Rezension über:

Donald S. Prudlo: Certain Sainthood. Canonization and the Origins of Papal Infallibility in the Medieval Church, Ithaca / London: Cornell University Press 2015, XII + 217 S., ISBN 978-0-8014-5403-5, USD 49,95
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Rezension von:
Thomas Wetzstein
Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte, Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Redaktionelle Betreuung:
Ralf Lützelschwab
Empfohlene Zitierweise:
Thomas Wetzstein: Rezension von: Donald S. Prudlo: Certain Sainthood. Canonization and the Origins of Papal Infallibility in the Medieval Church, Ithaca / London: Cornell University Press 2015, in: sehepunkte 18 (2018), Nr. 9 [15.09.2018], URL: https://www.sehepunkte.de
/2018/09/29602.html


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Donald S. Prudlo: Certain Sainthood

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Die Unfehlbarkeit päpstlicher Lehräußerungen wurde zwar erst 1870 zum Dogma erhoben, doch die Wurzeln dieser Auffassung wurden bislang in Kontroversen über die Verbindlichkeit päpstlicher Verlautbarungen im Zusammenhang mit dem Armutsstreit innerhalb der Bettelorden angesiedelt. Prudlo schlägt in seiner Studie eine neue Genealogie vor und verortet die Ursprünge der päpstlichen Unfehlbarkeit zwar ebenfalls im von ihm vornehmlich betrachteten 13. Jahrhundert, aber in der Kanonisation der Heiligen. Es erscheint bemerkenswert, dass Prudlo diese Neuinterpretation auf weniger als 200 Seiten unterbringt, zumal er eine rein geistesgeschichtliche Analyse kategorisch ablehnt und stattdessen ein "experiment in the interrelationship between lived religion and intellectual history" ankündigt (5).

Wer angesichts dieses ambitionierten Vorhabens, das nicht nur die nach wie vor einschlägige theologische Dissertation Max Schenks aus dem Jahre 1965 [1], sondern auch Brian Tierneys vielbeachtete Studie zu den Anfängen der päpstlichen Unfehlbarkeit von 1972 [2] ersetzen möchte (6 f.), jedoch einen von Belegen wimmelnden Fußnotenapparat erwartet, reibt sich verwundert die Augen: Nicht wenige Seiten kommen ganz ohne Anmerkungen aus, und auch sonst bleiben die Nachweise überschaubar. Prudlo gliedert seine Untersuchung in sechs Kapitel, die zunächst das Kanonisationsverfahren (ch. 1), dann die Häresien Oberitaliens (ch. 2), die Kanonisationsurkunden zwischen 1199 und 1253 (ch. 3), häretische Angriffe auf kanonisierte Heilige (ch. 4), die theologischen und kanonistischen Diskussionen um eine päpstliche Unfehlbarkeit im Kanonisationsurteil (ch. 5) und schließlich den Weg zu einer angeblich um 1350 unangefochtenen Idee einer päpstlichen Unfehlbarkeit bei der Kanonisation der Heiligen (ch. 6) behandeln.

Der Argumentationsgang Prudlos lässt sich kurz zusammenfassen: Im 12. Jahrhundert begannen die Päpste damit, durch das Kanonisationsreservat und eine immer feiner ausgearbeitete Doktrin der kanonisierten Heiligkeit, maßgeblichen Einfluss auf die Heiligenverehrung der lateinischen Kirche auszuüben. Dies führte im 13. Jahrhundert, durch das Auftreten der antihäretischen Bettelorden und die von ihnen mit päpstlicher Unterstützung propagierten Heiligenkulte verstärkt, zu Widerständen und Protesten auf Seiten von Laien und Häretikern. Als Reaktion verschärften "catholic thinkers" (72) den verpflichtenden Charakter einer Verehrung kanonisierter Heiliger, verfeinerten die theoretischen Grundlagen der Kanonisation und lösten damit noch heftigere Ablehnung vor allem in häretischen Kreisen aus. Als Resultat dieser Spirale von Reaktion und Gegenreaktion lag um 1350 die Lehre der Unfehlbarkeit des päpstlichen Kanonisationurteils als "common theological consensus of the Roman Catholic Church" (9) vor und bildete so die Grundlage aller weiteren dogmatischen Äußerungen zur päpstlichen Unfehlbarkeit.

So ansprechend diese Theorie sein mag - Überzeugungskraft kann sie aufgrund methodischer Mängel, sachlicher Fehler, einer völlig unzureichenden Auseinandersetzung mit der Forschungsliteratur und handwerklicher Schnitzer nicht entfalten. Am stärksten wird die Qualität der Studie allerdings vom Mangel an Belegen beeinträchtigt: Wenn Prudlo im Gegensatz zur bisherigen Forschung die zitierte Auffassung vertritt, über die Unfehlbarkeit des Papstes im Kanonisationsurteil habe während des Mittelalters Einvernehmen bestanden, wäre zunächst darzulegen, wo diese einhellige Auffassung "der Kirche" vor der dogmatischen Abgrenzung lehramtlicher Autoritäten aufzufinden wäre, um dann anschließend die entsprechenden Belege aufzuführen. Und auch eine ausgesprochen gewagte und völlig unbelegte These wie jene, die Verehrung kanonisierter Heiliger sei ab 1300 immer beliebter geworden (151), bedürfte zunächst einmal umfassender methodischer Vorüberlegungen und wäre wohl nur im Rahmen eines internationalen Verbundprojekts zu prüfen. Auch dort, wo sich Prudlo durchaus auf Vorarbeiten hätte stützen können, stellt er Behauptungen auf, die mit bisherigen Forschungsergebnissen nicht in Einklang stehen. In einem Passus der Kanonisationsurkunde für Kaiserin Kunigunde aus dem Jahre 1200 möchte Prudlo einen frühen Beleg für ein von Innozenz III. beanspruchtes päpstliches Kanonisationsreservat sehen, werde doch die Vollmacht des Papstes zur Kanonisation der Heiligen mit dessen plenitudo potestatis und seiner Eigenschaft als vicarius Christi begründet (67). Otfried Krafft hat nach genauer Analyse und in Auseinandersetzung mit über 20 Titeln diese Frage abschließend und überzeugend klären können. [3] Nichts von diesen Diskussionen finden wir bei Prudlo, und so entgeht ihm, dass gerade diese von ihm als Selbstaussage des Papstes interpretierte vermeintlich programmatische Charakterisierung der einzigartigen Kompetenz des Pontifex in Fragen der Kanonisation als Teil der petitio durch die Antragsteller aus Bamberg in die Urkunde gelangte und gar nicht vom Papst stammt. Für die angebliche Monopolisierung der Kanonisation durch das Amt des Papstes wäre zudem eine Definition der Kanonisation von großer Bedeutung gewesen, zumal sich das von den hier maßgeblichen Kanonisten zugrundegelegte päpstliche Reservatrecht aufgrund einer ebenso eigenwilligen wie pragmatischen Interpretation der einzigen einschlägigen Rechtsnorm - der Dekretale "Audivimus" (X 3.45.1) - nicht etwa auf die Heiligkeit schlechthin, sondern einzig auf die Verehrung von Heiligen in der Liturgie der universalen Kirche bezog. Spätestens mit dem einflussreichen Kommentar Innozenz' IV. aus der Mitte des 13. Jahrhunderts war eine päpstliche Anordnung somit nur für die Verehrung der Heiligen im Stundengebet und in der Eucharistie erforderlich. [4] Von dieser wesentlichen Einschränkung des päpstlichen Vollmachtsanspruchs im Bereich der Heiligenverehrung, das in Gegensatz zum Wortlaut von "Audivimus" stand [5], ahnt Prudlo selbst bei der Diskussion der entsprechenden Passage im Kommentar Innozenz' IV. (74) nichts - auch wenn uns sein magerer Anmerkungsapparat glauben machen will, er habe die relevanten Forschungsbeiträge zur Kenntnis genommen.

Seit André Vauchez [6] wissen wir, dass die von Prudlo immer wieder angeführten Fälle besonders geförderter Heiligenkulte (Thomas Becket, Franziskus, Dominikus, Petrus Martyr) rare Ausnahmen waren, denn grundsätzlich können Kanonisationen kaum als "key weapon in the papal arsenal of the 1200s" (92, ähnliche hyperbolische Bewertungen: 4 Fn. 3, 31) gelten. Erst die Päpste der Gegenreformation erließen eigene Verfahrensnormen für Kanonisationsverfahren und schenkten der Heiligenverehrung insgesamt eine Aufmerksamkeit, die Kanonisationen mit eigenen kurialen Dikasterien schließlich im 17. Jahrhundert immerhin in die Nähe einer Erscheinung rückten, die Prudlo dank seines weitgehenden Verzichts auf Nachweise in seinem anachronistischem Idealbild einer zielgerichtet Zeit und Raum durchschreitenden Institution ("the papacy", "the church") bereits den Päpsten des 13. Jahrhunderts unterstellt. Woher allerdings die bis zum Ende des Mittelalters keineswegs entschiedene und wenig intensive Diskussion einer Irrtumsmöglichkeit des Papstes beim Kanonisationsurteil stammte, dies wäre eine wichtige Frage, deren Beantwortung jedoch mehr Aufwand und Gründlichkeit erfordert als Prudlo für sein "Experiment" aufzubringen bereit war.


Anmerkungen:

[1] Max Schenk: Die Unfehlbarkeit des Papstes in der Heiligsprechung. Ein Beitrag zur Erhellung der theologiegeschichtlichen Seite der Frage, Freiburg i.Ue. 1965.

[2] Brian Tierney: Origins of Papal Infallibility 1150 - 1350. A Study on the Concepts of Infallibility, Sovereignty and Tradition in the Middle Ages (Studies in the History of Christian Thought; 6), Leiden 1972.

[3] Otfried Krafft: Papsturkunde und Heiligsprechung. Die päpstlichen Kanonisationen vom Mittelalter bis zur Reformation. Ein Handbuch (Archiv für Diplomatik, Schriftgeschichte und Wappenkunde; Beiheft 9), Köln/Weimar/Wien 2005, 234.

[4] Thomas Wetzstein: Heilige vor Gericht. Das Kanonisationsverfahren im europäischen Spätmittelalter (Forschungen zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zum Kirchenrecht; 28), Köln/Weimar/Wien 2004, 250.

[5] Thomas Wetzstein: Audivimus (X 3.45.1) and the Double Failure of Raymundus de Peñafort, in: Proceedings of the Twelfth International Congress of Medieval Canon Law. Washington, D.C. 1-7 August 2004 (Monumenta Iuris Canonici. Series C; Subsidia 13), hg. v. Uta-Renate Blumenthal, Kenneth Pennington, Atria A Larson, Città del Vaticano 2008, 251-287.

[6] André Vauchez: La sainteté en Occident aux derniers siècles du moyen âge d'après les procès de canonisation et les documents hagiographiques (Bibliothèque des Ecoles Françaises d'Athènes et de Rome; 241), Rome 1981.

Thomas Wetzstein