Peter Oestmann: Ein Zivilprozeß am Reichskammergericht. Edition und Kommentar einer Gerichtsakte aus dem 18. Jahrhundert (= Quellen und Forschungen zur höchsten Gerichtsbarkeit im Alten Reich; Bd. 55), Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2009, XXIII + 615 S., ISBN 978-3-412-20246-0, EUR 84,90
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Bei Peter Oestmanns vorliegendem Werk handelt es sich um die Edition einer Reichskammergerichts-Akte aus dem 18. Jahrhundert, die in dieser Form als singulär gelten muss. Die Veröffentlichungen zum Reichskammergericht zitieren bisher nur einzelne Auszüge aus den Akten oder Aktenbeilagen sowie Gerichtsordnungen, Appellationsprivilegien und Relationen. Die Edition einer kompletten Akte inklusive der Relation, des Senatsprotokolls sowie des entsprechenden Eintrages in das Urteilsbuch existierte bisher nicht. Peter Oestmann weist hier zu Recht auf ein bestehendes Forschungsdesiderat hin.
Der ausgewählte Prozess ist ein Rechtsstreit aus Lübeck, der vor dem dortigen Obergericht zwischen 1744 und 1748 verhandelt wurde und dann per Appellation an das Reichskammergericht gelangte, wo einige Jahre prozessiert und 1756 schließlich ein Urteil gefällt worden ist. Strittig sind Fragen einer Erbberechtigung und die Anwendung des Römischen Rechts, da das Lübische Recht - so die Argumentation im Prozess - keine ausreichend genauen Bestimmungen enthält, so dass geklärt werden muss, ob fehlendes lokales Recht in dieser speziellen juristischen Streitsache mit Reichsrecht kompensierbar ist.
Neben dem Umfang des Buches, der das Ausmaß der geleisteten Editionsarbeit bereits deutlich signalisiert (die Originalakte ist 15 cm dick), reicht ein Blick in das doppelte Inhaltsverzeichnis, um den mit der Edierung und teilweisen Kommentierung (im Fußnotenapparat) verbundenen Aufwand zu verstehen. Einer Inhaltsübersicht, die auf die grobe Gliederung des Werkes in Einleitung, Edition und Register sowie die vier genutzten Quellen verweist (Gerichtsakte, Relation, Senatsprotokoll und Urteilsbuch), folgt das eigentliche Inhaltsverzeichnis, welches auf mehreren Seiten die inhaltliche Grobgliederung bis in die einzelnen Quadrangeln (Aktenstücke) sowie die Rezesse aus den Acta priora (Akten der Vorinstanz) auflistet.
Für die Gerichtsakte und die Relation hat Peter Oestmann zusätzlich eine Gliederung angefertigt, die auf die einzelnen Folia der Quellen Bezug nimmt, so dass der Nutzer nicht nur im Buch selbst sondern gegebenenfalls im Archiv in der Originalakte einzelne Quadrangeln anhand der Foliierung problemlos finden kann.
In der Einleitung, die der eigentlichen Edition vorangestellt ist, erläutert Peter Oestmann die Auswahl dieses Lübecker Prozesses, der das Verhältnis zwischen regionalem oder lokalem heimischem und dem römischen Recht beispielhaft behandelt. Doch auch aus kulturell-materieller Hinsicht ist der Fall von Interesse, da das Erbschaftsinventar ebenfalls erhalten ist (83-85). Es verweist nicht nur auf Immobilien und Wertpapiere (nebst deren Wert), sondern auch sehr ausführlich auf die vorhandenen Schmuckstücke (zum Beispiel "ein Hemdes Knopf mit 7 Steinen zu 24 ml" [Mark lübisch]; 84) und - weniger exakt - auf Kleidung, Bettwäsche und Bücher. Außerdem wurden mehrere genealogische Schemata der Familienverhältnisse der Prozessbeteiligten angefertigt (81, 188, 418 f.).
Zum besseren Verständnis des Falles erläutert Peter Oestmann bereits in der Einleitung die unübersichtlichen Verwandtschaftsverhältnisse beider Parteien, wobei er feststellt, dass die Einbindung juristisch gebildeter Familienmitglieder in den Prozess für ein "außerordentliches Niveau der zivilrechtlichen Auseinandersetzung" (6) sorgte, die in mehrere zeitgenössische Fachpublikationen als Exempel Eingang fand. Dies ist auch eine weitere Begründung für den Autor, gerade diesen Prozess zu editieren, da es sich um ein Musterbeispiel für Zivilprozessrecht im 18. Jahrhundert handelt, das eine Paritionsanzeige, also ein Urteil nebst Exekutionsnachweis desselben enthält und fast vollständig überliefert ist (Akte, Relation, Protokolle auf mehr als 2.000 Seiten).
Ebenfalls Teil der Einleitung sind die Editionsgrundsätze, die auf die möglichst vorlagengetreue Transkription der Akte verweisen. Eine Besonderheit ist der doppelte Anmerkungsapparat, der einerseits Unklarheiten der Edierung vermerkt (zum Beispiel schwer lesbare Textstellen), andererseits aber auch Querverweise innerhalb der Akte, Literaturhinweise und Erläuterungen zu den verwendeten juristischen Werkzeugen (zum Beispiel Ladungen; 49 ff.) liefert.
Die im Anhang enthaltenen Verzeichnisse und Register unterstützen die Suche nach einzelnen Personen, Orten oder Sachen. Darüber hinaus bietet Peter Oestmann ein Register der Rechtsquellen an, die von den Prozessparteien bzw. ihren Anwälten sowie den jeweiligen Urteilern für ihre Argumentation bezüglich der geltenden Rechtsvorschriften und deren Auslegung bemüht worden sind. Es findet sich gleichfalls eine Bibliographie der erwähnten zeitgenössischen Literatur und - wenn vorhanden - die sich aus der zeitlichen Einordnung des Prozesses ergebende möglichst neueste Auflage aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Dabei fällt auf, dass die von den Prozessbeteiligten verwendete Literatur zum Teil 200 Jahre und älter ist (etwa von Wolff Loss ein Kommentar zum Sachsenspiegel von 1554), womit wiederum die Bedeutung des Falles als eine Rechtssache von grundsätzlicher Natur bezüglich des Vorranges bestimmter Rechtsmassen vor anderen unterstrichen wird.
Mit der vorliegenden Edition von Peter Oestmann ist Forschern und interessierten Laien ein Hilfsmittel an die Hand gegeben, welches einen zwar punktuellen, aber dennoch beispielhaften Einblick in die Sphäre der Reichsgerichtsbarkeit in der Frühen Neuzeit und damit des Reichskammergerichts liefert. Der Ablauf eines Prozesses, die Argumentationen der Beteiligten und der Urteiler sowie vor allem die auf Schriftlichkeit basierende Rechtsprechung werden so nicht nur - wie bisher - weitgehend abstrahiert dargestellt, sondern sind anhand der Edition - wie für die damaligen Beteiligten - umfassend nachvollziehbar.
Man darf auf die Dissertation von Matthias Doms - einem Doktoranden Peter Oestmanns - gespannt sein, der den vorliegenden Fall untersucht hat ("Die Sache Spilcker gegen Krohn oder: Das Erbrecht der halben Geburth"), so dass die Akte nicht nur in edierter Form zur Verfügung steht, sondern in absehbarer Zeit auch eine ausführliche Analyse der Erbrechtsfragen sowie des Verhältnisses von einheimischem und römischem Recht zu erwarten ist.
Robert Riemer