Rezension über:

Wolfgang Wüst (Hg.): Die "gute" Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches. Ein Quellenwerk. Band VII: Policeyordnungen in den Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o.d.T., Schweinfurt, Weißenburg und (Bad) Windsheim, Stegaurach: WiKomm Verlag 2015, 1037 S., ISBN 978-3-940804-06-8, EUR 58,00
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Rezension von:
Reinhard Seyboth
Regensburg
Redaktionelle Betreuung:
Sebastian Becker
Empfohlene Zitierweise:
Reinhard Seyboth: Rezension von: Wolfgang Wüst (Hg.): Die "gute" Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches. Ein Quellenwerk. Band VII: Policeyordnungen in den Reichsstädten Nürnberg, Rothenburg o.d.T., Schweinfurt, Weißenburg und (Bad) Windsheim, Stegaurach: WiKomm Verlag 2015, in: sehepunkte 16 (2016), Nr. 9 [15.09.2016], URL: https://www.sehepunkte.de
/2016/09/27954.html


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Wolfgang Wüst (Hg.): Die "gute" Policey im Reichskreis

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Seit einigen Jahrzehnten gehört die sogenannte "gute Policey" zu den beliebten und auch ertragreichen Themen der deutschen Geschichtswissenschaft. Zahlreiche Tagungen und Publikationen beschäftigten sich bereits mit dieser früher weitgehend unbeachteten Materie. Das Interesse ist auch durchaus berechtigt, ermöglicht doch das "Policeywesen" einen besonders detaillierten, anschaulichen, ja geradezu sinnfälligen Einblick in das Funktionieren frühneuzeitlicher Herrschaftsausübung.

Das wachsende Bewusstsein für die Relevanz der Thematik gab erfreulicherweise auch den Anstoß, die entsprechenden einschlägigen Quellen zu erfassen bzw. zu edieren. Hiermit beschäftigen sich seit Längerem zwei groß angelegte Publikationsunternehmen. Während das seit 1996 vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt herausgegebene "Repertorium der Policeyordnungen der Frühen Neuzeit" die in den deutschen Territorien und Reichsstädten sowie in einigen angrenzenden Ländern erlassenen obrigkeitlichen Ordnungen und Erlasse zur Untertanenreglementierung und -kontrolle systematisch ermittelt, auflistet und knapp beschreibt [1], werden in der seit 2001 erscheinenden Reihe "Die 'gute' Policey im Reichskreis" frühneuzeitliche Policeyordnungen aus dem bayerischen, schwäbischen und fränkischen Raum im vollen Wortlaut publiziert und damit der Forschung unmittelbar zugänglich gemacht. [2] Initiator und Herausgeber dieser letztgenannten Reihe ist Wolfgang Wüst, Inhaber des Lehrstuhls für Bayerische und Fränkische Landesgeschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg, der sich auch schon in zahlreichen weiteren Veröffentlichungen intensiv mit dem Thema "Policey" auseinandergesetzt hat.

Nach den Bänden 1 (Der Fränkische Reichskreis), 5 (Markgraftümer Ansbach und Kulmbach-Bayreuth) und 6 (Bistümer Bamberg, Eichstätt und Würzburg) bildet Franken auch für den nunmehr vorliegenden siebten Band der Reihe den räumlichen Bezugsrahmen. Die Edition beinhaltet insgesamt 111 Policeyordnungen der fünf ehemaligen Reichsstädte Nürnberg, Rothenburg ob der Tauber, Schweinfurt, Weißenburg und Windsheim aus der Zeit zwischen 1500 und 1794, wobei eine kontinuierliche quantitative Zunahme im Verlauf dieser drei Jahrhunderte festzustellen ist (16. Jahrhundert: 24 Ordnungen, 17. Jahrhundert: 33 Ordnungen, 18. Jahrhundert: 54 Ordnungen, siehe Übersicht III, 28-31). Dabei steht Nürnberg, entsprechend seiner Größe und Bedeutung, mit 68 Ordnungen naturgemäß klar an erster Stelle, gefolgt von Schweinfurt mit 28 und Rothenburg mit 13 Ordnungen. Weißenburg und Windsheim sind mit nur jeweils einem Beispiel vertreten. Allerdings stellen, wie der Herausgeber in seiner Einleitung betont, selbst die vergleichsweise zahlreich vertretenen Nürnberger Texte nur eine kleine Auswahl aus den ca. 7500 ordnungspolitischen Dekreten, Mandaten und sonstigen Verfügungen dar, die die große fränkische Metropole zwischen dem späten Mittelalter und dem 19. Jahrhundert erließ (25).

Angesichts dieser enormen Gesamtmenge sind die im vorliegenden Band dargebotenen Textbeispiele gut ausgewählt, da sie inhaltlich ein sehr breites Spektrum obrigkeitlich beaufsichtigter Lebensbereiche abdecken. An diesen orientiert sich die Gliederung der Edition: Neben übergreifenden Policeyordnungen, also gleichsam umfassenden Generalverordnungen der jeweiligen Stadtführung, werden spezifische Reglements zu den Aspekten Wirtschaft und Handel; Handwerk; Hochzeit, Taufe und Begräbnis; Bekleidung; Wirtshaus, Musik und Glücksspiel; Armut, Bettel- und Almosenwesen; Spital- und Schulwesen; Gesundheitswesen; Infrastruktur, Hygiene- und Bauvorschriften; Wald und Markung; Landwirtschaft; Dorf- und Gemeindewesen; Feuer; Öffentliche Sicherheit sowie Kriminal- und Gerichtswesen dargeboten. All diese Begriffe machen deutlich, wie umfassend und intensiv die reichsstädtischen Obrigkeiten praktisch das gesamte Leben ihrer Bürger "von der Wiege bis zur Bahre" zu überwachen und diese somit einer möglichst lückenlosen Kontrolle zu unterwerfen suchten. Die immer wieder für notwendig erachteten Erneuerungen bereits bestehender Vorschriften sind allerdings auch ein Indiz dafür, dass diese Aufsicht in der Praxis doch nicht so perfekt funktionierte wie geplant und die städtischen Untertanen es durchaus verstanden sich ihr zumindest teilweise zu entziehen.

Wie bereits alle früheren Bände der Reihe ist auch die vorliegende Publikation wieder das Gemeinschaftswerk einer größeren Arbeitsgruppe, der auch einige etablierte Historiker angehören. Die Transkription der Vorlagen erfolgt nach klar definierten Editionsrichtlinien (49-51), die Texte enthalten, wie Stichproben zeigen, keine offenkundigen Lesefehler oder unklaren Stellen. Etwas uneinheitlich ist die Kommentierung. So sind den Abschnitten 7, 10, 13 und 16 kurze Einführungen zum jeweils behandelten Thema vorangestellt, bei allen anderen hingegen fehlen derartige einordnende Erläuterungen. Zu einigen Stücken gibt es in den Fußnoten recht ausführliche Sacherläuterungen, teilweise mit Nennung einschlägiger Forschungsliteratur (z.B. Nr. 37, 51, 53, 61, 63, 75, 76, 93, 96, 101), zu den anderen hingegen nur wenige oder gar keine. Außerdem sind in der einleitenden Übersicht (5-12) zwar alle dargebotenen Aktenstücke fortlaufend durchnummeriert, im folgenden Quellenteil hingegen fehlen diese Nummern. Nützlich ist das beigefügte Glossar (983-1006), das dem Nichtfachmann das Verständnis der frühneuzeitlichen Quellentexte erleichtert. Darüber hinaus wird der Band durch ein Register der Orts- und Personennamen (1007-1015) sowie ein separates Sachregister (1017-1036) erschlossen.

Trotz einiger editorischer Ungleichmäßigkeiten stellt die Publikation zweifellos eine respektable Leistung dar. Sie bietet viel neues Quellenmaterial zur weiteren wissenschaftlichen Erforschung des frühneuzeitlichen Policeywesens in den fränkischen Reichsstädten, eignet sich aber auch bestens für universitäre Lehrveranstaltungen zu einem höchst anregenden, ja geradezu spannenden Thema. Zudem stellt das Werk eine wertvolle Bereicherung des generell nicht allzu großen Bestandes an modernen Editionen zur Geschichte Frankens dar. Es bleibt zu hoffen, dass der abschließende achte Band der Reihe, der Policeyordnungen adliger Provenienz enthalten soll, bald erscheinen wird.


Anmerkungen:

[1] Karl Härter / Michael Stolleis (Hgg.): Repertorium der Policeyordnungen der frühen Neuzeit, 10 Bände (in 15 Teilbänden), Frankfurt a. M. 1996-2010.

[2] Wolfgang Wüst (Hg.): Die "gute" Policey im Reichskreis. Zur frühmodernen Normensetzung in den Kernregionen des Alten Reiches. Ein Quellenwerk, 7 Bde., Berlin bzw. Erlangen 2001-2016.

Reinhard Seyboth