Rezension über:

Marco Ladewig: Rom - Die antike Seerepublik. Untersuchungen zur Thalassokratie der res publica populi romani von den Anfängen bis zur Begründung des Principat (= Potsdamer Altertumswissenschaftliche Beiträge; Bd. 48), Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2014, 373 S., 17 s/w-Abb., ISBN 978-3-515-10730-3, EUR 64,00
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Rezension von:
Christian Wendt
Friedrich-Meinecke-Institut, Freie Universität Berlin
Redaktionelle Betreuung:
Matthias Haake
Empfohlene Zitierweise:
Christian Wendt: Rezension von: Marco Ladewig: Rom - Die antike Seerepublik. Untersuchungen zur Thalassokratie der res publica populi romani von den Anfängen bis zur Begründung des Principat, Stuttgart: Franz Steiner Verlag 2014, in: sehepunkte 14 (2014), Nr. 9 [15.09.2014], URL: https://www.sehepunkte.de
/2014/09/25186.html


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Marco Ladewig: Rom - Die antike Seerepublik

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Roms Orientierung auf die See ist zwar seit geraumer Zeit ein Thema der althistorischen Forschung, hat allerdings selten die Aufmerksamkeit erfahren, die der Bedeutung des Gegenstands angemessen wäre, denn es ist kaum zu leugnen, wie groß der Anteil der maritimen Initiativen innerhalb des Aufstiegs des Imperium Romanum zur Weltmacht war. [1] Marco Ladewig möchte allerdings dem von ihm ausgemachten grundlegenden Desiderat begegnen, Rom nicht mehr länger als eine landzentrierte Macht zu verstehen, die sich nur sporadisch und widerwillig auf das Wasser wagte (13-16 und 344). Diese Prämisse erschwert indes die Argumentation erheblich, zumal der Forschungsstand sich noch nie auf eine derartige Formel hätte reduzieren lassen [2], mithin der Ikonoklasmus durch Ladewig geringer ausfallen muss, als es der Duktus des Buches suggeriert.

So gerät die grundsätzlich vielversprechende Ausrichtung der Untersuchung schnell in Schieflage, da der Autor seinerseits zu belegen trachtet, welch besonderen Rang die See für die res publica Roms hatte, wie intensiv bereits früh der maritime Gedanke im politischen System verankert war, ja sogar, dass Rom als "eine antike Thalassokratie" verstanden werden sollte (13). Dabei sind einige Aspekte, die der Autor herausgreift und intensiv beleuchtet, einer Akzentuierung wert, wie auch manche Kritik an der modernen Forschung durchaus zu teilen ist. Vielen historischen Einordnungen eignet eine wohltuende Prägnanz, etwa der Bedeutung des Oceanus für Caesar in der Auseinandersetzung mit Pompeius (177 und 184, wenn auch die in diesem Zusammenhang wichtige Stelle Florus 2,13 nicht einbezogen wird).

Auf im Grunde hochinteressante Probleme wie die Erstreckung des Konzepts von provincia auf die See oder die Besonderheit des so genannten triumphus navalis kann hier nicht näher eingegangen werden - der Autor wertet deren Tragweite ausnehmend einseitig: Letztlich wird jeglicher aufgegriffene Bezug als eindeutige Positionierung der res publica Romana gedeutet, die eine Charakterisierung als Thalassokratie (dazu siehe unten) ermöglicht. Anhand zweier kleinerer Beispiele sei diese problematische Tendenz belegt: Innerhalb der Darstellung ersten Ausgreifens römischer Flotten in den Atlantik erwähnt Ladewig den Einsatz einer den Nachschub sichernden Flotte, die nach dem Passieren der Meerenge von Gibraltar über die westspanische Küste Flussläufe erreichen sollte und so D. Iunius Brutus den Titel eines victor Oceani gesichert habe, der dann in Rom einen Triumph feiern durfte. Nur leider sagt die als Beleg angeführte Florus-Passage (1,33,12) etwas anderes aus: peragratoque victor Oceani litore non prius signa convertit - nachdem er als Sieger die Küste des Ozeans entlanggezogen war, machte er nicht eher kehrt. Von "Sieger über den Atlantik", wie Ladewig meint (A. 205), ist bei Florus nichts zu finden, so dass der Eindruck nicht von der Hand zu weisen ist, der Autor habe mögliche Indizien auch in leicht obskurer Verwendung in eine seiner These zuträgliche einheitliche Linie gebracht. Ein zweiter Fall ist die Interpretation der Übertragung von Befehlsgewalten an L. Quinctius Flamininus im Jahr 198 v.Chr., wie sie bei Livius überliefert ist: In der Fußnote treffend übersetzt (141, A 205: classis cura maritimaeque orae imperium - die Leitung der Flotte und das Kommando über die Meeresküste), wird die Formulierung im Fließtext zum Beleg für ein imperium, das "laut Livius neben der See auch die Küstengebiete umfasste". Dieser Mangel an Differenzierung führt zur Bestätigung einer wie vorgefassten Annahme, die Römer hätten schon im frühen 2. Jahrhundert das Meer als ihren genuinen Herrschaftsbereich begriffen.

Die Deutung der lex Claudia de nave senatorum (314-324) läuft leider für die Aussage des Buchs ins Leere, da aus ihr nichts als eine bereits klassische Annahme abgeleitet wird, wie gängig die senatorische Beteiligung am Seehandel war [3] - was die lex überhaupt bezwecken sollte und inwieweit sie eine Reaktion auf eine veränderte maritime Identität der Römer darstellte, wird nirgends erörtert; dabei wäre dies sicher eine lohnende Perspektive für das Ziel der Arbeit.

Die (vom Rezensenten geteilte) Auffassung, die Genese des Prinzipats sei entscheidend durch die See beeinflusst (Kap. 4.4: Terra marique - Augustus' "maritimer" Weg zur Macht), trägt ein gutes Teil zur Relevanz des Buches bei, zumal die Bedeutung des Meeres in der prinzipalen Selbstdarstellung noch längst nicht gebührende Beachtung gefunden hat - hier leistet der Autor Pionierarbeit (etwa 232). Jedoch bietet die überwiegend deskriptive Behandlung kaum eigene Problematisierungen, so dass folgerichtig aufgrund des "nautischen Genies" Agrippas "die unumschränkte maritime Herrschaft über das Mittelmeer" (sic!) erreicht wurde (241), nachdem die Konkurrenten bei Actium in ihrem Kampf gegen die Seeblockade der octavianischen Kräfte erfolglos blieben. Dagegen "bewirkte die römische Thalassokratie, dass sich die Schlachten der Bürgerkriege in erheblichem Maße auf das Meer konzentrierten" (348); der Zirkelschluss ist evident. Die verwendete Terminologie verrät auch hier mangelnde Differenzierung und folglich das Fehlen fundamentaler Fragestellungen; so verbleibt der Reiz der Befassung allein beim Hinweis auf die Bedeutung der See im allgemeinen.

Der Umgang mit dem für ihn zentralen Terminus der Thalassokratie legt den nur vagen Zugriff des Autors auf eine zugegeben äußerst diffizile Materie ebenfalls offen. Ein Begriff, der als solcher in der Antike bis auf drei karge Belegstellen nicht existiert [4], geschweige denn auch nur im Ansatz definiert wird, gilt der Untersuchung als erfüllbarer Tatbestand, dessen Merkmale theoretisch durchprüfbar sind. Die Arbeit schließt mit einer eigenen Definition (349f.), allerdings erst nachdem die "Komponenten der römischen Thalassokratie aufgezeigt und erläutert wurden" (344). Hier erschließt sich endgültig, dass Thalassokratie alles und nichts sein kann und dass mittels willkürlicher Kriterien ein Terminus als technicus verwendet wird, der austauschbar und heuristisch fragwürdig ist. Gerade in diesem Bereich hätte eine ausführliche Reflexion wohlgetan, anstatt ein vermeintliches Klischee (Landmacht) durch ein anderes (Thalassokratie) zu ersetzen.

Die Verwirrung von Kategorien wird früh deutlich, etwa wenn der Autor den Ausgriff Roms über das Mittelmeer hinaus als bedeutsam für das Ausmaß der "maritimen Hegemonie" (84) festhält - was immer damit gemeint sein mag, wohl die "römische Suprematie über den Atlantik", denn "eine römische Thalassokratie allein für das mare internum zu konstatieren" (84) scheint, wenn für Ladewig auch nicht ausreichend, ihm doch problemlos möglich: Wie so oft in dieser Arbeit wird eine grundsätzlich richtige Beobachtung durch eine tendenziöse Inanspruchnahme korrumpiert und dies durch eine unpräzise Terminologie zum Ausdruck gebracht. Als besonders frappant mag das Beispiel auf Seite 333 gelten, wo Homer (Od. 4,844-7) als Gewährsmann der Bedeutung von Inseln für Thalassokratien (!) auftreten darf.

Störend kommt hinzu, wie viele Fehler, leider auch bei zitierten Eigennamen und altsprachlichen (echten technischen) Begriffen, der Endredaktion verborgen geblieben sind und wie häufig der Autor sich eines grundsätzlich eigentümlichen, dabei bisweilen fehlerhaften Sprachgebrauchs bedient, der Formulierungen hervorbringt, die in sich widersinnig und missverständlich sind. Das Fehlen eines Registers macht die Handhabung überdies wenig benutzerfreundlich.

Insgesamt liegt ein grundsätzlich anregendes Buch voll Material vor, dessen Kernaussage der Detailüberprüfung in vielen Fällen leider nicht standhält. Die übergreifende These wird daher nicht ausreichend erhärtet.


Anmerkungen:

[1] Dazu grundlegend R. Schulz: Roms Griff nach dem Meer, in: T. Hantos / G. A. Lehmann: Althistorisches Kolloquium aus Anlass des 70. Geburtstags von Jochen Bleicken, Stuttgart 1998, 121-134.

[2] Siehe z.B. T. Mommsen: Römische Geschichte I, Leipzig 1854, 370: "Roms Seeherrschaft auf dem adriatischen Meer war in der löblichsten und dauerhaftesten Weise zur vollen Anerkennung gebracht"; A. Momigliano: "'Terra marique'", in: JRS 32 (1942), 53-64; C.G. Starr: The Influence of Sea Power on Ancient History, New York 1989.

[3] Dazu etwa E. Baltrusch: Regimen morum. Die Reglementierung des Privatlebens der römischen Senatoren und Ritter in der römischen Republik und frühen Kaiserzeit, München 1989, 37.

[4] Strab. 1,3,2; dazu zwei Einträge in Thukydides-Scholien; zu diesem Thema bald Hans Kopp in der Publikation seines Vortrags bei der Berliner Tagung "Sea Power in Antiquity" (Dezember 2013).

Christian Wendt