Antje Koolman (Bearb.): Findbücher, Inventare und kleine Schriften des Landeshauptarchivs Schwerin. Band 12. Verträge Mecklenburgs mit Reichsterritorien und außerdeutschen Staaten : Regesten zu den Beständen 1.1-12 und 1.1-13, 2005, ISBN 978-3-9809707-1-6, EUR 26,50
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Die älteren Bestände des Landeshauptarchivs Schwerin sind nach dem bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts in den meisten Archiven gängigen Ordnungsprinzip nach Pertinenz (Betreff) ohne oder nur bedingt mit Rücksicht auf die Provenienz (Herkunft) abgelegt. Dafür ist in erster Linie der vom Archivrat Evers Ende des 18. Jahrhunderts ausgearbeitete Ordnungsplan verantwortlich. Was damals sicher eine großartige Leistung war, bereitet der heutigen Nutzung einige Schwierigkeiten, insbesondere wenn man neben dem Inhalt eines Archivale auch dessen Urheber in Erfahrung bringen möchte. Versuche mit der Neuordnung der Bestände nach dem Provenienzprinzip sind in Schwerin nur teilweise erfolgreich gewesen. Eine weitere Form der Benutzungsverbesserung in dieser Hinsicht, aber auch ganz allgemein, ist natürlich eine möglichst intensive Erschließung der Bestände. Diese betreibt das Landeshauptarchiv seit rund zehn Jahren, u. a. mit der Hilfe der DFG. Schwerpunkt dieser Erschließungsarbeiten waren neben der Erstellung einer alle Bestände umfassenden Gesamtübersicht, die inzwischen in drei Bänden vorliegt, die Pertinenzbestände zu den auswärtigen Angelegenheiten Mecklenburgs bzw. Mecklenburg-Schwerins (ab 1700): Diese decken zeitlich eine Spanne vom 13. bis zum 19. Jahrhundert ab und verteilen sich entsprechend älterer archivischer Ordnungsmodelle auf jeweils mehrere Urkunden- und Aktenbestände.
Nachdem bis 2003 die Ergebnisse der Neuverzeichnung des wichtigsten diesbezüglichen Aktenbestandes 2.11-2/1 Auswärtige Angelegenheiten im Druck vorgelegt worden waren, folgte die Erschließung der zwei wichtigsten Urkundenbestände. Diese sind inhaltlich sehr häufig mit dem vorerwähnten Aktenbestand verschränkt. Vorliegendes Findbuch ist das Ergebnis dieser Neuverzeichnung, welches sich erwartungsgemäß sehr gut an die vorhergehenden Findbücher des Aktenbestandes anschließt. Die besonderen Schwierigkeiten, fast möchte man meinen, Fußangeln, die ein Pertinenzbestand mit sich bringt, werden von der Bearbeiterin sachkundig in der Einleitung behandelt, ebenso die Grundsätze der Bearbeitung. Anders als der Aktenbestand sind die Urkunden auf zwei Bestände aufgeteilt, einmal für die Reichsterritorien, zum anderen für die auswärtigen Staaten. Die innere Ordnung der Bestände erfolgt alphabetisch nach den Reichsterritorien bzw. Staaten und innerhalb dieser grundsätzlich chronologisch. Grundsätzlich deshalb, weil spätere Abschriften den eigentlichen Originalen - größtenteils Ausfertigungen, aber auch einige Konzepte - jeweils vorangestellt sind.
Von den Vertragspartnern ragen zahlenmäßig und auch von der inhaltlichen Bedeutung der Verträge her jeweils die Nachbarn Mecklenburgs heraus. Bei den Reichsterritorien sind dies Brandenburg-Preußen mit 199 selbständigen Nummern, Pommern mit 92, Lübeck mit 87 und Braunschweig-Lüneburg mit 56. Bei den 40 Nummern zu Sachsen ist zu beachten, dass es sich dabei überwiegend um Sachsen-Lauenburg bzw. die ursprünglich askanischen Herzöge von Sachsen (-Wittenberg) als Vertragspartner handelt. Verträge mit den Wettinern sind in den Beständen nicht überliefert. Bei den auswärtigen Mächten sind wie erwartet die nordischen Königreiche Dänemark und Schweden in einem Großteil der überlieferten Urkunden Vertragspartner. Der zeitliche Schwerpunkt im 14. und 15. Jahrhundert führt nochmals deutlich die herausragende Rolle Mecklenburgs in der Geschichte des Ostseeraums in jener Zeit vor Augen. Später sank seine Rolle deutlich herab, was auch in den Verträgen des 16. und 17. Jahrhunderts zum Ausdruck kommt.
Für die Urkunden bis zum Stichjahr 1400 ist der Druck im Mecklenburgischen Urkundenbuch (MUB) mit Band und laufender Nummer angegeben. Wer das MUB kennt, weiß dies zu schätzen, denn häufig genug haben sich die damaligen Bearbeiter bei Angabe der Vorlage mit dem Hinweis auf das Schweriner Archiv als Ganzes begnügt. Nun hat man also für die in diesem Findbuch aufgeführten Stücke bis 1400 die genaue Archivsignatur, ebenso für die für den Zeitraum von 1401 bis 1500 in der so genannten Regestenkartei des Landeshauptarchivs erfassten Urkunden.
Ein ausführliches Personen- und Ortsregister befindet sich am Ende des Bandes. Es ist unbedingt heranzuziehen, um die in den Regesten in der Regel nicht vollständig bzw. exakt beschriebenen Regenten und sonstigen Personen eindeutig zu identifizieren. Findet man also zum Beispiel im Regest nur die Angabe "Herzog Wartislaw", so muss man im Register nachsehen, um welchen der elf pommerschen Herzöge dieses Namens es sich konkret handelt. Alles in allem ist es ein nützliches Hilfsmittel, das die Rolle eines mittleren Reichsterritoriums bzw. Bundesstaates innerhalb des Reiches bzw. des Deutschen Bundes sowie sein Verhältnis zum vornehmlich europäischen Ausland gut veranschaulicht und zur weiteren und intensiveren Auseinandersetzung einlädt. Jeder potenzielle Nutzer ist aber gut beraten, auch den ersten Band der Beständeübersicht mit zur Hand zu nehmen. Nur so kann man herausfinden, welche der zahlreichen älteren Pertinenzbestände des Schweriner Landeshauptarchivs für seine Fragestellungen überdies noch von Belang sein könnten.
Dirk Schleinert