sehepunkte 22 (2022), Nr. 9

Klaus Herbers / Hans Christian Lehner (Hgg.): Mittelalterliche Rechtstexte und mantische Praktiken

Der vorliegende Sammelband geht auf eine Erlanger Tagung zu mantischen und divinatorischen Praktiken im Mittelalter zurück. Neben einer Einleitung enthält das Buch sieben Aufsätze, wobei der Schwerpunkt mit fünf Aufsätzen vor allem auf dem Frühmittelalter liegt. Da theoretische Traktate zu dem Thema keine Rückschlüsse auf die gelebte Praxis zuließen, wie die beiden Herausgeber in ihrer Einleitung betonen, ist es das Ziel des Sammelbandes, die Bedeutung von Mantik mit Hilfe von Rechtsquellen besser zu erfassen. Allerdings, so ihr Fazit, sei nur in seltenen Fällen ein Rückschluss auf tatsächliche Praktiken möglich. Teil des Projekts ist eine in Erlangen entwickelte Datenbank mittelalterlicher Rechtstexte mit 70 Datensätzen zu mantischen Praktiken. [1] Der Zugriff auf die Datenbank ist nach Anfrage per E-Mail möglich. Sie enthält bisher nur Exzerpte aus den Concilia-Bänden der MGH. Eine Auswertung verschiedener Kirchenrechtssammlungen und der Leges steht noch aus.

Lukas Bothe beschäftigt sich in seinem Beitrag mit in die Vergangenheit gerichteten Wahrsagungen in der Lex Ribuaria. Unter dem Begriff subsumiert er Gottesurteile in gerichtlichen Sühneprozessen, die er als quasidivinatorische Praktiken klassifiziert. Darüber hinaus seien mantische Praktiken im engeren Sinne nicht Gegenstand dieses fränkischen Rechtsbuches.

Cornelia Scherer untersucht die Collectio Hispana und andere westgotische Rechtsquellen. Erlasse gegen mantische und divinatorische Praktiken sieht sie vor allem durch die Vergewisserung des rechten Glaubens und die Sicherung der Königsherrschaft motiviert. Letzteres manifestiere sich besonders im Verbot, den Todeszeitpunkt des Königs vorherzusagen. Hinweise auf die tatsächliche Praktizierung von Mantik und Divination seien hingegen selten.

Durch einen Vergleich zwischen der Collectio Hibernensis und der Collectio vetus Gallica arbeitet Roy Flechner Unterschiede im Umgang mit dem Loswurf heraus, der in der ersten Sammlung erlaubt, in der zweiten jedoch verboten sei. Die Erlaubnis der Hibernensis könne durch die Berücksichtigung irischer Verfahrensweisen für Fälle ohne Zeugen oder die Harmonisierung mit entsprechenden Beispielen aus der Bibel erklärt werden. Abgesehen von diesem Unterschied zeichne die Bekämpfung der Divination beide systematische Sammlungen aus.

Ludger Körntgen wendet sich mantischen Bestimmungen in frühmittelalterlichen Bußbüchern zu. In der Tradition des Konzils von Ankyra, des Augustinus und der Predigten des Caesarius von Arles verständen die Bußbücher mantische Praktiken größtenteils als Idolatie und ordneten die entsprechenden Regelungen daher häufig bei anderen paganen Praktiken ein. Dass mantische Praktiken Thema der Seelsorge und Bußpraxis blieben, zeige sich besonders deutlich in den Bußbüchern des 9. Jahrhunderts wie denjenigen von Halitgar von Cambrai, Hrabanus Maurus und Pseudo-Gregor.

Unter der Prämisse, dass päpstliche Responsa eine größere Nähe zu möglichen gesellschaftlichen Praktiken aufwiesen als Rechtssammlungen mit ihren oft von Sammlung zu Sammlung tradierten Kanones und Dekretalen, untersucht Klaus Herbers vier frühmittelalterliche päpstliche Antwortschreiben vom Libellus responsium Gregors I. bis zu den Responsa ad consulta Bulgarorum Nikolaus' I. Herbers arbeitet heraus, wie die Responsa bisherige Traditionen aufgriffen, und verfolgt die Rezeption der einschlägigen Rechtsantworten bis zum Dekret Gratians.

Birgit Kynast beschäftigt sich mit mantischen Praktiken im Dekret Burchards von Worms, in dem ein Verständnis mantischer Praktiken als Abwendung von Gott und Hinwendung zum Teufel sichtbar werde. Auch wenn für die einschlägigen Passagen in Buch 10 überwiegend Vorbilder bekannt seien, möchte sie die praktische Relevanz der Regelungen nicht ausschließen. Starke Indizien für gelebte Praktiken zumindest im Wormser Umfeld Burchards sieht sie in drei Interrogationes in Buch 19 zum Wurf von Gerstenkörnern, der Prognostizierung der Heilung von Kranken und der Deutung von Vorzeichen bei Reisen, deren Formulierung sie jeweils Burchard selbst zuschreibt.

Lotte Kéry untersucht den Umgang mit Mantik und Divination in ausgewählten Werken der Dekretalistik, namentlich Bernhards von Pavia und Bernhards von Parma. Allerdings habe sich das Fehlen von kritischen Editionen wichtiger Quellen als ein Problem beim Nachverfolgen der Rezeptionswege und Redaktionsstufen erwiesen, da sich mancher Befund anhand zufällig ausgewählter Handschriften nicht nachvollziehen habe lassen. Insgesamt sei das Thema jedoch eher von geringerer Bedeutung für die Autoren gewesen und wohl vielmehr der Vollständigkeit halber behandelt worden. So habe Bernhard von Pavia beispielsweise sogar eine einschlägige Dekretale Alexanders III. gekannt, diese aber nicht verarbeitet. Diese Dekretale verurteilte übrigens mit dem Einsatz eines Astrolabiums zur Aufspürung von Diebesgut durch einen Priester einen tatsächlichen Vorfall.

Ein Personen- und Ortsregister rundet den gelungenen und interessanten Sammelband ab. Die sieben Beiträge, die ein weites Spektrum von Rechtsquellen abdecken, zeigen, wie lohnenswert es ist, einzelne Bestimmungen detailliert zu untersuchen, die Herkunft und Rezeptionswege herauszuarbeiten und die Position innerhalb der Rechtsquelle zu interpretieren. Zwar konnten tatsächliche mantische und divinatorische Handlungen tedenziell nur in wenigen Fällen nachgewiesen werden, doch zeigt der Sammelband eindrücklich, dass das Urteil Dieter Harmenings [2], dass Normen, die aus älteren Werken stammen, überhaupt nicht als Quellen für zeitgenössische Praktiken taugen, in seiner Absolutheit nicht zu halten ist. Es bleibt zu hoffen, dass die eingangs angesprochene Datenbank in Zukunft noch weiter ausgebaut wird und dadurch die von diesem Band ausgehenden Impulse noch leichter aufgegriffen und weiterverfolgt werden können.


Anmerkungen:

[1] http://www.ikgf.fau.de/publications/databases.

[2] Dieter Harmening: Superstitio. Überlieferungs- und theoriegeschichtliche Untersuchungen zur kirchlich-theologischen Aberglaubensliteratur des Mittelalters, Berlin 1979.

Rezension über:

Klaus Herbers / Hans Christian Lehner (Hgg.): Mittelalterliche Rechtstexte und mantische Praktiken (= Beihefte zum Archiv für Kulturgeschichte; Bd. 94), Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2021, 152 S., eine s/w-Abb., 4 Tbl., ISBN 978-3-412-52049-6, EUR 30,00

Rezension von:
Patrick Breternitz
Historisches Institut, Universität zu Köln
Empfohlene Zitierweise:
Patrick Breternitz: Rezension von: Klaus Herbers / Hans Christian Lehner (Hgg.): Mittelalterliche Rechtstexte und mantische Praktiken, Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2021, in: sehepunkte 22 (2022), Nr. 9 [15.09.2022], URL: https://www.sehepunkte.de/2022/09/36950.html


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