Martin Bucer: Deutsche Schriften, Bd. 11,3: Schriften zur Kölner Reformation (1545). Bearbeitet von Thomas Wilhelmi, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2006, 728 S., ISBN 978-3-579-04311-1, EUR 178,00
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Martin Bucer: Deutsche Schriften, Bd. 16: Nachträge 1531-1541, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2013
Martin Bucer: Deutsche Schriften, Bd. 11,1: Schriften zur Kölner Reformation. Bearbeitet von Christoph Strohm und Thomas Wilhelmi. Unter Mitarbeit von Stephen E. Buckwalter, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 1999
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Gottfried Seebaß (Hg.): Martin Bucer (1491-1551). Bibliographie, Gütersloh: Gütersloher Verlagshaus 2005
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Der vorliegende Band gehört zu den Schriften Bucers, die sich auf den Kölner Reformationsversuch von 1542 bis 1545 beziehen. Es war dies ein ganz und gar ungewöhnlicher Vorgang, da er vom seit 1515 amtierenden Kölner Erzbischof Hermann von Wied in Bewegung gesetzt wurde, der wieder seinerseits kaum anderthalb Jahrzehnte vorher zwei Vorstreiter des evangelischen Bekenntnisses (Adolf Clarenbach und Peter Fliesteden) in seinem Sprengel hatte hinrichten lassen. Nach einigen gescheiterten Reformanstrengungen in den 1530er und Anfang der 1540er Jahre berief Hermann den ehemalige Dominikanermönch und evangelischen Prediger Martin Bucer als Hofprediger nach Bonn, um in eigener Form eine Reformation durchzuführen: Während er den kirchlichen Apparat (und somit auch sein Bischofsamt) unangetastet sehen wollte, initiierte er mit maßgeblicher Hilfe Bucers und Melanchthons die Niederschrift einer im evangelischen Geiste stehenden Kirchenordnung, des sogenannten "Einfältigen Bedenkens" von 1543.
Der hier anzuzeigende Text, von Thomas Wilhelmi ediert, geht zurück auf einen Druck vom Januar 1545 und schließt mit den bereits erschienenen Bänden 11.1 und 11.2 die diesbezüglichen deutschen Schriften ab. [1] Bucers Schrift von 1545 antwortet auf die "Christliche und Catholische Gegen berichtung" des Kölner Domkapitels, die von Johannes Gropper verfasst wurde. Um den Kontext deutlicher zu machen, haben sich Herausgeber und Bearbeiter entschlossen, einen Nachdruck dieser Schrift als Ergänzung zum vorliegenden herauszubringen. Mit dieser Edition liegen die wichtigen Schriften zur Kölner Reformation vonseiten Bucers in kritischen Ausgaben vor. Sie erlaubt nun eine weitere intensive Erforschung dieses Zeitabschnitts, der sich seit jeher eines ausgesprochenen Forschungsinteresses erfreut.
Gewisse Veränderungen bei den Editionsrichtlinien lassen sich festmachen: Der Fortfall der "Chronologia Bucerana" und des Sachregisters, eine Beschränkung des Registers der Zitate und Belege auf die Rechtskorpora, eine knappere Einleitung zu Entstehung, Inhalt und Wirkung und eine konzentrierte sprachliche und inhaltliche Kommentierung (7). Damit soll künftig eine Beschleunigung des Unternehmens stattfinden - das ist im Sinne der Intention zwar nachzuvollziehen, doch bleibt bei einem derartigen Jahrhundertwerk ein gewisses Unbehagen hinsichtlich des sicher sehr aufwendigen, aber auch nützlichen Sachregisters. Bei diesem Wunsch mag eine gewisse Bequemlichkeit mitspielen, die sich unter dem Eindruck vieler Digitalisierungsunternehmen und ihrer Recherchemöglichkeiten eingestellt hat und auf die man auch bei gedruckten Unternehmungen ungern verzichtet. Die Richtlinien zur Edition (9-10) folgen ansonsten dem heute üblichen Standard.
Die Einleitung wird - diesen Richtlinien entsprechend - recht knapp gehalten und doch wird die Einordnung des Textes im Gesamtzusammenhang des Kölnischen Reformationsversuches deutlich. Gegliedert ist dieser kurze Text (11-13) in die Rubriken Entstehung, Inhalt und Wirkung. Allenfalls wird der Buchwissenschaftler einige Informationen zu dem Drucker Laurenz von der Mülen, einer der schillerndsten und interessantesten Gestalten des Kölner und Bonner Reformationsbuchdrucks vermissen (auch entsprechende Literatur), die den Publikationsumkreis verdeutlicht hätten, aber man muss sich vor Augen halten, dass es sich primär um eine theologiegeschichtliche Edition handelt - und da kann dies in den Hintergrund treten. Die mehrfach zitierte, sehr neue Arbeit von Theodor Schlüter kann dem Interessenten diesbezüglich weiterhelfen.
Auch die Druckausstattung (Typografie, Abbildungen) des Bandes von 1545 wird unter dieser Prämisse nicht behandelt, wohl aber findet sich unter 4. Überlieferung eine ansonsten ausführliche Beschreibung der Drucke mit Zeilenbrechung, Rotschwarzdruck, Kollation samt Signaturenvermerk und Besitzangaben. Die Überlieferung ist trotz nur einer Ausgabe durch Revisionen, Korrekturen und teilweise Neusatz sehr komplex (15 Anm. 1), konnte aber hier nicht voll entfaltet werden (es gibt aber eine Reihe von detaillierten Hinweisen), obwohl der Herausgeber Thomas Wilhelmi auch in diesem Bereich über einschlägige Erfahrungen und vorgezeigte Leistungen verfügt - offenbar auch eine Folge der genannten Straffungsmaßnahmen.
Mit Seite 24 beginnt dann der Textabdruck in diplomatischer Weise, wobei Kürzel aufgelöst sind, in der frühneuhochdeutschen Sprache unter Einbeziehung der Randmarginalien. Absätze sind nach Sinnprinzipien neu gestaltet, ebenfalls Anführungszeichen vor den Zitaten. Die Kommentierung ist im Sinne der neuen Richtlinien sparsamer, aber sie bietet wertvolle Hinweise. Im Text erwähnte Personen werden mit Lebens- und Amtsdaten identifiziert, auch mit Zufügung einschlägiger Literatur. Genannte Texte/Drucke werden identifiziert (mit Angabe des VD 16). Selbst Worterklärungen zu heute schwer oder missverständlichen frühneuhochdeutschen Wörtern werden beigefügt; dazu Bibelzitate identifiziert und Sachbeigaben gegeben, z.B. bei Erwähnung des Kölner Domkapitels mit Nennung aller damaligen Mitglieder. Sehr wertvoll und arbeitsaufwendig ist die Angabe von Textstellen, auf die sich Bucer hier bezieht, sei es aus der Väterliteratur, seien es seine unmittelbaren Kontrahenten.
Damit ist der Text in umsichtiger Weise für die Fachleute sehr gut zugänglich gemacht, durch die sprachlichen Hilfen auch für die, denen der Umgang mit frühneuhochdeutschen Texten eher ungewohnter ist. Es gibt einige Register, leider kein Sachregister mehr (s.o.), wohl aber ein Verzeichnis der Bibelstellen (673-681), der Zitate aus den Rechtskorpora (683-659 und ein Personen- (687-691) und Ortsregister (693-694), denen ein Literaturverzeichnis (695-704), die Abkürzungen und die Bibliotheken und Archive folgen.
Wir haben in dieser sehr sorgfältigen Edition einen wertvollen Schritt bei der Erforschung des kölnischen Reformationsversuchs wie der Reformation überhaupt zu verzeichnen.
Anmerkung:
[1] Vgl. dazu die Rezension von Lothar Vogel in: sehepunkte 4 (2004), Nr. 4 [15.04.2004], URL: http://www.sehepunkte.de/2004/04/5941.html
Wolfgang Schmitz