Peter Brommer: Die Ämter Kurtriers: Grundherrschaft, Gerichtsbarkeit, Steuerwesen und Einwohner. Edition des sogenannten Feuerbuchs von 1563, Trier: Gesellschaft für mittelrheinische Kirchengeschichte 2003, 678 S., ISBN 978-3-929135-40-4, EUR 43,00
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Das von Peter Brommer edierte so genannte "Feuerbuch" von 1563 leistet einen Beitrag zur Finanz-, Rechts- und Verwaltungsgeschichte Kurtriers im 16. Jahrhundert (9). Das Ziel der Edition ist es, "durch die querschnittartigen Berichte einen exemplarischen Einblick in die kurtrierische Verwaltungspraxis" zu bieten, "dabei aber ungeschminkt auch die Verwaltungsschwierigkeiten" aufzuzeigen, wodurch der "Rechtsalltag hervorragend widergespiegelt" wird (9). Eine einzelne archivische Quelle kann dies nicht leisten, doch hat der Herausgeber alles getan, damit potenzielle Leser beziehungsweise Nutzer den gesetzten Anspruch einlösen können, nicht nur durch die ausgezeichnete Auswahl, sondern vor allem durch die Aufbereitung der Quelle als Edition. Brommer betont zurecht den hohen Quellenwert, der sich vor allem daraus ergibt, dass es sich um den frühesten Bericht handelt, der fast das ganze Territorium vollständig abdeckt. Dessen Wert wird durch den Umstand zusätzlich gesteigert, dass das kurtrierische Archiv große Quellenverluste erlitten hat (9). Brommer beschreibt nicht nur die Überlieferungsform, sondern auch die Geschichte der Befragung in den einzelnen Ämtern, die maßgeblich zur Heterogenität des Feuerbuchs beigetragen hat.
Schon zu Beginn verweist der Autor auf den in mehrfacher Hinsicht speziellen Charakter dieser Quelle: Bei dem Feuerbuch handelt es sich zunächst einmal um eine Komposition aus verschiedenen Einzelquellen, nämlich um Berichte der kurtrierischen Ämter unterschiedlicher Qualität und Quantität, die später in der kurfürstlichen Kanzlei zu einem Ganzen zusammengestellt wurden (8). Außerdem ist der Begriff "Feuerbuch" eine starke Verkürzung des tatsächlichen Inhalts (8), da die Quelle umfassendere historische Informationen birgt als eine bloße Auflistung der Feuerstellen, wie der Titel fälschlich vermuten ließe. In der Einleitung bettet Brommer seine Edition in den historischen Entstehungszusammenhang ein und gibt Auskunft über das zeitgenössische Prozedere sowie den standardisierten Fragenkatalog, die der Quelle zu Grunde liegen. Eine tabellarische Übersicht über die Zahl der Feuerstellen, die Landsteuer von 1556 wie die Türkensteuer runden die Einleitung ab (18-36). Die kurzen Hinweise zur Edition (37) enthalten über die Editionsrichtlinien hinaus auch hilfreiche Erklärungen zu weiteren Quellen, ergänzender Literatur und verschiedenen Indices.
Die eigentliche Edition besteht aus mehreren Teilen, nämlich einer Zusammenstellung über die in den einzelnen Ämtern von den Städten und Gemeinden geleisteten Steuern (38-53), einem Verzeichnis über Soll und Ist der Abgaben (53-55), einem Anschreiben an den Kurfürsten (56) sowie den einzelnen Berichten der Ämter, die den größten Teil der Edition ausmachen (57-581). Den Ämterberichten ist jeweils eine historische Karte zur besseren räumlichen Orientierung vorangestellt. Durch die Nennung der einzelnen Ortsnamen in heutiger Schreibweise am Rand findet der Leser recht schnell die gesuchten Stellen zu einzelnen Ortschaften. Die Ämterberichte halten sich stets an die vorgegebenen Fragen nach der Zahl der Städte und Dörfer in den jeweiligen Ämtern sowie nach der Anzahl der dortigen Feuerstellen. Zudem klären sie über bestehende Hoheitsrechte vor Ort, die Grundgerechtsame und den rechtlichen Status der Befragten auf. Ausführlich werden aber auch konkurrierende Gerichtsbarkeiten erfasst. Besonderes Interesse gilt selbstverständlich der Art der Bezahlung zu den einzelnen Terminen, ob auch Leibeigene anderer Herrschaften oder nur kurtrierische Untertanen gezahlt haben, und ob es dabei womöglich Behinderungen gegeben hat, wie auch an welchen kürfürstlichen Beauftragten oder Einnehmer gezahlt wurde und welche Summen noch ausstanden. Hier bietet die Edition zahlreiche Anknüpfungspunkte für vertiefende Untersuchungen, wie etwa zur Entwicklung des Territoriums im 16. Jahrhundert, zur Ausweitung der Landesherrschaft, zu den Umwälzungen im Gerichtswesen in dieser Zeit sowie den wirtschaftlichen Gegebenheiten.
Im Anhang finden sich ergänzende Auszüge aus einem kurtrierischen Feuerbuch von 1498 (585-591) und einem solchen, das nach 1764 entstanden sein muss und sich auf ein weiteres Exemplar von 1548 bezieht, das Brommer ebenfalls als Teiledition beigefügt hat (591-610). Komplettiert wird die Edition durch ein ausführliches Literaturverzeichnis (611-642) sowie einen Orts- und Personen- (643-673) beziehungsweise einen Sachindex (673-678). Die archivischen Quellen werden nicht noch einmal extra im Anhang aufgelistet. Es wäre wünschenswert, dass die Möglichkeiten, die diese aufwändige Edition bietet, von der Forschung genutzt werden, zumal die von Brommer geleisteten Vorarbeiten die Quelle einem breiteren Kreis zugänglich machen.
Ralf Brachtendorf