Friedenszeiten und mit einer viel größeren Bandbreite von Kooperationsfeldern funktionierte. Allerdings fehlten sowohl eine umfassende vertragliche also auch eine reichsverfassungsmäßige Institutionalisierung dieser Kooperation, die sich auch auf solche Felder beschränkte, auf denen eine Mehrzahl der Stände dies für - wenn man so will - politisch sinnvoll erachtete. Ihre Effektivität und Reichweite stellten sich daher sowohl im zeitlichen Verlauf als auch bezüglich der Teilnahme bestimmter Stände an bestimmten Maßnahmen fließend dar.

Müller beleuchtet die Zusammenarbeit der beiden Kreise anhand von Beispielen aus den Bereichen institutionelle Verflechtung, Steuer- und Finanzwesen, Reichsmilitärwesen und Kreisassoziationen. Diese Beschränkung auf wenige Felder, die auch in einer einzigen Arbeit der Natur der Sache nach jeweils nur angerissen, aber nicht bis ins letzte Detail untersucht werden können, ist angesichts des bisherigen dürftigen Forschungsstandes notwendig. Nicht das unwichtigste Anliegen Müllers ist es daher, durch Zusammentragen der in der Literatur, aber auch in zahlreichen Archiven (er hat die Bestände von 17 Archiven herangezogen) verstreuten Fakten zunächst eine Basis für weiterreichende Forschungen zu schaffen, deren Ertrag er anhand zahlreicher aus den Quellen geschöpfter Einzelbeispiele deutlich machen kann, und zwar weit über den engeren Bereich der Reichs- und Kreisgeschichte hinaus. Angesiedelt ist die Untersuchung nämlich auf dem Schnittpunkt zwischen dieser und einer traditionellen Landesgeschichte, die in Beschränkung auf das jeweils eigene Territorium häufig die supraterritorialen Entwicklungen und insbesondere den Einfluss, den Reich und Kreis auch auf die innere Entwicklung von Territorien hatten, übersehen hat. Die Verzahnung von Landes- und Reichsgeschichte über die Klammer von Reichskreis oder politischer Region gilt es daher künftig zu untersuchen, um nicht eine wesentliche Dimension zu vernachlässigen. Auf Ebene der Kreise fanden gerade dort, wo in ihnen zahlreiche kleinere Stände vereinigt waren, ein Ausgleich und eine Koordination gemeinsamer Probleme in Bereichen wie Sicherheit, Wirtschaft, Steuern, Gesundheit oder Militär statt. Die unübersichtlichen Serien von Kreisakten in einer Vielzahl von Archiven bergen daher ein großes Potential für zahlreiche Forschungsfelder, das häufig noch nicht einmal ansatzweise berücksichtigt wurde.

Es konnte nicht Müllers Aufgabe sein, hierzu abschließende Ergebnisse vorzulegen. Er selbst weist darauf hin, dass dies eher von einem Sonderforschungsbereich als von einem einzelnen Historiker zu erwarten ist (322). Er kann sich aber das Verdienst zuschreiben, mit seiner Arbeit den Weg für vertiefende Forschungen in diesem bislang kaum berücksichtigten, aber gleichwohl überaus lohnenden Feld gewiesen zu haben.

Max Plassmann