Rezension über:

Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713-1806). Studien zum Verständnis des Absolutismus (= Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin; Bd. 103), Berlin: De Gruyter 2003, XIII + 430 S., ISBN 978-3-11-017719-0, EUR 98,00
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Rezension von:
Jürgen Luh
Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, Potsdam
Redaktionelle Betreuung:
Michael Kaiser
Empfohlene Zitierweise:
Jürgen Luh: Rezension von: Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713-1806). Studien zum Verständnis des Absolutismus, Berlin: De Gruyter 2003, in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 10 [15.10.2004], URL: https://www.sehepunkte.de
/2004/10/5239.html


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Hans Martin Sieg: Staatsdienst, Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen im 18. Jahrhundert (1713-1806)

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Die Gedankenwelt einer Gruppe oder Zeit zu erschließen ist schwierig, wenn weder wirklich aussagekräftige noch einschlägige Quellen vorhanden sind. Obwohl ihm erst seit etwa 1780 in größerem Umfang Publikationen aus den Reihen der preußischen Staatseliten zu ihrem Staatsverständnis zur Verfügung stehen, versucht Hans Martin Sieg für Preußen zwischen 1713 und 1806, "das Staatsdenken mit den daran geknüpften ethischen und legitimatorischen Implikationen innerhalb der zivilen Träger des Herrschaftsgefüges, der höheren Beamtenschaft, einer umfassenden Betrachtung zu unterziehen" (VII).

Der Schwierigkeit seines Unterfangens - des Fehlens einer vollständig zu erfassenden Quellengruppe - ist sich Sieg bewusst. Ihm geht es deshalb nicht darum, eine "Charakteristik des altpreußischen Staatswesens und seiner Beamtenschaft" (13) zu erstellen. Vielmehr möchte er verschiedene Aspekte seiner Themenstellung beleuchten oder problematisieren, Rahmenbedingungen beschreiben, Indikatoren gewinnen, "nicht exemplarische Positionen der, sondern geistige Bewegungen innerhalb der Beamtenschaft" darstellen (13 f.), um "über das Fragen nach den tragenden Vorstellungen hinaus durch die Aufschlüsselung von entsprechenden Elementen seines zeitgenössischen Verständnisses zu dem [Verständnis] des absolutistischen Staates in Brandenburg-Preußen beizutragen" (VIII).

Zu diesem Zweck geht Sieg, soweit möglich, innerhalb der Beamtenschaft den Auffassungen "des konkret gegebenen Herrschaftsgefüges" und "den damit verbundenen Wertorientierungen und -horizonten" nach (1). Der Absolutismusbegriff, den er dabei seinen Überlegungen zu Grunde legt, ist ein pragmatischer: Er setzt in seiner Untersuchung voraus, "daß der Absolutismus kein System herrscherlicher Allmacht darstellte, daß die vom Herrscher ausgeübte Staatsgewalt auch noch nicht schlechthin mit einer begrenzungslosen Legislativgewalt identisch war, daß die administrativen Möglichkeiten und Mittel des Herrschaftszugriffs zudem begrenzt waren und daß ständische Organe fortlebten, deren Funktion und Selbstverständnis über eine Interessenvertretung hinausging" (5).

Die Arbeit gliedert sich nach der Einleitung, in der methodische Probleme, Quellenlage, Schlüsselbegriffe, Fragestellung und Aufbau erläutert werden, in drei große Teile: "Strukturen des Staatsdienstes" (25-171), "Geistesgeschichtliche Hintergründe" (173-231) und "Staatsauffassungen im späten 18. Jahrhundert" (233-361). Danach folgt die "Zusammenfassung der Ergebnisse" (363-386). Das Quellen- und Literaturverzeichnis, ein Orts- und ein Personenregister beschließen den Band.

Jeder der drei Hauptteile setzt sich aus in sich abgeschlossenen Studien zusammen. Der Erste, der sich mit den Rahmenbedingungen der Behördengenese und der Beamtentätigkeit befasst, enthält solche über die Charakteristik der altpreußischen Verwaltung, die Auffassung des absolutistischen Verwaltungsstaates und die Charakteristik des Justizdienstes, über Staatsdienst und Stände sowie über Verwaltungslehre, Beamtenlaufbahn und Universitätsstudium.

Der zweite Hauptteil, der den Einfluss beziehungsweise die Einwirkungsmöglichkeiten der damaligen geistigen Bewegungen in Staatslehre und Religion betrachtet, beinhaltet Studien über die religiös-weltanschaulichen Wurzeln von Staats- und Dienstaufassungen - hier widmet sich Sieg besonders "Kalvinismus, Neostoizismus und Staatsräson" (173-186) und "Luthertum und Staatsgesinnung" (186-203) - sowie zu Naturrecht und Staatstheorie in Brandenburg-Preußen.

Hauptteil drei, der die nun vermehrt vorhandenen unmittelbaren Zeugnisse des Staatsdenkens auswertet, untersucht die Problematik eines obrigkeits- und wohlfahrtsstaatlichen Verständnisses, Staat und Ständeordnung im späten achtzehnten Jahrhundert, die Presse- und Meinungsfreiheit, enthält "Reflexionen über die preußische Staatsordnung", etwa die Reaktion der Beamtenschaft auf die Französische Revolution, und beleuchtet den Einfluss zeitgenössischer Staatslehren, nämlich die von Adam Smith und Immanuel Kant.

Auf diese Weise ist ein Buch entstanden, das zwar nicht durchgehend dieselbe Frage zu den Geisteshaltungen seiner Protagonisten stellen konnte und das deshalb auch nicht immer mit eindeutigen Antworten aufwarten kann. Gleichwohl kann es Basis und Tendenz des Staatsdenkens in Brandenburg- Preußen ausmachen, verfolgen und bewerten.

Die Ergebnisse der Arbeit sind daher vielfältig: Allgemein kann Sieg durch seine Studien herausfinden beziehungsweise bestätigen, dass, erstens, der Beginn des achtzehnten Jahrhunderts bis in die Zeit Friedrich Wilhelms I. durch die Fortwirkung traditioneller Herrschaftsauffassungen und Selbstverständlichkeiten, die noch von religiös-konfessionellen Sichtweisen bestimmt waren, gekennzeichnet ist. Zweitens kommt er zum Schluss, dass in spät- und nachfriderizianischer Zeit "rationalistische und utilitaristische" Vorstellungen vorhanden waren "mit einem ausgeprägten Staatsbegriff, auf den die Dienstpflicht bezogen und auch das Königtum funktionell untergeordnet wurde". Drittens stellt der Autor fest, dass der dazwischen liegende Wandlungsprozess "sich nur allgemein durch das Vordringen der Aufklärung und die Wirkungsgeschichte des Naturrechts beschreiben" lässt; kaum aber sei zu erfassen, ab wann und wie sich ein abstraktes Staatsdenken verbreitet habe (363).

Im Einzelnen kommt er zu folgenden Feststellungen: "Die Behörden entwickelten sich bei aller noch festzustellenden Verhaftung in traditionalen Formen zu einer 'Staats'-Struktur, indem sich die Aufgaben der fürstlichen Verwaltungskollegien auf allgemeinere Belange des Gemeinwesens ausweiteten, die Einwirkung ständischer Einflüsse zurückgedrängt, dualistische Strukturen damit aufgelöst wurden, eine gesamtstaatlich einheitliche Hierarchie und in den Tätigkeitsfeldern der sich herausbildenden Verwaltungs- wie Justizkollegien zunehmend eindeutige Zuständigkeiten entstanden" (364).

Eine Militarisierung der Beamtenschaft konnte Sieg im Verlauf dieses Prozesses nicht erkennen. Dabei nahm die Unmittelbarkeit der Herrschaft des Monarchen immer mehr ab, vor allem nach dem Siebenjährigen Krieg, während herausragende Persönlichkeiten der, modern gesprochen, Ministerialbürokratie für das Amtsverständnis der Administration bedeutsam waren (365). Obwohl im Zuge der Professionalisierung des Behördenpersonals das ordentliche Erfüllen der gestellten Aufgabe immer stärker die Identifikation des Amtsträgers bestimmte, blieb die "Treue- und Loyalitätsbindung" an den Monarchen ein wichtiger Grundzug der Amtsauffassung (365-368).

Ständische Vorbehalte, so Sieg, dürften dagegen für das Selbstverständnis der Beamtenschaft "im Negativen wie im Positiven nur von begrenzter Wirkung gewesen sein" (369). Einwirkungen des Neostoizismus auf das Staatsdenken, wie Gerhard Oestreich vermeinte, kann Sieg weder bei den Königen des achtzehnten Jahrhunderts noch bei den Staatseliten feststellen. Über die Einwirkung naturrechtlicher Ideen und die Staatslehren Smiths und Kants kann er keine Aussagen machen, die sich verallgemeinern ließen.

Die breit angelegte Untersuchung erfüllt, was der Autor sich zur Aufgabe gemacht hat: weniger kausale Erklärungen für die Entwicklung von Staatsdenken und Dienstgesinnung in Brandenburg-Preußen zu liefern als "vielmehr einen Beitrag zur Differenzierung des Geschichtsbildes zu leisten" (14).

Jürgen Luh