Der Konsulat war das höchste Amt im antiken Rom. Die verbreitete Kenntnis von den beiden Konsuln, die als Kollegen mit umfassenden Befugnissen in Krieg und Frieden ausgestattet sind, aber dies nur für ein einziges Jahr, traf nur für die Zeit der Republik vom 4. bis zum 1. Jahrhundert v. Chr. zu. Augustus degradierte das höchste Staatsamt zu einem reinen Ehrenamt mit einer auf einige Monate begrenzten Amtszeit. Zugleich erfolgte die Trennung in die weiterhin dem Jahr den Namen gebenden consules ordinarii und die nachgewählten consules suffecti. Der Konsulat wurde eine Karrierestation innerhalb der senatorischen Ämterlaufbahn und war vor allem deshalb erstrebenswert, weil er die Voraussetzung für die Bekleidung einflussreicher Militärkommanden und wichtiger Statthalterschaften war. Konstantin führte dann wieder den Jahreskonsulat für die eponymen Amtsträger ein und gab dem Amt seine Spitzenstellung in der Laufbahn zurück. Trotz einer scheinbaren Annäherung an die Regeln der Republik blieb es jedoch ein Ehrenamt im Gefüge der Kaiserherrschaft. Mit dieser letzten Phase des Konsulats von Konstantin bis Justinian beschäftigt sich dieses Werk, das aus einer Züricher Dissertation des Jahres 2010 hervorgegangen ist.
Das Buch ist in fünf Kapitel gegliedert, die in 15 Unterkapitel zerfallen mit insgesamt 50 Zwischenüberschriften, von denen allerdings eine ganze Reihe entbehrlich gewesen wären. Angesichts der zahlreichen Unterteilungen des Stoffes ist das Fehlen eines Inhaltsverzeichnisses nicht nur sehr bedauerlich, es wäre unbedingt erforderlich gewesen.
Die Kapitel behandeln ausführlich abgeschlossene Sachgebiete zum spätantiken Konsulat mit Rückblicken auf die Republik und die Epoche des Prinzipats. In allen wird eine ungeheure Materialfülle ausgebreitet, die sich oft verselbständigt und die Zusammenhänge nicht immer klar erkennen lässt. Das Ergebnis ist ein zweifellos nützliches Nachschlagewerk zu zahlreichen Details. Größte Aufmerksamkeit wird den Äußerlichkeiten geschenkt. Das umfangreiche Kapitel ist den Amtsantrittsfeiern und der Veranstaltung von Spielen gewidmet (137-196). Nicht viel kürzer ist das über das äußere Erscheinungsbild, über Kennzeichen, Ehrenrechte und Ehrungen (1-50). Andere Kapitel behandeln das Verhältnis der Herrscher zu ihren Konsuln und die Kaiser in ihrer Eigenschaft als Konsuln. Da im Zentrum des Buches die Frage nach der politischen und gesellschaftlichen Bedeutung des Amtes innerhalb des spätantiken Staats- und Gesellschaftssystems stehen sollte (VII), hätte dem Kapitel über Rang und Status jedoch die zentrale Bedeutung gebührt, tatsächlich ist es das kürzeste und schwächste (51-91). Bis zum Ende des 2. Jahrhunderts war der Konsulat grundsätzlich der Senatsaristokratie vorbehalten und setzte die Bekleidung anderer Ämter wie der Prätur voraus. Erst in der Severerzeit konnten Ritter durch die Ernennung zum Konsul durch den Kaiser in den Senatorenstand aufgenommen werden. Das bedeutete einen Bruch mit der bisherigen Tradition. Ein signifikantes Beispiel ist die Person des Oclatinius Adventus, der als Berufssoldat 218 consul ordinarius wurde, ohne zuvor auch nur ein einziges senatorisches Amt bekleidet zu haben.
Damit waren die Weichen für die Spätantike gestellt. Mit der strikten Trennung des Suffektkonsulats vom ordentlichen Konsulat erfuhr das Eine eine Abwertung und blieb eine Stellung nach der Prätur, das Andere avancierte sowohl zum Höhepunkt einer senatorischen Laufbahn wie auch zunehmend zu einer hohen Auszeichnung durch den Kaiser für Personengruppen außerhalb der Aristokratie. Erforderlich gewesen wäre es, die möglichen Karrieren zum Konsulat systematisch herauszuarbeiten und übersichtlich darzustellen. Weiterhin gab es den mit der Quästur beginnenden traditionellen cursus honorum für Aristokraten wie Symmachus und Nicomachus Flavianus. Davon generell zu trennen sind rein militärische Karrieren, die nur über das Heermeisteramt zum Konsulat führen konnten wie bei Nevitta, Dagalaifus und Stilicho, und zivile nichtsenatorische Laufbahnen, die erst mit der Erreichung bestimmter Positionen mit dem Konsulamt belohnt wurden. Der Ausgangspunkt für diese dritte Gruppe konnte höchst unterschiedlich sein, als Rhetorikprofessor wie bei Ausonius oder als freigelassener kastrierter Sklave wie bei Eutropius. Bei den beiden letzten Gruppen war der Konsulat aus dem cursus honorum völlig ausgegliedert. Zu knapp behandelt wird die Konsulernennung von Germanen (86f.). Hier hätte auf den Heruler Naulobatus verwiesen werden müssen, dem als ersten "Barbaren" schon 268 die Ehrenzeichen eines Konsuls verliehen wurden.
Bei der intensiven Beschäftigung mit dem Thema überraschen dann doch einige Irrtümer. Der Wechsel der Prätorianerpräfektur von einem dem Ritterstand vorbehaltenen militärischen Amt zu einem hohen senatorischen Zivilposten seit Konstantin ist nicht zur Genüge berücksichtigt. Geradezu irreführend ist jedoch die dafür gebrauchte Bezeichnung "prätorische Präfektur", die weder für die Zeit bis zum 3. Jahrhundert noch für danach richtig ist (53-57). Auf Seite 85 werden die Kaiser Macrinus (217/18) und Marcianus (450-57) verwechselt. So verdienstvoll es ist, antike Texte im Original und in Übersetzung zu zitieren, hier wird davon viel zu reichlich Gebrauch gemacht.
Interessant und weiterführend sind die Beobachtungen zu den allgemein schlecht bezeugten Suffektkonsulaten (95-98, 163-167). Erschlossen wird das Werk durch vier ausführliche Indices, die angesichts des fehlenden Inhaltsverzeichnisses und der Struktur des Buches auch notwendig sind.
Lorenzo Sguaitamatti: Der spätantike Konsulat (= Paradosis; 53), Fribourg: Academic Press Fribourg 2012, XII + 316 S., ISBN 978-3-7278-1713-7, EUR 48,00
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