Guenter Lewy: Harmful and Undesirable. Book Censorship in Nazi Germany, Oxford: Oxford University Press 2016, XI + 268 S., ISBN 978-0-19-027528-0, GBP 19,99
Inhaltsverzeichnis dieses Buches
Buch im KVK suchen
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Julia Paulus / Marion Röwekamp (Hgg.): Eine Soldatenheimschwester an der Ostfront. Briefwechsel von Annette Schücking mit ihrer Famlie (1941-1943), Paderborn: Ferdinand Schöningh 2015
Pekka Roisko: Gralshüter eines untergehenden Systems. Zensur der Massenmedien in der UdSSR 1981-1991, Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2015
Francis R. Nicosia: Nazi Germany and the Arab world, Cambridge: Cambridge University Press 2015
Christian Mentel / Martin Sabrow (Hgg.): Das Auswärtige Amt und seine umstrittene Vergangenheit. Eine deutsche Debatte, Frankfurt/Main: Fischer Taschenbuch Verlag 2014
Sven Felix Kellerhoff: Hitlers Ende. Der Untergang im Führerbunker, Berlin: Berlin Story 2015
Daniel Münzner: Kurt Hiller. Der Intellektuelle als Außenseiter, Göttingen: Wallstein 2015
Stefan Zweig: Die Welt von Gestern. Erinnerungen eines Europäers. Herausgegeben und kommentiert von Oliver Matuschek, Frankfurt a.M.: S. Fischer 2017
Alexander Kluy: George Grosz. König ohne Land. Biografie, München: DVA 2017
Die Zensur zählt zu jenen Themen, in denen sich die Doppelmoral des Nationalsozialismus beispielhaft zeigt. Die wahlweise sarkastische oder larmoyante Art, in der vor 1933 auf NSDAP-Versammlungen die angeblich erdrückende republikanische Zensur attackiert wurde [1], kontrastiert mit der Selbstverständlichkeit, mit der die NS-Führung nach ihrer Machtübernahme sogleich zur Zensur schritt [2]. In seiner neuen Studie möchte der Historiker und Politologe Guenter Lewy eine Gesamtdarstellung der NS-Buchzensur bieten und zugleich neues Licht auf das "intellectual life" (IX) im NS-Staat werfen. Dabei stützt er sich vielfach auf die in diesem Bereich wegweisenden Forschungen Jan-Pieter Barbians [3], grenzt sich zugleich jedoch deutlich von ihnen ab: Aufgrund überbordender Detailfülle sei Barbian daran gescheitert, "to provide a sense of narrative or a clear picture of the events involved" (IX). Genau diesem Anspruch möchte Lewy gerecht werden.
In einem ersten Großkapitel beschreibt der Autor zunächst die verschiedenen "Agencies of Control" der NS-Buchzensur, worunter folgende Institutionen verstanden werden: Reichspropagandaministerium, Reichsschrifttumskammer (RSK), Gestapo und SD (verantwortlich für die Konfiszierung verbotener Bücher), die Parteiamtliche Prüfungskommission zum Schutze des nationalsozialistischen Schrifttums (PPK) unter Leitung Philipp Bouhlers sowie das Amt Rosenberg. Anschaulich illustriert Lewy die zunächst völlig inkonsistenten Züge der Buchzensur: "Various local and state police officials confiscated books, but no authority could issue a book ban for the entire country, and there existed no uniform standards and rules to guide such censorship" (23). Erst die Anordnung über schädliches und unerwünschtes Schrifttum vom 25. April 1935 schuf hier insofern Ordnung, als künftig keine Zensur mehr stattfinden sollte, "before the RSK had had the opportunity to evaluate the book in question" (25). In der Praxis wirkte die Bestimmung durchaus disziplinierend, konnte aber zu keinem Zeitpunkt eigenmächtiges Vorgehen der unterschiedlichen Funktionäre und Behörden völlig unterbinden.
Vielmehr betont Lewy als ein zentrales Ergebnis seiner Studie, wie "disorderly, not to say chaotic" (134) der NS-Staat aufgrund seiner polykratischen Struktur in der Buchzensur vorgegangen sei. Diesen Sachverhalt arbeitet der Autor überzeugend heraus und zeigt, dass im Extremfall sogar ein und dasselbe Buch gleichzeitig auf Empfehlungs- und Indexlisten stehen konnte (117f.). Dabei kam im kontroversen Schriftverkehr der NS-Zensurbehörden nicht immer nur kleinkarierter Kontroll- und Überwachungseifer, sondern zum Teil auch ein unerwartetes Maß von Besonnenheit zum Ausdruck, etwa wenn sich das RSK - wiewohl letztlich erfolglos - 1937 mit dem Argument, "A ban on historical chronicles cannot change history" (53), gegen die Forderung stellte, eine Sammlung von Zeugnissen Gustav Stresemanns [4] zu verbieten. Ein nicht minder interessantes Detail ist, dass im November 1939 ein Mitarbeiter des Propagandaministeriums davor warnte, die übergroße Zensurbeflissenheit der PPK könnte zum Kollaps der geisteswissenschaftlichen Forschung führen (67).
Ob die internen Konkurrenzkämpfe indes tatsächlich als "deliberate [...] creation of Hitler" (145) gelten können, bleibt fraglich. Lewy vertritt mehrfach diese vor allem in der älteren Polykratieforschung sehr beliebte These, präsentiert jedoch keinen überzeugenden Beweis. Dass Hitler etwa in dem langjährigen Konflikt zwischen Bouhler und Rosenberg (140-153) erst sehr spät intervenierte, muss keiner elaborierten Strategie geschuldet sein, sondern lässt sich auch mit schlichtem Desinteresse an dem letztlich zweitrangigen Thema der Buchzensur erklären; zeigte Hitler doch, wie Lewy andernorts zu Recht betont, insgesamt "no special interest in the censorship of books" (71).
Das Schicksal der konfiszierten Bücher war uneinheitlich. Die meisten wurden eingestampft und der Rohstoff wiederverwendet, um den chronischen Papiermangel des NS-Staats zu mildern. Manche Bestände durften jedoch im Ausland verkauft werden, um "much-needed foreign currency" (52) zu akquirieren. Die Indexlisten wurden dabei lange Zeit gegenüber Verlegern und Buchhändlern geheim gehalten. Einerseits, so eine weitere zentrale These Lewys, um diese zu verunsichern und zu möglichst rigider Selbstzensur anzuhalten, andererseits, um "attacks on the cultural policy of the Nazi state" (41) seitens der ausländischen Presse entgegenzuwirken. Erst seit 1940, als das kriegführende NS-Regime keine entsprechenden Rücksichten mehr nahm, wurden regelmäßig Verbotslisten publiziert. Bis dahin waren alle Forderungen, verbindliche Indexlisten zu veröffentlichen, mit teils lächerlichen Ausflüchten abgeschmettert worden. So hieß es etwa 1937: "A healthy natural German sense speaks more reliably than any list" (42).
Für den Zweiten Weltkrieg bilanziert Lewy eine Verschärfung der Buchzensur, wobei ihm der Umstand, dass es erst 1940 zu einem völligen Verbot von Büchern jüdischer Autoren kam, als "nothing short of amazing" (110f.) gilt. Seit Kriegsbeginn ging der NS-Staat mehr und mehr zur Vorzensur über. Die Sorge, möglicherweise unkontrolliert kriegswichtige Informationen zu verbreiten (Karten, Luftaufnahmen, Daten über industrielle Anlagen etc.), war hierfür ebenso ausschlaggebend wie die sich stetig zuspitzende Papiernot. Letztere nutzten manche Funktionäre auch zu ihrem persönlichen Vorteil, und es gehört fraglos zu den Verdiensten Lewys, entsprechende Vorkommnisse aufgedeckt zu haben. So beschaffte sich Hellmuth Langenbucher, Funktionär im Amt Rosenberg, 1943 durch seine guten Beziehungen Papier für eine eigene Publikation und drängte zugleich die Wirtschaftsstelle des deutschen Buchhandels, "not to allocate paper for a similar book planned by another publisher" (140).
Getrübt wird das positive Bild von einigen Flüchtigkeitsfehlern: So datiert Lewy etwa den Beginn von Walter Franks Präsidentschaft im Reichsinstitut für Geschichte des neuen Deutschlands auf das Jahr 1940 statt 1935 (111), rechnet die Gewichtseinheit Zentner falsch um (50) und nennt für das 1941 erschienene Buch "Napoleon. Kometenbahn eines Genies" zwei unterschiedliche Autoren: Einmal korrekt Philipp Bouhler (62), einmal fälschlicherweise Erich Ebermayer (189). Wenig überzeugend wirkt zudem, wenn der Autor Goebbels' "Feuerrede" vom 10. Mai 1933 referiert und zugleich spekuliert, der Propagandaminister habe sich in scharfsinniger ("astute") Vorahnung des Schadens, die diese für Deutschlands Außenwahrnehmung mit sich bringen würden, von den NS-Bücherverbrennungen distanziert (10). Auch bedeutet es keine Verkennung der langen und folgeschweren Kontinuitäten der NS-Politik und -Ideologie, Lewys These, in der Bücherverbrennung habe sich bereits der Holocaust abgezeichnet (15), skeptisch zu betrachten.
Nichtsdestoweniger ist Lewy fraglos ein verdienstvolles und zudem sehr gut lesbares Werk gelungen, das umso beachtlicher ist, als der Autor 2016 bereits seinen 93. Geburtstag feiern konnte. Man kann sich als Wissenschaftler kaum mehr wünschen, als in so hohem Alter noch solch substanzielle Forschungsbeiträge zu leisten.
Anmerkungen:
[1] Vgl. Hitler, Reden, Schriften, Anordnungen. Februar 1925 bis Januar 1933, Bd. 2, Teil 2, hrsg. u. komm. v. Bärbel Dusik, München 1992, 711 u. 839.
[2] Vgl. Die Tagebücher von Joseph Goebbels. Im Auftrag des Instituts für Zeitgeschichte hrsg. v. Elke Fröhlich, Teil I, Bd. 3/2, München 2001, 246f.
[3] Zuletzt: Jan-Pieter Barbian: Literaturpolitik im NS-Staat. Von der "Gleichschaltung" bis zum Ruin, Frankfurt/M. 2010. Die Studie erschien 2012 in englischer Übersetzung.
[4] Gustav Stresemann: Vermächtnis. Der Nachlaß in drei Bänden, hrsg. v. Henry Bernhard, Berlin 1932/33.
Thomas Vordermayer