Rezension über:

Alessandro Cecchi: In difesa della «dolce libertà». L’assedio di Firenze (1529-1530) (= Biblioteca Storica Toscana; LXXVII), Florenz: Leo S. Olschki 2018, X + 332 S., 50 Farbabb., ISBN 978-88-222-6559-3, EUR 29,00
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Rezension von:
Götz Rüdiger Tewes
Universität zu Köln
Redaktionelle Betreuung:
Sebastian Becker
Empfohlene Zitierweise:
Götz Rüdiger Tewes: Rezension von: Alessandro Cecchi: In difesa della «dolce libertà». L’assedio di Firenze (1529-1530), Florenz: Leo S. Olschki 2018, in: sehepunkte 19 (2019), Nr. 3 [15.03.2019], URL: https://www.sehepunkte.de
/2019/03/32153.html


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Alessandro Cecchi: In difesa della «dolce libertà»

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Die im Titel dieses Buches zitierte Formulierung von der Verteidigung der süßen Freiheit stammt aus der Feder jener Florentiner, die zwischen 1527 und 1530 für eine Republik ohne politische Dominanz der Medici kämpften. Eine Republik unter Ausschluss der Medici - und ihrer engsten Anhänger! - sollte vor allem den Gegnern der Medici-Partei stärkere Partizipationsmöglichkeiten, letztendlich wieder mehr Macht verleihen. Dieser letzte, am Ende vergebliche Versuch hat eine lange Vorgeschichte, ohne welche jener 1527 beginnende (vermeintliche) Freiheitskampf nicht zu verstehen ist. Cecchi setzt sie voraus. Es ist das nicht zuletzt von Humanisten wie Coluccio Salutati und Leonardo Bruni geprägte Narrativ von Florenz als Staat der Freiheit, des freien Wettbewerbs freier, patriotischer Bürger, die in möglichst großer Zahl und möglichst geringer Zeit in politischen Ämtern für das Gemeinwohl arbeiten, um eine plakativ stets als tyrannisch bezeichnete Signorie oder gar Fürstenherrschaft wie etwa in Mailand zu verhindern. Als die Medici unter Giovanni di Bicci und seinem Sohn Cosimo Anfang des 15. Jahrhunderts ihren enorm gewachsenen Reichtum vermehrt in soziale und politische Geltung umwandeln konnten, kam es Ende 1433 zur ersten ernsthaften Konfrontation mit den wichtigsten politischen Gegnern (hier den Albizzi mit ihrem Clan) und zu ihrem ersten, freilich noch kurzen Exil.

Über drei Generationen gelang ab 1434 Cosimo, seinem Sohn Piero und dessen Sohn Lorenzo, il Magnifico, das Kunststück, sich zur republikanischen Staatsform und ihren Institutionen zu bekennen und gleichzeitig diesen Staat zu lenken. Als 1492 der präpotente, politisch unkluge, aber vom baronalen Orsini-Blut seiner Mutter und Ehefrau berauschte Piero di Lorenzo Letzteres dilettantisch versuchte, Ersteres verleugnete, gelang es den Medici-Gegnern bereits 1494, diese Familie erneut zu verbannen, was ebenso eine Reihe ihrer Gefolgsleute traf. Dieses zweite Exil dauerte bis 1512 und erscheint in Cecchis Werk als gleichsam goldene Zeit einer ersten Republik, auf die sich die zweite bezog, die nur durch die im Kontext des bekannten Sacco di Roma von 1527 möglich gewordene dritte Exilierung der Medici bzw. ihrer Vertreter entstand. Denn der führende Vertreter der Familie, Pieros Cousin Giulio di Giuliano, residierte als zweiter Medici-Papst Clemens VII. in Rom. An einer Wahrung republikanischer Formen war diesen Mediceern kaum noch gelegen. Freilich: Schon während der sogenannten ersten Republik schränkten sowohl der ebenso das politische Leben bestimmende Dominikaner Savonarola als auch der nicht mehr nur für zwei Monate, sondern zum Gonfaloniere auf Lebenszeit bestimmte Piero Soderini bestimmte Freiheitsräume der Florentiner stärker ein als die Medici zwischen 1434 und 1494.

Welche süße Freiheit zwischen 1527 und 1530 von den Florentiner Republikanern konkret propagiert und realisiert wurde und von wem bzw. von welchen Parteiungen und Interessengruppen (unter ihnen erklärte Anhänger Savonarolas), hat sich Cecchi allerdings nicht zur Aufgabe gemacht. Im Zentrum seiner Untersuchung steht die kriegerische Auseinandersetzung der Jahre 1529/30. Dabei gebührt ihm das große Verdienst, die maßgeblichen Quellen jener drei Jahre vornehmlich aus den reichen Beständen des Staatsarchivs Florenz erschlossen und mit diesem Werk präsentiert zu haben. Dies geschieht in extenso. Jedes der fünf Kapitel (die letzte florentinische Republik; die Verteidigungsanlagen; die Streitkräfte; die Belagerung; die letzten vergeblichen Hoffnungen und die Kapitulation) basiert auf teilweise recht ausführlichen Quellenzitaten, die allerdings kaum kontextualisiert oder problematisiert werden. Sie dürften reichen Gewinn für weitere Forschungen bieten.

Bemerkenswert, dass es schon gut zehn Tage vor dem Sacco di Roma am 26. April 1527 einen Umsturzversuch in Florenz gab, der von piagnoni, erklärten Savonarola-Anhängern, betrieben worden war. Zehn Tage nach Beginn des Sacco di Roma (6.5.) leitete eine große pratica bzw. Volksversammlung die Rebellion gegen die Medici-Herrschaft ein. Kardinal Ippolito de' Medici floh bereits am folgenden Tag, dem 17. Mai. Der neuen republikanischen Signoria stand (zeitlich unbegrenzt!) als Gonfaloniere seit dem 31. Mai mit Niccolò di Piero Capponi der Sohn jenes Mannes vor, der maßgeblich zur Vertreibung der Medici 1494 beigetragen hatte. Den piagnoni gelang es dann ab dem Juni, strenge Sittengesetze zu verfassen (darunter das Verbot des Kartenspiels, Restriktionen für Tavernen- und Prostituiertenbesuche), die unmittelbar auf die sog. erste Republik rekurrierten.

Über das politische und gesellschaftliche Leben in Florenz und, oft vernachlässigt, im umliegenden Florentiner Staatsgebiet während der drei republikanischen Jahre erfahren wir wenig. Die militärischen Aspekte bilden den Schwerpunkt dieses Buches, vor allem für die Zeit der Belagerungskämpfe, die nach dem Vertrag von Barcelona (29.5.1529) zwischen Papst Clemens VII. und Karl V. aufgenommen wurden. Denn der Habsburger, der mit den Massakern seiner vornehmlich deutschen und spanischen Truppen im Mai 1527 indirekt den Sturz der Medici verursacht hatte, hatte sich mit diesem Vertrag gegen erhebliche Zugeständnisse (u.a. der Ehevertrag zwischen Alessandro de' Medici und Margarete von Österreich sowie die in Bologna am 24.2.1530 erfolgende Kaiserkrönung - die letzte von einem Papst vorgenommene) verpflichtet, die Medici notfalls mit Waffengewalt nach Florenz zurückzuführen.

Einer der Legitimationsgründe lautete, in Florenz herrsche eine Tyrannei des Volkes, die von allen die grausamste sei. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich der gemäßigte, auf einen Kompromiss mit dem Papst bedachte Niccolò Capponi wegen seiner heimlichen Kontakte mit den Mediceern bereits als Gonfaloniere abgesetzt, verurteilt und innerhalb der Grenzen des Dominiums verbannt worden. Ihm folgten im April 1529 ein Vertreter der arrabiati, radikalen, anti-aristokratischen und dezidiert Medici-feindlichen Mitgliedern der unteren Mittelschicht, sowie im Januar 1530 mit Raffaello Girolami als dritter (und letzter) Gonfaloniere dieser Republik ein alter Savonarola-Anhänger. Mit ihnen gewannen die piagnoni erneut an Macht und konnten z. B. die Todesstrafe für Sodomie durchsetzen; erst jetzt wurden zahlreiche Medici-Anhänger zu Rebellen erklärt und ihre Güter konfisziert, andere flüchteten, sofern es dazu eine Gelegenheit gab. Entsprechend unerbittlich war auch der von diesen Gonfalonieri organisierte Verteidigungskampf - sogar die Fenster der am Arno gelegenen Häuser wurden wegen Fluchtgefahr zugemauert - gegen die überlegene kaiserlich-päpstliche Armee, dominiert von Spaniern und deutschen Landsknechten.

Nachdem schon durch die Pest in den Jahren 1527 und 1528 ca. 30.000 Einwohner und damit ein Viertel der Bevölkerung von Florenz gestorben waren, beklagten die Belagerer nach der Florentiner Kapitulation im August 1530 insgesamt ca. 14.000, die Belagerten ca. 8.000 gefallene Soldaten und Offiziere, dazu unzählige gestorbene Zivilisten. Die führenden Politiker wurden von der neuen Medici-Regierung entweder zum Tode verurteilt oder zu lebenslanger Festungshaft, zwischen 150 und 170 ihrer Gegner wurden aus Florenz verbannt. Nicht der nun folgende Umbau des Staates zu einem Medici-Prinzipat wird von Cecchi am Schluss thematisiert, sondern das Lebensende des Malers Andrea del Sarto, der wie andere Künstler und Kunstwerke in besonderer Weise in diesem ansonsten primär für militärgeschichtliche Fragestellungen relevanten, recht positivistischen Werk berücksichtigt wird.

Götz Rüdiger Tewes