sehepunkte 10 (2010), Nr. 2

Martina Hartmann: Die Königin im frühen Mittelalter

Martina Hartmann eröffnet ihr Buch mit der Feststellung, dass über die frühmittelalterliche Königin bislang keine "zusammenfassende und vergleichende Abhandlung" (1) existiere, im Unterschied zur ottonischen und späteren Zeit einerseits und Einzelstudien zu bestimmten Herrscherinnen andererseits. Diesem Manko will sie abhelfen, wobei erst einmal grundsätzliche Fragen zu klären seien. Die Arbeit besteht deshalb aus zwei Teilen: einem Grundlagenteil, "Die Königinnen in den einzelnen Reichen", und einem thematischen und vergleichenden Teil, "Die Stellung und die Aufgaben der Königin".

Der Grundlagenteil (5-137) nimmt den größten Teil der Arbeit in Anspruch. Hartmann erzählt hier praktisch die politische Geschichte der frühmittelalterlichen regna in geraffter Form nach, wobei die Rolle der beteiligten Frauen jeweils im Mittelpunkt des Interesses steht. Werden die Vandalen, Burgunder und Thüringer noch in einem Kapitel abgehandelt, so ist in der Reihe Westgoten - Ostgoten - Langobarden - Merowinger - Karolinger jedes Kapitel ausführlicher als das vorherige. Zu jedem Reich liefert Hartmann eine Tabelle mit allen fassbaren Königsgemahlinnen und -töchtern, wobei ins Auge springt, dass für manche Zeitabschnitte, so für die Westgoten 601-653 oder für die Merowinger 690/91-751, jegliche Nachrichten fehlen. (In der Liste der westgotischen Königinnen auf Seite 16 - nicht jedoch im begleitenden Text - fehlt Amalarichs Gemahlin Chlodechilde.) In der Besprechung wird des Öfteren auf die Problematik der Quellen eingegangen, wie etwa den Antiarianismus Gregors von Tours, welcher arianischen Königinnen grundsätzlich alles Schlechte zuschreibt (61), oder die völlig entgegengesetzte Bewertung der verfeindeten Königinnen Brunichilde und Fredegunde durch Gregor und den sogenannten Fredegar (163). Eine besondere Rolle nimmt in diesem Teil Amalaswintha ein, die als einzige Königin des behandelten Zeitraums nicht nur als Regentin (526-534), sondern auch aus eigener Autorität herrschte (534-535), jedoch aufgrund des Ausschlusses von Frauen aus der Heerführung einen Mitregenten nehmen musste, der sie dann stürzte (31f.). In manchen Punkten grenzt sich Hartmann dabei von in der Prosopography of the Later Roman Empire vorgenommenen Identifikationen ab; so sieht sie Theudeberts Mutter Suavegotta und die mit seinem Vater Theuderich vermählte Burgunderprinzessin ebenso als zwei verschiedene Personen an wie Alboins Mutter Rodelinde und die thüringische Gemahlin seines Vaters Audoin (12, 41). Ein wiederkehrendes Moment ist die Auseinandersetzung mit der Forschung des 19. und 20. Jahrhunderts, welche nicht glauben wollte, dass merowingische und frühkarolingische Herrscher in Polygamie lebten, und daher versuchte, entweder zwischen Ehe und Konkubinat strikt zu unterscheiden oder aber mehrere Ehen in eine lineare Abfolge zu stellen (91, 144f.). Nach Hartmann konnte sich hingegen ein Konkubinat zwanglos zu einer Ehe entwickeln, während sie etwa im Falle von Dagobert I. (81) oder Pippin dem Mittleren (92) die Polygamie als erwiesen erachtet.

Der thematische Teil (138-223) zieht dann anhand des erstellten Materials raum- und zeitübergreifende Vergleiche. Behandelt werden: Eheschließung und Ehe, Hofstaat und Ausstattung, politischer Einfluss, Königstöchter, Tod und Begräbnis(-orte) sowie Nachleben. In diesem Teil kommt es zwangsläufig zu zahlreichen Wiederholungen von bereits Gesagtem, jedoch werden einige Gemeinsamkeiten wie auch Unterschiede deutlich. In folgenden Bereichen arbeitet Hartmann interessante Schlüsse heraus: "Internationale" Eheverbindungen zwischen königlichen Häusern waren eher die Ausnahme als die Regel. Nach Theoderich dem Großen praktizierten lediglich die Langobarden Wacho (140 fälschlich ins 7., statt ins 6. Jahrhundert datiert) und Desiderius eine multilaterale Heiratspolitik. Ansonsten finden sich nur zwischen Langobarden und Agilolfingern häufigere Ehen, während besonders die Franken nach einigen eher unglücklich verlaufenen westgotischen Verbindungen im 6. Jahrhundert (Brunichilde!) auswärtige Eheschließungen fast völlig vermieden (141f.); nur die Brüder Karl und Karlmann machten hier als Schwiegersöhne des Desiderius eine Ausnahme. Die Ehe des Königs mit der Witwe, Tochter oder Schwester des Vorgängers (150-152) war bei den West- wie Ostgoten sowie den Langobarden wiederholt anzutreffen. Üblicherweise rührte hier nicht etwa der Thronanspruch aus der Verwandtschaft in weiblicher Linie her, sondern diese wurde im Gegenteil erst zur Bestätigung eines bereits erhobenen neuen Herrschers hergestellt. Bei den Franken war das Phänomen hingegen sehr selten, da hier eine rein patrilineare Legitimität galt. Königinnen vor dem Ende des 7. Jahrhunderts waren weit unmittelbarer politisch involviert (164-167). In dieser Zeit kam es oft zur Regentschaft für unmündige Söhne, was bei den späten Merowingern und den Karolingern nicht mehr auftrat. Eine Kehrseite davon war, dass Königinnen der früheren Zeit nicht nur körperliche Gewalt als politisches Mittel einsetzen (ließen), sondern des Öfteren auch zum Opfer derselben wurden. Verlust an politischer Macht und geringere Gefahr für Leib und Leben waren somit zwei Seiten eines Prozesses.

Bei der Untersuchung der Namengebung von Königstöchtern kann Hartmann zeigen, dass sich die karolingische Praxis der ständig wiederholenden Vergabe derselben Namen (Gisela, Hildegard und andere) deutlich von allen vorherigen Dynastien unterschied, in denen üblicherweise durch Variationen von Namensbestandteilen neue Namen gebildet wurden. Ob ein karolingischer Herrscher eine Ehe als legitim erachtete, könne man daher am besten an der Wahl der Namen seiner Kinder ablesen (180-185). Die Funktion von Königstöchtern als Objekte politischer Ehen nahm im Laufe der Merowingerzeit immer mehr ab, was sich bei den Karolingern zu dem bekannten Phänomen steigerte, dass die Könige Ehen ihrer Töchter oder Schwestern in der Regel ganz zu unterbinden suchten (186-195).

Ein weiterer gut ausgearbeiteter Punkt ist die Reduzierung der Wahlmöglichkeiten für Königstöchter in der späteren Karolingerzeit, für welche nur die Alternative zwischen Ehe und Kloster bestand, während in der Merowingerzeit auch unverheiratete Prinzessinnen am Hofe oder auf ihren Besitzungen leben konnten; die Töchter Karls des Großen waren die letzten Erbinnen dieser Tradition. Außerdem war es in den früheren Reichen oft möglich gewesen, dass sich eine Königinwitwe ihren Einfluss bewahrte, indem sie den neuen Herrscher ehelichte (der dadurch selbst seinen Thronanspruch sicherte). Da der Nachfolger jedoch oft ein Verwandter des Verstorbenen war beziehungsweise sich von seiner bisherigen Frau trennen musste, führte die Durchsetzung kirchlicher Ehenormen im 9. Jahrhundert auch hier zu einem Verlust an Handlungsfreiheit .

Im kurzen "Schluss" (225-227) zählt Hartmann, statt ihr Buch noch einmal zu rekapitulieren, ihre wichtigsten Vorschläge für weitere Forschungen auf: eine genauere Aufarbeitung der verwandtschaftlichen Beziehungen der Königinnen sowie analoge Untersuchungen der angelsächsischen und byzantinischen Herrscherinnen. Ihr ist darin beizupflichten, dass das Werk seine Stärken eher als Sammlung und vergleichende Zusammenstellung des Materials findet, weniger in aufsehenerregenden Schlussfolgerungen.

Rezension über:

Martina Hartmann: Die Königin im frühen Mittelalter, Stuttgart: W. Kohlhammer 2009, XXIII + 245 S., ISBN 978-3-17-018473-2, EUR 27,00

Rezension von:
Claus Hollenberg
Philipps-Universität, Marburg
Empfohlene Zitierweise:
Claus Hollenberg: Rezension von: Martina Hartmann: Die Königin im frühen Mittelalter, Stuttgart: W. Kohlhammer 2009, in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 2 [15.02.2010], URL: https://www.sehepunkte.de/2010/02/15997.html


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