Mit der Monographie von Hermann Schaub wird eine Lücke in der westfälischen Landeshistoriographie geschlossen; lag doch bislang für das achtkleinste der westfälischen Territorien keine Landesgeschichte vor. Der Territorialisierungsprozess hat in Westfalen vor allem zur Entstehung großer geistlicher Staaten geführt. Lediglich im Grenzbereich der Bistümer Paderborn, Münster und Osnabrück konnte sich eine Landschaft weltlicher Territorien entwickeln, von denen jedoch die Grafschaft Lippe im Geschichtsbewusstsein weitaus präsenter ist als die kleine Herrschaft Rheda, wo der Aufstieg der Lipper begann.
Im 18. und 19. Jahrhundert waren es zumeist interessierte Laien, die die ersten Territorialgeschichten schrieben, häufig im Stil von Regentengeschichten. Auch Schaub steht mit seiner Arbeit in der Tradition dieser Pioniere der Landeshistoriographie, da er sein Werk in den ersten Kapiteln streng chronologisch an den Regierungsjahren der Herrscher ausrichtet. Angefangen von Widukind von Rheda (urkundlich erstmals 1170) bis zu Graf Emil (mediatisiert 1808), stellt er in 24 Lebensbildern der regierenden Herren aus den Häusern Lippe, Tecklenburg und Bentheim-Tecklenburg die Geschichte des Ländchens im Wesentlichen als das Werk großer Männer dar. In den Kapiteln 6 bis 9 folgt dann ein eher systematischer Zugriff auf Schloss und Residenzstadt Rheda, das kirchliche Leben sowie Wirtschaft und Verwaltung in der Herrschaft.
Schaub versteht sein Buch als "landesgeschichtliche Beschreibung, [...] um eine schon wiederholt gewünschte Basis für weiterführende Detailarbeiten bereitzustellen" (11). Dabei folgt Schaub in seiner Darstellung der Forschung, so weit er auf Vorarbeiten zurückgreifen kann. Wo solche fehlen, werden die Lücken durch unmittelbaren Zugriff auf Archivalien überbrückt. Unter diesen sind die Urkunden des Fürstlich zu Bentheim-Tecklenburgischen Archivs sowie die Ratsprotokolle des Stadtarchivs hervorzuheben. Expliziten Theoriegebrauch, Offenlegung erkenntnisleitender Interessen, Methodenreflexion oder eine Leitfrage sucht man bei Schaub vergeblich, denn er wählt eine intuitiv-hermeneutische Arbeitsweise, gepaart mit einem allgemein verständlichen Schreibstil. Damit richtet sich das Werk an einen weiten Leserkreis, der auch für die geleistete Übersetzung lateinischer Quellen dankbar sein dürfte. Der Anspruch an wissenschaftliche Überprüfbarkeit wird durch den umfangreichen Fußnotenapparat erfüllt, der auch schwerer zugängliches Material wie Diplomarbeiten und älteres Heimatschrifttum enthält.
Der Autor, der auf Definitionen zentraler Begriffe wie Landesherrschaft oder Residenz gänzlich verzichtet, beginnt seine Darstellung mit der Ersterwähnung Rhedas gegen Ende des 11. Jahrhunderts. Dabei datiert Schaub die Iburger Schenkungsurkunde des Osnabrücker Bischofs Benno II. entgegen der üblichen Praxis auf "wahrscheinlich 1085" (18). Was den Anfang der Herrschaftsbildung in Rheda betrifft, argumentiert Schaub für einen späten Beginn, den er mit Widukind von Rheda (1170-1189) ansetzt. Der urkundlich gut belegte Gefolgsmann Heinrichs des Löwen legte durch den Besitz von Burg und Vogteirechten, vor allem über das Zisterzienserkloster Marienfeld, die Basis für die Herrschaftsbildung. Auf Grund des biographischen Zugriffs verlässt der Autor jedoch an dieser Stelle seinen Untersuchungsraum und schließt sich seinem 'Helden' auf dem Kreuzzug ins Heilige Land an. Bei dessen Nachfolger Bernhard II. zur Lippe erliegt Schaub noch stärker der Faszination dieser außergewöhnlichen Ritterfigur und folgt dem Edelherren durch die Reichspolitik bis nach Livland. Weitere Ereignisse des Mittelalters, die für die Herrschaftsentwicklung von Bedeutung sind, wie Erbteilungen, die Lehnsauftragung an den Bischof von Münster, die Konkurrenz zum Bischof von Osnabrück sowie die lippisch-tecklenburgische Fehde (1366-1491) werden ebenfalls in die biographischen Erzählungen eingewoben.
Erst mit Graf Konrad von Tecklenburg (1525-1557) wird das Erzählmuster teilweise aufgebrochen, um ausführlicher auf den osnabrückisch-rhedischen Grenzstreit und die Reformation eingehen zu können. Die Bedeutung, die diese Prozesse für die Entstehung des Territorialstaats besaßen, hätte noch deutlicher betont werden können. Herausgestellt wird jedoch zu Recht Konrads Vorreiterrolle in Westfalen, war er doch nicht nur der erste Landesherr, der die Reformation einführte (1527), sondern auch der einzige westfälische Bundesgenosse im Schmalkaldischen Bund. Schaub deutet den Erlass der Tecklenburger Kirchenordnung 1543 als Reaktion auf die im gleichen Jahr erlassene Ordnung des Bischofs von Osnabrück zur Stärkung der Eigenständigkeit des Territoriums, das formal unter der kirchlichen Jurisdiktion des Bischofs stand. An dieser Stelle, vor allem aber bei der Schilderung der zweiten Reformation unter Graf Arnold (1588), hätte der Autor das Konfessionalisierungsparadigma als Erklärungsmuster nutzbringend anwenden können. Das unterbleibt jedoch trotz vorhandener Vorarbeiten von Harm Klueting. Für das 18. Jahrhundert leistet Schaub mit seiner Darstellung Pionierarbeit. Dabei hebt er besonders die Hofkultur mit ihrem Theater- und Musikleben hervor. Erst jetzt, nach dem Verlust des Tecklenburgischen Stammlandes an Preußen (um 1700), wurde Rheda dauerhafte Residenz.
Den stärker thematisch orientierten Teil seines Buches beginnt der Autor mit dem Schloss Rheda, wobei er den stauferzeitlichen Kapellenturm besonders hervorhebt. So folgert er in Anschluss an den Mediävisten Bernd Ulrich Hucker, es "könnte der außergewöhnliche Rang des mächtigen Kapellenturms, [...] stilistisch an zeitgenössische Königsburgen anknüpfend, durch beabsichtigte Herrschaftsrepräsentation des künftigen livländischen Königs [=Hermann II. zur Lippe] im Zentrum seines väterlichen Erbes zu erklären sein " (131). Auch im folgenden Kapitel zur Residenzstadt Rheda setzt der Autor den Schwerpunkt im Mittelalter. Dabei folgt er weitgehend den siedlungsgenetisch orientierten Deutungen von Heinz Stoob im Westfälischen Städteatlas. Da das 15. bis 17. Jahrhundert in Schaubs Stadtgeschichte kaum vorkommt, bleibt offen, wie und wann von Rheda als Residenzstadt gesprochen werden kann. Deutlich stärker ist die Erörterung der Entstehung der Heilig-Blut-Kirche (nach 1326), in denen er sich unter Zuhilfenahme kirchenrechtlicher und frömmigkeitsgeschichtlicher Argumente von den bisherigen Deutungen abgrenzt. Nicht ganz so überzeugend ist das letzte Kapitel über Verwaltung und Wirtschaft. Den für die Verfassung des Territoriums wichtigen Landständen wird mit nur anderthalb Seiten deutlich weniger Raum gewidmet als der Gesundheitsfürsorge, welche neuneinhalb Seiten beansprucht.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Arbeit von Schaub einen Mischtyp zwischen regentenzentrierter Territorialgeschichte älteren Typs und klassischer Stadtgeschichte mit sozial- und kulturgeschichtlicher Akzentsetzung darstellt. Trotz Stärken im Detail kann dieser Mischtyp als Darstellungsform nicht hundertprozentig überzeugen. Kritisch bleibt auch anzumerken, dass eine Landesgeschichte ohne Erwähnung des Landes, das heißt ohne Dörfer, Klöster und Grundherrschaft unvollständig bleibt. Dennoch hat sich der Autor durch die Erstellung des ersten Handbuches zur Geschichte Rhedas große Verdienste erworben. Er hat im Alleingang ein wohlfeiles Grundlagenwerk verfasst, auf das nicht nur interessierte Bürger und Heimatforscher, sondern über den vom Autor intendierten Leserkreis hinaus auch universitäre Historiker gewinnbringend zurückgreifen können.
Hermann Schaub: Die Herrschaft Rheda und ihre Residenzstadt. Von den Anfängen bis zum Ende des Alten Reiches (= Veröffentlichungen aus dem Kreisarchiv Gütersloh; Bd. 10), Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte 2006, 264 S., ISBN 978-3-89534-610-1, EUR 19,00
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