sehepunkte 16 (2016), Nr. 9

Bärbel Holtz: Preußens Zensurpraxis von 1819 bis 1848 in Quellen

Die seit 2009 erscheinende 2. Reihe der "Acta Borussica, Neue Folge" widmet sich der Genese der preußischen "Kulturstaatlichkeit" im 19. und frühen 20. Jahrhundert, indem nach dem jeweils epochenspezifischen Verhältnis von "staatlicher" und "gesellschaftlicher Kulturgestaltungsmacht" gefragt wird, um so "moderne, daseinsvorsorgend-leistende Kulturstaatlichkeit" adäquater erfassen und analysieren zu können (so der Editionsleiter W. Neugebauer in: Acta Borussica, Neue Folge, 2. Reihe, Abt. I, Bd. 1.1, Berlin 2009, die Zitate XVIII). Die Fruchtbarkeit dieses Ansatzes erweist sich auch bei dem hier zu besprechenden sechsten Band von Abteilung II, der das preußische Zensurwesen, einen auch politisch relevanten Bereich der staatlichen "Eingriffsverwaltung", in den Blick nimmt.

Dokumentiert und analysiert werden die Ziele, Träger und Mechanismen der preußischen Zensur, ihre Vielfalt, strukturellen Probleme und inneren Konflikte, um zu verdeutlichen, welchen Prozess die Zensur als Institution und "kulturelle Praxis" durchlaufen hat (2). Den zeitlichen Rahmen markieren die Zensurverordnung vom 18. Oktober 1819 und die Aufhebung der Zensur am 17. März 1848. Beleuchtet werden Aufbau, Kompetenzen sowie die personelle und finanzielle Ausstattung der Zensurbehörden von der Berliner Zentrale bis hinunter zu den Provinzen, Regierungsbezirken, Städten und Universitäten. Gebührende Beachtung finden zudem die Zensoren (Rekrutierung, Selbstverständnis, Arbeitsweise) und die von der Zensur betroffenen Buchhändler, Buchdrucker, Redakteure und Autoren samt ihren Reaktionen und Gegenstrategien. Entsprechend den Richtlinien der Acta Borussica, Neue Folge ist dem Quellenteil (171-1274) eine ausführliche Einleitung (1-96) vorangestellt, die Gegenstand, Ziel und Struktur des Editionsbandes, die Überlieferungslage und Quellenauswahl erläutert und einen konzisen Überblick über Preußens Zensurpraxis im behandelten Zeitraum bietet. Durch Verweise in den Dokumentenköpfen wird außerdem eine Verklammerung von Dokumentation und Darstellung erreicht.

Die Fülle an Quellenmaterial ließ freilich keine flächendeckende Untersuchung der Gesamtmonarchie zu, sodass die Bearbeiterin Bärbel Holtz zu einer sinnvollen Auswahl gezwungen war, eine Aufgabe, die sie überzeugend gelöst hat, auch wenn andere Akzentsetzungen möglich gewesen wären: Die Zensurgesetzgebung wurde zugunsten der Zensurpraxis fast vollständig ausgeklammert; den Kern der Edition bilden somit Schriftstücke aller Ebenen der preußischen Zensurverwaltung, um "Anspruch und Engagement des Staates authentisch wiederzugeben" (14). Neben den Akten der Berliner Zentralbehörden wurde in großem Umfang auch die provinziale, regionale und kommunale Überlieferung vornehmlich der Provinzen Brandenburg, Posen, Preußen und Sachsen sowie der Städte Berlin, Breslau, Erfurt, Halle/Saale, Königsberg, Magdeburg und Posen mit einbezogen; vereinzelt gibt es auch Dokumente aus der Rheinprovinz, Schlesien und Pommern. Dadurch können Unterschiede sowohl zwischen der Hauptstadt und einzelnen Landesteilen als auch zwischen altpreußischen Kerngebieten und neuen Provinzen sowie die besondere Situation in dem national und konfessionell gemischten Großherzogtum Posen erfasst werden. Unterschiedliche Provenienzen (Staatsbehörden, Privatpersonen etc.) und Quellengattungen (Denkschriften, Instruktionen, Eingaben, Korrespondenzen etc.), tragen mit dazu bei, das "vielschichtige Kräftespiel zwischen Staat und Gesellschaft [...] sichtbar werden zu lassen" (111). Auf den Abdruck schon publizierter Texte wurde fast vollständig verzichtet, was im Falle der Zensurverordnungen von 1819 und 1843 zu bedauern ist, da in vielen Dokumenten auf diese verwiesen wird.

Worin besteht nun der Ertrag des gewichtigen Doppelbandes? Sieht man von vielen interessanten Details ab, die hier im Einzelnen nicht gewürdigt werden können, wird vor allem das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirksamkeit der preußischen Zensurverwaltung deutlich. Mit der Verordnung vom 18. Oktober 1819 wurde zwar eine umfassende Vorzensur angeordnet, die noch über die Karlsbader Beschlüsse hinausging. Der dreistufige Zensurapparat von der Zentrale (drei Zensurministerien, Ober-Censur-Collegium) bis hinunter zur Provinzial- und Lokalebene war jedoch nicht in der Lage, diesen Auftrag zu erfüllen. Die Zensurverwaltung war personell unterbesetzt und unterfinanziert, wies strukturelle Mängel und ein "chronisches 'Vollzugsdefizit'" (J. M. Brophy) auf (53 Anm. 221). Dem Ober-Censur-Collegium (1819-1843) mangelte es z.B. an administrativen Mitteln und einem klar umrissenen Aufgabenkatalog, während die lokalen Zensoren ihr Amt gegen ein geringes Entgelt nebenberuflich und außerhalb ihrer Dienstzeit ausübten, sodass eine gründliche Prüfung oft gar nicht möglich war. Da es auch hier an normativen Richtlinien fehlte, überwog das Ermessen des einzelnen Zensors, woraus eine Uneinheitlichkeit und Unberechenbarkeit der Zensurpraxis zumal auf der lokalen Ebene entsprang. Die Reform der zentralen Zensurverwaltung im Jahr 1843 und der Übergang vom Polizei- zum Justizsystem versprachen zwar schnellere und juristisch ausgewogenere Entscheidungen, doch konnte der Zensurapparat der wachsenden Produktion an Druckerzeugnissen nicht mehr Herr werden. Zwar blieb das Ausmaß an staatlicher Intervention in die Öffentlichkeit beträchtlich, doch wurde die Wirksamkeit der staatlichen Kontrolle durch Marktmechanismen und eine sich entwickelnde "moderne gesellschaftliche Kultur-Geltungsmacht" (8) abgeschwächt. Wenn auch etliche dieser Einzelbefunde nicht völlig neu sind [1], so wird doch in dem vorliegenden Band erstmals ein facettenreiches Gesamtbild für Preußen gezeichnet, das sich durch eine beeindruckende thematische Breite und analytische Durchdringung des Materials auszeichnet. Die künftige Forschung kann auf diesem Fundament aufbauen; Quellenmaterial für Studien unterschiedlichster Art ist reichlich vorhanden.

Die Benutzbarkeit von Editionen hängt wesentlich von ihrer Kommentierung und Erschließung ab, und hier sind leider erhebliche Defizite zu beklagen. Der Quellenteil - 778 chronologisch angeordnete Quellenstücke, die in 313 Dokumentgruppen zusammengefasst sind - ist durch ein Dokumentenverzeichnis (116-169) erschlossen. Die Quellentexte sind nach den Richtlinien von Johannes Schultze sprachlich behutsam modernisiert. Neben den Fundortnachweisen gibt es sehr knappe Regesten, Nachweise von Anlagen zu den abgedruckten Dokumenten, die Erklärung einiger weniger heute ungebräuchlicher Wörter sowie Querverweise zu den "Protokolle[n] des Preußischen Staatsministeriums 1817-1934/38" (Acta Borussica, Neue Folge, 1. Reihe). Der in wissenschaftlichen Editionen sonst übliche Sachkommentar zu Personen, historischen Ereignissen und Begriffen fehlt hingegen. Selbst die Bibliographie verzeichnet nur die in der Einleitung (2-96) zitierten Archivalien (der Zentralbehörden) und Literatur (97-105), nicht aber die im Quellenteil vorkommenden Aktensignaturen! Während die 1. Reihe durch ausführliche Sach-, Personen- und Ortsregister gut erschlossen war, muss man sich hier mit einem Personenregister begnügen, das nur vereinzelt Lebensdaten und Funktionsbezeichnungen enthält. Gezielte Recherchen (etwa nach den Zensoren einer Provinz, ihren Dienst- und Gehaltsverhältnissen) werden dadurch zu einer zeitraubenden Angelegenheit, für die im heutigen Wissenschaftsbetrieb immer weniger Raum bleibt. Von daher ist zu befürchten, dass sich der Gebrauch dieser ausgezeichneten Edition auf den kleinen Kreis der Spezialisten einengen wird.


Anmerkung:

[1] Vgl. Gabriele B. Clemens (Hg.): Zensur im Vormärz. Pressefreiheit und Informationskontrolle in Europa, Ostfildern 2013; James M. Brophy: Grautöne: Verleger und Zensurregime in Mitteleuropa 1800-1850, in: Historische Zeitschrift 301 (2015), 297-346.

Rezension über:

Bärbel Holtz: Preußens Zensurpraxis von 1819 bis 1848 in Quellen (= Acta Borussica. Neue Folge. 2. Reihe: Preußen als Kulturstaat. Abteilung II: Der preußische Kulturstaat in der politischen und sozialen Wirklichkeit; Bd. 6), Berlin: De Gruyter 2015, 2 Bde., 1294 S., ISBN 978-3-11-040913-0, EUR 249,95

Rezension von:
Eckhardt Treichel
Historisches Seminar, Goethe-Universität, Frankfurt/M.
Empfohlene Zitierweise:
Eckhardt Treichel: Rezension von: Bärbel Holtz: Preußens Zensurpraxis von 1819 bis 1848 in Quellen, Berlin: De Gruyter 2015, in: sehepunkte 16 (2016), Nr. 9 [15.09.2016], URL: https://www.sehepunkte.de/2016/09/27419.html


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