Rezension über:

Werner Schubert (Hg.): Die Reform des Nichtehelichenrechts (1961 - 1969). Entstehung und Quellen des Gesetzes über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969 (= Rechts- und Staatswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft. Neue Folge; Bd. 106), Paderborn: Ferdinand Schöningh 2003, XII + 831 S., ISBN 978-3-506-73412-9, EUR 128,00
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Rezension von:
Ulrike Lindner
Historisches Institut, Universität der Bundeswehr München
Empfohlene Zitierweise:
Ulrike Lindner: Rezension von: Werner Schubert (Hg.): Die Reform des Nichtehelichenrechts (1961 - 1969). Entstehung und Quellen des Gesetzes über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969, Paderborn: Ferdinand Schöningh 2003, in: sehepunkte 7 (2007), Nr. 6 [15.06.2007], URL: https://www.sehepunkte.de
/2007/06/5731.html


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Werner Schubert (Hg.): Die Reform des Nichtehelichenrechts (1961 - 1969)

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Obwohl im Grundgesetz festgehalten ist, dass unehelichen Kindern gleiche Entwicklungsmöglichkeiten wie ehelichen zustehen, hatten ledige Mütter und ihre Kinder in der Bundesrepublik der 1950er-Jahre einen schweren Stand. Auch finanziell waren diese Kinder stark benachteiligt. Erst in den 1960er-Jahren begann in Westdeutschland eine neue Phase in der Diskussion um die Rechte unehelicher Kinder und lediger Mütter, die schließlich zur Reform des Nichtehelichenrechts führte. Das am 19. August 1969 verabschiedete Gesetz über die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder stellte zwar die unehelichen Kinder noch nicht mit den ehelichen gleich, verbesserte aber die Lage der unverheirateten Mutter und des nichtehelichen Kindes erheblich.

Die von Werner Schubert herausgegebene Quellensammlung widmet sich genau dieser Zeitspanne der 1960er-Jahre, in der das Unehelichenrecht reformiert wurde. Sie bietet einen Überblick über wichtige Schritte in der Genese des Nichtehelichenrechts der Bundesrepublik Deutschland. Die Edition konzentriert sich zunächst auf die Materialien aus der Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge zur Reform des Unehelichenrechts (AGJJ), die von 1961-1964 tagte und einen Gesetzesentwurf ausarbeitete. Auch die darauf folgende Diskussion innerhalb des Justizministeriums in den Jahren 1965/66, die schließlich zu einem Referentenentwurf führte, wird dokumentiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Beratungen des vom Ministerium erstellten Entwurfs in den Ausschüssen des Bundesrats und des Bundestages (1967-1969). Den Protokollen der Sitzungen der Bundestagsausschüsse hat der Herausgeber jeweils die Berichte des bayerischen Bundesratsvertreters Dr. Bernhard Knittel angefügt, die eine gute Zusammenfassung der Verhandlungen bieten, jedoch kaum neue Gesichtspunkte erschließen. Sonst sind die Quellenmaterialien im Wesentlichen den Akten des Bundesjustizministeriums, die im Bundesarchiv Koblenz verwahrt werden, entnommen.

Den Quellen ist eine Einführung des Herausgebers vorangestellt. Sie behandelt einige Aspekte der Vorgeschichte des Gesetzes. In einem kurzen, prägnanten Abriss wird zunächst der Weg des Gesetzes durch die verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und Gremien, Bundesrat, Bundestag und Vermittlungsausschuss nachgezeichnet. Darauf folgt eine knappe Beschreibung des Familienrechtsänderungsgesetzes von 1961, das es der Mutter des unehelichen Kindes erstmals ermöglichte, auf Antrag die elterliche Gewalt übertragen zu bekommen, und ein wichtiger Schritt zur Reform des Unehelichenrechts darstellte. Man erfährt jedoch nicht, welche tatsächlichen Auswirkungen diese Gesetzesänderung nach sich zog. Das Nichtehelichenrecht der DDR, das bereits seit 1949 eine Gleichstellung des nichtehelichen mit dem ehelichen Kind vorsah, wird ebenfalls kurz dargestellt; über die Diskussion dieses Gesetzes in der Bundesrepublik und seinen Einfluss auf den westdeutschen Diskurs schweigt sich der Autor aber aus. Eine Einordnung dieser knappen Vorgeschichte in die politischen und historischen Hintergründe der 1960er-Jahre wird nicht geleistet. Sie wäre gerade bei diesem Gesetz, dessen Genese so starke öffentliche Reaktionen hervorrief, sehr interessant gewesen.

Danach widmet sich der Herausgeber den aus juristischer Sicht wichtigsten Sachproblemen in der bundesrepublikanischen Diskussion des Nichtehelichenrechts. Hier werden unter anderem die Anerkennung durch den Vater, die Unterhaltsansprüche und das Erbrecht des nichtehelichen Kindes diskutiert und die unterschiedlichen Haltungen der verschiedenen beteiligten Gremien, des Bundesjustizministeriums, der SPD und CDU sowie der einzelnen Länder zu den verschiedenen Diskussionspunkten dargestellt. Besonders das Erbrecht des nichtehelichen Kindes blieb bis zum Schluss sehr umstritten. Die CDU hielt an einem Abfindungsrecht des Vaters gegenüber dem nichtehelichen Kind fest, das die eheliche Familie des Vaters entlasten sollte, während die SPD und die SPD-regierten Länder eine erbliche Gleichberechtigung forderten; schließlich musste man in letzter Minute einen Kompromiss finden. Auch hier bezieht der Herausgeber die durchaus wichtigen politischen Auseinandersetzungen um das neue Gesetz nur am Rande in seine Darstellung mit ein.

Der Diskussion der zentralen Sachfragen folgt eine Zusammenstellung der Biografien der wichtigsten Akteure, die das Zustandekommen des Gesetzes maßgeblich beeinflussten. Daraus ergibt sich ein interessantes Panorama der frühen Bundesrepublik. Werner Schubert hebt besonders das Engagement der Rechtsexpertin und CDU-Abgeordneten Elisabeth Schwarzhaupt beim Zustandekommen des Gesetzes hervor. Schwarzhaupt war 1968/69 Vorsitzende des Unterausschusses "Unehelichenrecht" im Rechtsausschuss des Bundestages. Ihr war sehr an einer Verbesserung des Rechts der unehelichen Kinder gelegen und sie trug erheblich dazu bei, dass man schließlich trotz der vielen Streitpunkte und der Verständigungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Expertengruppen zu einer Kompromisslösung fand.

Das Quellenmaterial zeigt sehr gut den langwierigen und mühsamen Prozess der Gesetzesgenese. Die Besprechungen im Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft für Jugendpflege und Jugendfürsorge während der Jahre 1961-1964 konzentrieren sich noch stark auf fürsorgerische Aspekte des Nichtehelichenrechts und kreisen vor allem darum, inwieweit der Mutter die elterliche Gewalt übertragen werden könne und inwieweit eine Amtsvormundschaft bestehen bleiben solle. Aufschlussreich ist die auf 70 Seiten dokumentierte Beratung des 1966 vom Bundesjustizministerium erstellten Referentenentwurfs zum Nichtehelichenrecht mit den Landesjustizverwaltungen, bei der viele der umstrittenen, damals auch in der Öffentlichkeit heftig diskutierten Fragen deutlich zu Tage treten. Ebenso interessant sind die politisch kontroversen Diskussionen des 1967 erstellten Regierungsentwurfs im Bundesrat und in den Ausschüssen des Bundestages. An den von 1967 bis 1969 andauernden Beratungen des Regierungsentwurfs kann der gesellschaftliche Wandel abgelesen werden, der diese Reform erst ermöglichte; es werden zudem die höchst unterschiedlichen Standpunkte der Parteien und der einzelnen Expertengruppen deutlich, die einen Kompromiss so schwierig machten.

Insgesamt hat Werner Schubert eine nützliche Quellensammlung für Wissenschaftler zusammengestellt, die zu Familienpolitik und Familienrecht in den 1960er-Jahren arbeiten, auch wenn durch die nur sehr knappe historische Einordnung der Quellen viele Fragen offen bleiben.

Ulrike Lindner