Bettina Blum: Polizistinnen im geteilten Deutschland. Geschlechterdifferenz im staatlichen Gewaltmonopol vom Kriegsende bis in die siebziger Jahre (= Villa ten Hompel. Schriften; 11), Essen: Klartext 2012, 461 S., ISBN 978-3-8375-0673-0, EUR 39,95
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Die vorliegende, aus einer Dissertation hervorgegangene Studie zu Polizistinnen im geteilten Deutschland von 1945 bis etwa 1970 ist die erste vergleichende Arbeit zu diesem Thema. Im ersten Kapitel skizziert die Autorin die Polizeistrukturen in den drei Westzonen bzw. der Bundesrepublik sowie in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR und befasst sich danach mit den jeweiligen Grundsätzen polizeilichen Handelns. Anschließend vergleicht sie in groben Zügen die ost- und westdeutsche Frauenpolitik. Der eigentliche Vergleich des Buches wird in der zweiten Hälfte anhand der weiblichen Polizei in Düsseldorf und der Volkspolizistinnen in Dresden durchgeführt. Daran schließt sich ein Kapitel zur Uniformierung, Bewaffnung und Repräsentation des Staates durch Frauen an. Mit der Vereinbarkeit von staatlichem Auftrag und Privatleben beschäftigt sich das letzte Kapitel.
Die Autorin untersucht, "in welcher Weise Wissen über Geschlechterdifferenz innerhalb der Polizei produziert und reproduziert wurde und wie sich dieses Wissen in der Organisationsform der Polizei, in ihren Leitbildern sowie in den alltäglichen Praxen niederschlug". Sie fragt auch, "ob und inwieweit Verschiebungen in der geschlechtsspezifischen Codierung der Polizei Konsequenzen für Legitimation und Praxis der Organisation und für die Repräsentation staatlicher Gewalt hatten" (11). Blum stellt mit Recht fest, dass "die Bedeutung von polizeilichen Weiblichkeitsbildern in der Nachkriegszeit bisher kaum erforscht" ist, "während einige neuere Studien die Bedeutung von Männlichkeitsbildern einbeziehen". Sie betont, dass daher ihre "Untersuchung auch an Studien zur Frauenbewegung" anknüpft (17). Die Eingrenzungen und Schwerpunktsetzungen ihrer Arbeit, die sich auf Düsseldorf und Dresden konzentriert, werden mit der Quellenlage begründet, die dort besonders günstig sei. Darüber hinaus hat sie auch Fotos und Medienberichte in die Analyse einbezogen, um vom "Bild" weiblicher Polizei sprechen zu können (22). Mithilfe der "Grounded Theory" hat die Verfasserin auch noch lebensgeschichtliche Interviews ausgewertet, um die Ansichten der Polizistinnen selber einzubeziehen. Ihre zentrale Frage - "Paradigmenwechsel durch weibliche Polizei" - beantwortet Blum eher indirekt damit, dass die durch Frauen selbst bewirkten Unterschiede "vor allem in den Inszenierungen" gelegen hätten (384). Die Polizistinnen hätten dennoch "Veränderungen in der Gestaltung des staatlichen Gewaltmonopols" angestoßen (390).
Das Problem der Arbeit zeigt sich bereits in der Einleitung zur Geschichte weiblicher Polizei bis 1945, auf die sich Frau Blum in allen weiteren Ausführungen bis zum Resümee immer wieder bezieht. Denn sie thematisiert die Ausgangslage um 1900 ausschließlich für Deutschland und in diesem Rahmen bezieht sie sich allein auf die Frauenrechtlerin Helene Lange, obgleich die weibliche Polizei aus der übernational agierenden Frauenbewegung verschiedener Länder hervorging und durchaus sehr unterschiedliche Fürsprecherinnen mit unterschiedlichen Geschlechterkonzepten hatte. Es hätte dem von Frau Blum intendierten Vergleich keinen Abbruch getan, wenn ihr Buch die Ausführungen über die ersten Polizeifürsorgerinnen vernachlässigt hätte zugunsten einer ausführlicheren Auseinandersetzung mit dem ebenfalls vorliegenden Wissen zu den in der Weimarer Republik ganz unterschiedlichen Formen weiblicher Polizei in Freiburg, Hamburg, Berlin und Dresden.
Die von Britinnen bereits im Deutschland der Weimarer Republik initiierte weibliche Polizei wurde durch Josephine Erkens zum damals sogenannten "Hamburger System" weiterentwickelt. Als einziges dieser Modelle bedeutete dieses, auch international aufmerksam verfolgte neue "System" einen von weiblicher Polizei zusammen mit Männern der Sozialdemokratie für die gesamte Polizeiorganisation vollzogenen Paradigmenwechsel. Die Nationalsozialisten brachten es in der Hansestadt Hamburg schon 1932 zu Fall. Erst danach wurde die schon unter ihrer ersten Leiterin Friederike Wieking von Anfang an sehr an konservative Parteipolitiken angelehnte preußische weibliche Polizei für die Nationalsozialisten, später besonders die SS, nutzbar. Die nordrhein-westfälische Weibliche Kriminalpolizei (WKP) setzte nach dem kurzen Intermezzo der in diesem Fall gescheiterten britischen re-education unter Margarete Gipkens das fort, was Wieking begonnen hatte. Aber auch in Dresden hatten Polizistinnen bereits während der Weimarer Republik in der Schutzpolizei besonders in der Verkehrsregelung angefangen, so dass daran nach 1945 angeknüpft werden konnte.
Blums Untersuchung hätte es sicher genutzt, wenn sich die Autorin konzentriert mit diesen Sachverhalten beschäftigt, weniger große und undefinierte Worte wie "Geschlechterordnung" benutzt und auch das sehr ausufernde, weitgehend nutzlose Literaturverzeichnis stark gestrafft hätte.
Ursula Nienhaus