Die vorliegende Studie geht zwar, wie bereits der Titel zeigt, zunächst vom alten Recht der Versteigerung von Kriegsgefangenen bzw. der Kriegsbeute aus, erweitert dieses aber zu einer breitangelegten Arbeit zur Versteigerung im Allgemeinen bzw. mit gewissen Einschränkungen zum römischen Wirtschaftsleben in seiner Gesamtheit.
Die Gliederung, die insgesamt bis zur 4. Unterstufe (vgl. vor allem Kapitel 5) reicht, ist insgesamt als sinnvoll einzustufen und ermöglicht ein gezielten Einstieg in diese Studie. Die ersten Kapitel (Kapitel 1: Einleitung, 13-19; Kapitel 2: "Versteigerungen im griechischen und hellenistischen Raum", 21-39; Kapitel 3: "Versteigerungen auf dem Schlachtfeld und in Rom", 41-63) sind konzentriert und liefern einen soliden Überblick der Forschungsdiskussion.
Kapitel 4 (65-78) behandelt die privaten Versteigerungen bei Plautus und Cato. Die aus Catos Werk "De agricultura" geschöpften Beispiele behandeln vor allem die Versteigerungen von operae oder anderer Leistungen, die man am ehesten im Rahmen der locatio conductio operum sehen kann. Die Beiläufigkeit, mit der Cato solche Fragen behandelt, spricht dafür, dass dies bereits damals völlig normale Geschäftspraktiken waren. Damit dürfte Cato als Zeuge insgesamt wesentlich aufschlussreicher für die damalige Realität sein als Plautus. Bei seinen Beispielen sollte man stets die Problematik im Auge behalten, dass man nicht endgültig entscheiden kann, in welchem Umfang möglicherweise die rechtlichen Vorstellungen seiner griechischen Vorlagen auf seine Darstellungen eingewirkt haben.
Kapitel 5 ("Mecanismo, fases y actores de las subastas romanas"), das sich vor allem dem technischen Ablauf und den bei Auktionen beteiligten Personen widmet, ist hinsichtlich des Umfangs das größte Kapitel (79-156). Hier werden nacheinander und in sehr systematischer Manier die einzelnen Schritte von der ersten Ankündigung einer Auktion bis zum endgültigen Zuschlag des versteigerten Gutes abgehandelt. Jeder dieser Schritte wird aufmerksam und sehr gründlich anhand der antiken Quellen dokumentiert. In diesem Großkapitel wird auch eine gewisse Problematik der Arbeit deutlich, bei der die Grenzen zwischen der eigentlichen Thematik und der Wirtschaftsgeschichte allgemein des Öfteren unscharf werden. Dazu ein Beispiel: Natürlich spielten die Banken bei den Auktionen eine wichtige Rolle, doch bei Kapitel 5.2 ("Banqueros y financieros", 107-136) handelt es sich mehr um einen kenntnisreichen Beitrag zur Arbeitsweise der römischen Banken an sich.
Die fiskalische Rolle des Staates findet sich in Kapitel 6 (157-171) behandelt, wobei die auctiones staatlicher Rechte (Bergwerke) bzw. von Steuern im Vordergrund stehen. Hier vermisst man etwas das Monumentum Ephesenum, das doch immerhin die Geschäftsgrundlage für die Verpachtung des publica Asiae lieferte. Hier könnte man auch noch die Arbeit von S.Alessandri, Le vendite fiscali dell'Egitto romano I. Da Augusto a Domiziano, Bari 2005 nachtragen, die gleichzeitig zum vorliegenden Buch veröffentlicht wurde. [1]
Die beiden folgenden Kapitel 7 ("Handel, Markt und Versteigerungen", 173-233) und 8 ("Vermögen und Versteigerungen", 235-276) zeigen fast exemplarisch Vorzüge (gute Kenntnis der Quellen und der Literatur) und Nachteile (fehlende Abgrenzung zu einer allgemeinen Wirtschaftsgeschichte) der Arbeit, da die Autorin hier u. a. breit angelegte Ausführungen zur Organisation von Märkten und Handel liefert. An der Solidität möchte der Rezensent nicht zweifeln, lediglich an der Notwendigkeit, dies alles hier auszubreiten.
Kapitel 9 (277-309) behandelt Versteigerungen schließlich als Instrument der (staatlichen) Macht. Unter diesem Titel finden sich u. a. die Versteigerungen des Vermögens politischer Gegner aufgelistet. Es beginnt mit dem Vermögen des Pompeius und endet in der Periode der Severer. Bei einigen der behandelten Beispiele hat der Rezensent allerdings einige Bedenken, ob sie wirklich in die Gruppe von öffentlichen Auktionen passen. Während die öffentlichkeitswirksame Versteigerung von Teilen des kaiserlichen Haushaltes durch Marcus Aurelius, der damit auf die Notlage des Staates während der Markomannenkriege aufmerksam machen wollte, zumindest noch formal brauchbar ist, habe ich einige Zweifel, ob man unbedingt die Versteigerung der Kaiserwürde durch die Praetorianer hier hätte aufnehmen müssen (298 f.). Bei einer ganzen Reihe von Beispielen lässt sich die Erwähnung der kaiserlichen Verantwortung oder gar Beteiligung an Auktionen (z. B. Caligula) am ehesten als Teil der Kaiserkritik verstehen. Ein Kaiser beteiligte sich nicht an solchen unwürdigen Handlungen. Man hätte hier eher auf das senatus consultum de Cn. Pisone patre mit seinen Bestimmungen zur Behandlung des beschlagnahmten Vermögens des Piso verweisen können. [2]
Die umfangreiche und fast nichts unberücksichtigt lassende Bibliografie (321-343) wird durch mehrere ausgezeichnete und differenzierende Indices (345-371) ergänzt. Vor allem ist der Index der literarischen und juristischen Quellen hervorzuheben, da inzwischen in vielen Publikationen auf einen solchen Index verzichtet wird. Alles in allem eine solide erarbeitete und gut dokumentierte Studie, die weiterempfohlen werden kann.
Anmerkungen:
[1] S.Alessandri: Le vendite fiscali dell'Egitto romano I. Da Augusto a Domiziano, Bari 2005
[2] Vgl. A.Caballos Rufino / W.Eck / F.Fernandez: Das senatus consultum de Cn. Pisone patre (= Vestigia, 48), München 1996.
M. García Morcillo: Las ventas por subasta en el mundo romano. la esfera privada (= Col·lecció: Instrumenta; Vol. 20), Barcelona: Universitat de Barcelona 2005, 370 S., ISBN 978-84-475-3017-5, EUR 46,00
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres letzten Besuchs dieser Online-Adresse an.