Rezension über:

Petra von der Osten: Jugend- und Gefährdetenfürsorge im Sozialstaat. Der Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder auf dem Weg zum Sozialdienst katholischer Frauen 1945-1968 (= Veröffentlichungen der Kommission für Zeitgeschichte. Reihe B: Forschungen; Bd. 93), Paderborn: Ferdinand Schöningh 2002, 387 S., ISBN 978-3-506-79998-2, EUR 58,00
Buch im KVK suchen

Rezension von:
Verena Zimmermann
Historisches Seminar, Ludwig-Maximilians-Universität München
Redaktionelle Betreuung:
Peter Helmberger
Empfohlene Zitierweise:
Verena Zimmermann: Rezension von: Petra von der Osten: Jugend- und Gefährdetenfürsorge im Sozialstaat. Der Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder auf dem Weg zum Sozialdienst katholischer Frauen 1945-1968, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2002, in: sehepunkte 3 (2003), Nr. 10 [15.10.2003], URL: https://www.sehepunkte.de
/2003/10/2699.html


Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.

Petra von der Osten: Jugend- und Gefährdetenfürsorge im Sozialstaat

Textgröße: A A A

Der zum Deutschen Caritasverband gehörige Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), bis 1968 Katholischer Fürsorgeverein (KFV) für Mädchen, Frauen und Kinder, ist 1999 durch seinen Ausstieg aus der staatlich geregelten Konfliktberatung für Schwangere in die Schlagzeilen geraten und dadurch erst einer breiteren Öffentlichkeit bekannt geworden. Dabei wurde der Fachverband bereits 1899 unter dem Ursprungsnamen Verein vom Guten Hirten (bis 1903) als Hilfsorganisation für Frauen und Kinder in Not von Agnes Neuhaus gegründet und beeinflusste seit dem Kaiserreich maßgeblich die Sozialgesetzgebung in Deutschland. Petra von der Osten wählte für ihre Dissertation über die Tätigkeit des Katholischen Fürsorgevereins den Zeitraum von 1945 bis 1968; der Abschnitt von der Gründung bis 1945 wurde bereits von Andreas Wollasch untersucht, von dem auch eine kommentierende Quellensammlung zum 100-jährigen Jubiläum des Verbandes vorliegt.[1] Die Studie Petra von der Ostens endet mit der Umbenennung des KFV in Sozialdienst katholischer Frauen, da sich damit auch eine Änderung im Selbstverständnis des KFV hin zu einer zunehmenden Professionalisierung und Öffnung in die Gesellschaft verband.

Die Untersuchung ist gegliedert in vier große Kapitel, von denen sich das Erste der Wiederaufnahme der Tätigkeit des Vereins in der unmittelbaren Nachkriegszeit (1945-49) und dem organisatorischen Wiederaufbau widmet. Der zweite Abschnitt beschäftigt sich mit der Jugendfürsorge, wobei es hier weniger um die konkrete Praxis vor Ort als vielmehr um die Mitwirkung bei der Ausgestaltung der strukturellen Rahmenbedingungen, vor allem dem Beitrag des Vereins zur Verankerung des Subsidiaritätsprinzips in der Novelle des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) 1953 geht. Das dritte Kapitel untersucht die Beteiligung des KFV bei der Schaffung eines Bewahrungsgesetzes, das schließlich nach zähem Ringen in das 1961 verabschiedete Bundessozialhilfegesetz einging. Der vierte und letzte Teil schließlich beleuchtet den katholischen Fürsorgeverein als "Milieuorganisation", zeigt die zunehmende Professionalisierung des Verbandes und stellt den Wandel des Frauenbildes im KFV vor.

Die Studie stützt sich quellenmäßig auf die gut dokumentierte vereinseigene Überlieferung der Dortmunder Zentrale des KFV, die sich im Archiv des Deutschen Caritasverbandes in Freiburg befindet; ergänzt wird diese durch das vereinseigene Publikationsorgan, das Korrespondenzblatt. Die gute Quellenlage im Vereinsarchiv ist einerseits ein Glücksfall, hat aber andererseits zur Folge, dass sich der Blick Petra von der Ostens mitunter einseitig auf die Belange des Vereins richtet und übergreifende Fragestellungen wie die sozialpädagogischen Diskussionen der Zeit nur rudimentär einbezieht. Da sich Petra von der Osten zudem fast ausschließlich auf die Akten der Zentrale stützt und die deutlich schlechtere Überlieferung der einzelnen Ortsgruppen außer Acht lässt, erfährt der Leser nur sehr wenig über die praktische Tätigkeit des KFV bei den Klienten der Fürsorge. Über deren Zusammensetzung beziehungsweise über die angewandten sozialpädagogischen Konzepte und Maßnahmen wird nur am Rande berichtet.

Aus der Überlieferung ergibt sich auch das eigentliche Thema dieser Studie: die Darstellung eines erfolgreichen Akteurs der Sozialgesetzgebung im Vorfeld der Gesetzgebung. Nach dem Tod der Vereinsgründerin, Agnes Neuhaus, übernahm Elisabeth Zillken, seit 1916 Generalsekretärin, 1945 das Amt ihrer Vorgängerin. Wie diese verstand sie es, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel erfolgreich für die politischen Ziele des KFVs einzusetzen. Der Verein verfolgte nach 1945 nahezu die gleichen Absichten wie in der Weimarer Zeit: die gesetzliche Verankerung der konfessionellen Wohlfahrtsorganisationen. Dies sicherte zum einen die Existenz des KFV, zum anderen die religiöse Erziehung in den verschiedenen Heimen und Einrichtungen des Vereins. Während Agnes Neuhaus als Abgeordnete des katholischen Zentrums im Weimarer Reichstag direkten Einfluss auf die Gesetzgebung des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) 1922 nahm und dort zur "Fürsorgeexpertin des katholischen Lagers avancierte" (26), bewegte sich Elisabeth Zillken im vorparlamentarischen Raum und nutzte ihre guten Kontakte zu Friedrich Rothe, dem verantwortlichen Referatsleiter im Familienministerium unter Franz-Josef Wuermeling in der frühen Bundesrepublik. Petra von der Osten räumt zwar ein, dass die Erfolge Zillkens nicht nur auf ihre unermüdliche Lobbyarbeit zurückzuführen waren, sondern zum Teil auch außerhalb ihrer Person lagen, zum Beispiel in der starken Stellung der Kirchen und in der Vormachtstellung der CDU in der Nachkriegszeit. Dennoch ist sie der Ansicht, Elisabeth Zillken brauche "den Vergleich mit den Errungenschaften der Vereinsgründerin nicht zu scheuen" (139) und in der Tat konnte diese sowohl bei der Novelle des Reichsjugendwohlfahrtsgesetzes (RJWG) 1953 als auch beim Bundessozialhilfegesetz (BSHG) 1961 Erfolge verbuchen.

Die Bemühungen des KFV um den Fortbestand der freien Wohlfahrtspflege sind vor dem Hintergrund der religiös motivierten Aufgabe des katholischen Vereins auf dem Gebiet der Jugend- und Sozialfürsorge zu sehen: "den gefährdeten Bruder, die strauchelnde Schwester, das verwahrloste Kind auf den rechten Lebensweg zu bringen" (143). Die Hilfe für Gefährdete erstreckte sich auf die offene und die geschlossene Fürsorge mit einem abgestuften System von Heimen. Im Mittelpunkt der Arbeit standen geschlechtskranke Mädchen und Frauen sowie weibliche Jugendliche, "die auf dem Gebiete der geschlechtlichen Sittlichkeit gefährdet und verwahrlost sind" (167). In einer Zeit der allgemeinen Krise nach dem verlorenen Krieg und der Individualisierung des traditionellen Sozialgefüges galt die "Beheimatung des gefährdeten Menschen" (172) durch das Orientierungsangebot der Kirche als vordringliche Aufgabe für den Katholischen Fürsorgeverein.

Aus diesem Grund setzte die Vorsitzende des KFV, Elisabeth Zillken, bereits kurz nach dem Krieg das Engagement ihrer Vorgängerin für die Schaffung eines Bewahrungsgesetzes fort. Was am Ende der Weimarer Republik vor allem an den Kosten gescheitert war, sollte nun endlich in die Tat umgesetzt werden. Den Befürwortern des Gesetzes ging es vor allem darum, "dem Bewahrten ein menschenwürdiges Dasein [zu] sichern [und] ihn vor seinen eigenen Schwächen und Fehlern [zu] schützen" (190). Trotz des sozialdisziplinierenden Charakters sollte das Wohl des einzelnen immer im Vordergrund der Maßnahme stehen. Die Gegner, darunter die Arbeiterwohlfahrt, sahen in einem solchen Gesetz eine unzulässige Einschränkung der Freiheit des Individuums. Nach zähem Ringen wurde schließlich die Möglichkeit einer Bewahrung für Gefährdete auf gesetzlicher Grundlage mit in das Bundessozialhilfegesetz (BSGH) vom 30.6.1961 aufgenommen.

Doch damit fingen die Probleme in der Praxis erst an, Gerichte und Sozialämter taten sich schwer mit der Umsetzung der neuen Sozialhilferegelung, auch weil der Gedanke der obrigkeitlichen Fürsorge nicht mehr zeitgemäß war. Eine Normenkontrollklage verschiedener Bundesländer vor dem Bundesverfassungsgericht brachte schließlich 1967 das Ende der zwangsweisen Anstalts- oder Heimunterbringung Erwachsener, mit der Begründung, es sei keineswegs Aufgabe des Staates, seine Bürger zu "bessern". Für den Katholischen Fürsorgeverein, der in seiner Praxis durchaus Gebrauch von dieser Art der Gefährdetenhilfe gemacht hatte, bedeutete das Urteil des BVG, dass die gesamte Arbeit auf diesem Gebiet infrage gestellt wurde und gesamtgesellschaftlich nicht mehr konsensfähig war. Zudem erwuchs den katholischen Trägern der Jugend- und Gefährdetenfürsorge mit ihrer traditionellen Anstaltsfürsorge ab Mitte der 1950er-Jahre eine ernsthafte Konkurrenz durch die nichtkonfessionellen Angebote auf diesem Gebiet. Sie fürchteten bei der Verteilung der öffentlichen Mittel immer mehr ins Hintertreffen zu geraten, und so stand auch der Katholische Fürsorgeverein vor der Notwendigkeit, seine Methoden in der sozialen Arbeit zu überdenken und zu reformieren.

Insgesamt ist Petra von der Osten eine in allen Aspekten ausgewogene Studie über diese wichtige Umbruchphase der katholischen Fürsorgetätigkeit gelungen, die sich weder der Kritik an den teilweise überkommenen Positionen des KFV verschließt noch die Verdienste dieser kirchlichen Laienorganisation schmälert. Deutlich kommt die Relevanz dieser entscheidenden Jahre auf dem Weg zu einer zunehmenden Professionalisierung auch der kirchlichen Sozialarbeit zum Ausdruck und bietet dem Leser geradezu ein Musterbeispiel erfolgreicher Lobbyarbeit.

Anmerkung:

[1] Andreas Wollasch: Der katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder (1899-1945). Ein Beitrag zur Geschichte der Jugend- und Gefährdetenfürsorge in Deutschland, Freiburg 1991 sowie ders.: 100 Jahre Sozialdienst katholischer Frauen. Von der Fürsorge "für die Verstoßenen des weiblichen Geschlechts" zur anwaltschaftlichen Hilfe, Dortmund 1999.

Verena Zimmermann