Rezension über:

Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Eberhard Weis / Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns durch Hermann Rumschöttel (Hgg.): Die Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817. Band 2: 1802 bis 1807. Bearbeitet von Esteban Mauerer, München: Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 2008, 720 S., ISBN 978-3-929691-10-8, EUR 60,00
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Rezension von:
Dietmar Grypa
Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt
Redaktionelle Betreuung:
Michael Kaiser
Empfohlene Zitierweise:
Dietmar Grypa: Rezension von: Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Eberhard Weis / Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns durch Hermann Rumschöttel (Hgg.): Die Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817. Band 2: 1802 bis 1807. Bearbeitet von Esteban Mauerer, München: Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften 2008, in: sehepunkte 9 (2009), Nr. 10 [15.10.2009], URL: https://www.sehepunkte.de
/2009/10/14515.html


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Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Eberhard Weis / Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns durch Hermann Rumschöttel (Hgg.): Die Protokolle des Bayerischen Staatsrats 1799 bis 1817

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Nachdem die Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften im Jahr 2006 den ersten Band der neuen Reihe "Protokolle des Bayerischen Staatsrat 1799-1817" vorlegt hat (http://www.sehepunkte.de/2007/12/12373.html), konnte sie nun im vergangenen Jahr bereits den zweiten Band dieser Reihe vorstellen. Er ist, wie der Vorgängerband, äußerlich ausgesprochen ansprechend gestaltet.

Bearbeitet wurde der Band von Esteban Mauerer, der bereits die Schlussbearbeitung des ersten Bandes der Reihe übernommen hatte, nachdem der ursprüngliche Bearbeiter, Reinhard Stauber, auf einen Lehrstuhl an der Universität Klagenfurt berufen worden war. Zeitlich stammen die in diesem Band dargebotenen Texte aus den Jahren von 1802 bis 1807. Es handelt sich konkret um 133 Protokolle des Geheimen Staatsrats und der Geheimen Staatskonferenz.

Diese beiden 1799 ins Leben gerufenen obersten Zentralbehörden Bayerns erfuhren bis 1807 zwei gravierende Veränderungen. War bis 1801 die Staatskonferenz für die "konkrete Staatspraxis" das wichtigere Gremium, so gewann der Staatsrat, das "anfänglich nachgeordnete" Organ ab 1801 stark an Bedeutung. Der Staatsrat sollte nun "die Beschlüsse der Staatskonferenz vorformen und konnte somit einen Teil der Tagesordnung" der Staatskonferenz bestimmen (10-11).

Diese erste Veränderung war die Folge einer Denkschrift des "Referendärs" Georg Friedrich von Zentner, der an der ursprünglichen Konzeption "unklare Kompetenzabgrenzungen zwischen den Ministerialressorts", "die unnötige Aufteilung eigentlich zusammengehöriger Geschäftsbereiche" sowie "mangelnde Systematik und Einheitlichkeit in der Behandlung administrativer Agenden" beklagte. In der Folge trat die Staatskonferenz, die Versammlung der Minister, hinter den von "Referendäre dominierten Staatsrat" zurück. Dadurch wurde auch die Rolle der Referendäre aufgewertet und ihr Einfluss auf die politische Steuerung des Kurfürstentums/Königreichs verstärkt, wenn auch die Staatskonferenz der Ort war, an dem "alle Anträge und Beschlüsse des Staats Rathes die Sanction" erteilt wurde (13-15).

Mit der geschilderten Bedeutungsverschiebung veränderte sich auch die Zahl der überlieferten Protokolle der beiden Staatsorgane. So stehen für das Jahr 1799 den 38 Protokollen der Staatskonferenz 8 Protokolle des Staatsrats gegenüber, 1803 hat sich dieses Verhältnis nahezu in sein Gegenteil verändert, für dieses Jahr liegen nur 14 Protokolle der Staatskonferenz, aber dafür 35 Protokolle des Staatsrats vor.

Da die in diesen Zahlen dokumentierte Veränderung nicht den Interessen des leitenden Ministers Maximilian Joseph Freiherrn von Montgelas entsprach, kam es im Januar 1804 erneut zu einer gravierenden Veränderung der obersten Zentralbehörden Bayerns: Der Staatsrat wurde aufgelöst und die Sitzungsfrequenz der Staatskonferenz dramatisch reduziert. Insgesamt sind für die Jahre von 1804 bis 1807 ganze drei Protokolle dieses Gremiums erhalten. Diese ausgesprochen disparate Überlieferungssituation spiegelt der Editionsband wider: Die Protokolle der Jahre 1802 und 1803 füllen 583 Seiten, während die Texte aus den Jahren 1804 bis 1807 ganze 35 Seiten für sich beanspruchen.

Inhaltlich präsentieren die - zum Teil in Regesten-Form - abgedruckten Texte die ganze Spannbreite der vielfältigen innenpolitischen Aktivitäten der Regierung Montgelas und ihrer leitenden Beamten, der "Referendäre". Es geht um den einheitlichen Aufbau des aus unterschiedlichsten Bestandteilen zusammengesetzten Staates, die Integration der neugewonnenen Landesteile, die Optimierung des bisherigen Staatsapparates, die Reorganisation und die Ausweitung des staatlichen Handelns auf Bereiche, die bis 1803 intermediären Gewalten unterstanden, die Aufhebung historisch gewachsener Rechte und Privilegien, die Lösung der Finanzprobleme des neuen Bayerns, zahlreiche wirtschafts- und gewerbepolitische Fragen, die Reorganisation des Gerichtswesens sowie die Veränderung des Strafrechts und des Strafvollzugs, der Kirchenpolitik vor, während und nach der Säkularisation sowie zahllose Personalangelegenheiten. Neben grundsätzlichen Vorlagen und Debatten dokumentieren die Protokolle nicht nur im Hinblick auf den letzten Punkt der Aufzählung sehr viele Einzelfallentscheidungen.

Der Kommentar zu den Protokollen ist ausgesprochen knapp gehalten, gibt aber, wie die Herausgeber im Vorwort betonen, "in den Anmerkungen alle wesentlichen Erläuterungen" (8). Orte und Personen werden in der Regel im Apparat auf der jeweiligen Seite nicht eigens ausgewiesen, sondern nur in den Registern kommentiert. Bei der überwiegenden Zahl der in den Protokollen des Bandes genannten Personen ist es dem Bearbeiter nicht gelungen, die Lebensdaten zu erheben; bei zahlreichen Personen war es ihm sogar nicht einmal möglich, die Vornamen zu ermitteln. Sie wurden, soweit möglich, mit einer Berufsbezeichnung oder einem Titel sowie einer geographischen Zuordnung versehen, etwa "Attenbrunner, Schumacher" oder "Francken, Geh. Rat, Düsseldorf". Dieser Befund, der nicht zuletzt auf den Forschungsstand zur Geschichte Bayerns am Beginn des 19. Jahrhunderts zurückzuführen ist, verdeutlicht anschaulich, wie wichtig und notwendig der vorliegende Band ist. Und es wäre nur zu wünschen, dass er zahlreiche Studien zu einzelnen Aspekten der vielfältigen in den editierten Texten angesprochenen Bereichen anregen würde.

Dietmar Grypa