Ulrich Schwarz / Juliane Trede / Stefan Brüdermann u.a. (Bearb.): Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten Sixtus' IV. vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien 1471-1484. 1. Teil: Text (= Repertorium Germanicum; X), Berlin: De Gruyter 2018, 3 Bde., XCVII + 2386 S., ISBN 978-3-11-061964-5, EUR 299,00
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Sven Mahmens / Hubert Höing / Alexander Maul u.a. (Bearb.): Sixtus IV. 1471-1484. 2. Teil: Indices (= Repertorium Germanicum; X), Berlin: De Gruyter 2018, 3 Bde., 2179 S., ISBN 978-3-11-061965-2, EUR 299,00
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Michele C. Ferrari (Hg.): Vil guote Buecher zuo Sant Oswalden. Die Pfarrbibliothek in Zug im 15. und 16. Jahrhundert, Zürich: Chronos Verlag 2003
Erich Klibansky / Klaus Schäfer (Hgg.): Die Rechnungen der mainzischen Kellerei Amöneburg aus dem 14. Jahrhundert, Marburg: Historische Kommission für Hessen 2019
Ulf Dirlmeier / Gerhard Fouquet / Bernd Fuhrmann: Europa im Spätmittelalter 1215-1378, München: Oldenbourg 2003
Seit der Öffnung des Vatikanischen Archivs für die Forschung durch Papst Leo XIII. 1880/81 [1] wurden von zahlreichen europäischen Staaten wissenschaftliche Institute in Rom begründet, um die reichhaltigen Bestände für die eigene Geschichte auszuwerten. Die Archivöffnung machte endgültig klar, dass bis zur Reformationszeit als mit Abstand wichtigste und umfangreichste Überlieferung die päpstlichen Kanzleiregister zu gelten haben, die - von einigen älteren Einzelbänden abgesehen - als Serie, wenn auch mit Lücken, seit dem 13. Jahrhundert erhalten sind. Kammerregister, Rechnungsbücher und ältere Findhilfsmittel als Ersatz für verlorene Kanzleiregister kommen ergänzend hinzu. Erschließung und Edition dieser Registerserien sind schon deshalb von außerordentlicher Bedeutung, weil die meisten der dort registrierten Urkunden als Ausfertigungen vor Ort in den Empfängerarchiven nicht erhalten geblieben sind.
Für den deutschsprachigen Raum, also den Kernbereich des Heiligen Römischen Reiches bzw. der Germania Sacra, begann das damalige Preußische Historische Institut Ende des 19. Jahrhunderts mit der Erschließung der deutschen Registereinträge. [2] Um der schieren Masse der Überlieferung Herr zu werden, wurde ein Quellenwerk der besonderen Art entwickelt, das Repertorium Germanicum (im Folgenden stets: RG), dessen erster Band, bearbeitet von Emil Göller, 1916 erschien. Aufgabe des RG ist es, sämtliche für den deutschsprachigen Raum und für deutsche Bittsteller relevanten Registereinträge als knappes lateinisches Regest darzubieten. Alle Registereinträge, die sich auf denselben Petenten beziehen (zumeist Personen, also Kleriker oder Laien, aber auch Institutionen bzw. Kommunen, also geistliche Gemeinschaften, Bruderschaften, Stadträte usw.) werden möglichst in einem Lemma zusammengestellt. Grundsätzlich ist hervorzuheben, dass das RG nicht nur ein spezielles Quellenwerk für kirchengeschichtliche Fragestellungen ist, sondern ein Kaleidoskop des mittelalterlichen Lebens entfaltet, das immer wieder unerwartete Einblicke in städtische, dörfliche, adlig-dynastische und eben auch kirchliche Lebenswelten vermittelt. Ergänzend steht mittlerweile das Repertorium Poenitentiariae Germanicum (RPG) zur Verfügung, das unter der Herausgeberschaft von Ludwig Schmugge in elf Bänden bzw. 16 Teilbänden von 1431 (Eugen IV.) bis 1523 (Hadrian VI.) reicht und damit auch den Pontifikat Sixtus' IV. einschließt. [3]
Hundert Jahre nach dem Beginn des Vorhabens liegen zehn Bände des RG in 29 Teilbänden vor, die von 1378 bis 1484 mehr als ein Jahrhundert abdecken und den Inhalt mehrerer Tausend Registerbände der Forschung zugänglich machen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat das RG auch deshalb immer bessere Fortschritte gemacht, weil die Niedersächsische Landesarchivverwaltung in Kooperation mit dem Deutschen Historischen Institut in Rom seit 1965 stets für mehrere Jahre einen Archivar entsendet, um das RG fortzuführen. In der gemeinsamen Vorbemerkung im vorliegenden Teilband I/1 (VII-IX) bekennen sich Martin Baumeister, Direktor des DHI, und Christine van den Heuvel, mittlerweile pensionierte Präsidentin der Landesarchivs Niedersachsen, zu dieser bewährten Zusammenarbeit, durch die das RG seit den 1980er Jahren erheblich vorangekommen ist. 2000 wurde das RG IX für den Pontifikat Papst Pauls II. vorgelegt. [4] Dann konnte 2004 aufgrund von Vorarbeiten Hermann Dieners durch Brigide Schwarz mit RG V die Lücke für den Pontifikat Papst Eugens IV. geschlossen werden. [5] Die Fertigstellung hat sich zwar lange hingezogen, doch wurde das Vorhaben dank der stupenden Gelehrsamkeit und Akribie von Brigide Schwarz in mancher Hinsicht auf eine neue Qualitätsebene geführt. Die jüngst verstorbene Mediävistin war nicht nur eine der international besten Kennerinnen des spätmittelalterlichen Kanzleibetriebs der Römischen Kurie, sondern sie hat in einer Vielzahl gelehrter Studien auch immer wieder demonstriert, wie und wofür man das RG als Quelle nutzen kann. [6]
Währenddessen liefen bereits die Bemühungen, den relativ langen Pontifikat Papst Sixtus' IV. zu bearbeiten. Das Ergebnis liegt nun in sechs Teilbänden vor; ebenso wie der Pontifikat Eugens IV. werden nun auch die Registerbetreffe der Jahre 1471 bis 1484 in drei Textbänden präsentiert und in drei weiteren Teilbänden durch differenzierte Register erschlossen. Die lange Reihe der Mitarbeiter zeigt, dass die Bearbeitung dieses Pontifikats besonders aufwendig war. Der rund alle vier Jahre wechselnde Kreis von Bearbeitern, der mit Ausnahme von Juliane Trede aus dem Niedersächsischen Archivdienst kam, wurde schließlich unterstützt durch ein Triumvirat früherer RG-Bearbeiter (Ulrich Schwarz, Hubert Höing und Michael Reimann), die das erhobene Material druckfertig gemacht haben.
Im Ergebnis liegt das bislang umfangreichste Teilergebnis des RG vor, das selbst die sechs Teilbände über die Amtszeit Eugens IV. (RG V) übertrifft. Die drei Textbände bieten 10.625 Lemmata von "Abeke Ewesma", einem Kleriker des Bistums Münster, bis "Zwifeltum", dem Zisterzienserkloster Zwiefalten im Bistum Konstanz. Die Bearbeiter hatten insgesamt 580 Registerbände verschiedener Kurienbehörden mit 37.000 relevanten Registereinträgen (Urkunden u. a.) zu verarbeiten. Die Auflistung aller benutzten Quellen, von denen sich einige wenige aufgrund des wechselvollen Schicksals des Vatikanischen Archivs auch in ausländischen Archiven und Bibliotheken befinden (z. B. im Staatsarchiv Rom, aber auch in Paris und Dublin), nimmt mehr als 40 Druckseiten ein (XXXVIII-LXXIX).
Die knappe Einleitung skizziert einige Besonderheiten der Überlieferung in diesem Pontifikat, allen voran die große Zahl von 170 Supplikenregistern, die auch unter Sixtus IV. "das Rückgrat der Überlieferung" sind (XIII). Für diesen Pontifikat ist aber festzustellen, dass der Genehmigung der Supplik in vielen Fällen nicht die Ausstellung einer Littera folgte, die Petenten also nicht versuchten, "in partibus" ihren Pfründenwunsch durchzusetzen, aus welchen Gründen auch immer. Eine Besonderheit sind mehrere Supplikenregister mit Expektativen, die generell auf den 1. Januar 1472 bzw. später auf den 17. November 1481 datiert wurden; dieser Weg zur Pfründe wurde von Einzelpersonen und ganzen Gruppen (denen dann umfangreiche Supplikenrotuli mit Hunderten Namen gewährt wurden) genutzt und werfen Fragen nach dem besonderen Charakter dieses Personenkreises auf. Neben mehreren Brevenregistern ist schließlich noch hervorzuheben, dass unter Sixtus IV. "erstmals in größerer Zahl päpstliche Instruktionen für Gesandten und Legaten" vorliegen, die z. T. auch Einblicke in den Verlauf von Gesandtschaften bieten (XV). Kaiser Friedrich III., der bereits in den beiden vorhergehenden RG-Bänden stark in Erscheinung tritt, ist in den vorliegenden Bänden mit einem zehnteiligen Lemma (Nr. 2340-2349), vertreten, dem längsten im Band überhaupt. [7] Eine Ebene darunter agieren die deutschen Reichsfürsten, lemmatisiert stets unter ihrem Namen, nicht dem Territorium, also beispielsweise "Ernestus dux Saxonie" (Nr. 2077-2079), ein Lemma, das übrigens besonders umfangreich ist, weil Kurfürst Ernst 1480 eine Romreise unternahm. Anstelle weiterer Einzelbeispiele sei generell betont, dass unter Sixtus IV. die Beziehungen zum Reich wieder intensiver wurden, und zwar nicht nur auf der Ebene des Pfründenmarktes, sondern in politischer Hinsicht. Auch dies unterstreicht das besondere Gewicht der vorliegenden Bände.
Das Zuordnen des erhobenen Materials zu Personen- und Ortslemmata war im Falle dieses Pontifikats besonders aufwendig und dürfte auch künftig noch dazu führen, dass die Zusammengehörigkeit verschiedener Lemmata von Benutzern erkannt wird; diesbezüglich konnten schon mehrere Corrigenda quasi in letzter Minute noch in Teilband I/1 (XCVII) vermerkt werden. Solche Erkenntnisse werden künftig in die genannte Datenbank RG online einfließen können. Praktisch ist, dass sich die Bearbeiter entschieden haben, besonders umfangreiche Lemmata (z. B. "Langzeitviten"; XVIII) auf mehrere Nummern zu verteilen, was die Suche nach bestimmten Personen, Orten und Begriffen erleichtert, weil von den Registern stets auf die laufende Nummer des Lemmas, nicht auch auf die Seitenzahl verwiesen wird. Eine Neuerung ist übrigens, dass bei den Kardinälen, Bischöfen und Weihbischöfen die Nachnamen ermittelt und in eckigen Klammern nachgewiesen werden, was für die Identifizierung hilfreich ist.
Wie schon im zeitlich zuletzt erschienenen RG V (Eugen IV.) werden auch für Sixtus IV. im RG X die von der Kurie beauftragten Exekutoren verzeichnet (XVII), die für die Durchsetzung der Rechtsansprüche der Petenten vor Ort zu sorgen hatten. Das lenkt den Blick darauf, dass die Bittsteller mit der Genehmigung ihrer Supplik und der Ausstellung einer Littera noch längst nicht am Ziel waren, sondern ihr Pfründenwunsch vor Ort durchgesetzt werden musste. Dies macht deutlich, dass die Nachweise im RG vielfach den Ausgangspunkt bilden, um die Vorgänge "in partibus" weiter zu verfolgen. Nicht zuletzt deshalb haben sich die Bände des RG als unverzichtbares Arbeitsinstrument für die spätmittelalterliche Personen- und Institutionengeschichte etabliert, wobei der Horizont regional und lokal bis in die entlegensten Bereiche des deutschsprachigen Raums reicht.
Die Register, die von fünf Bearbeitern erstellt wurden, darunter Jörg Voigt, der Ende 2016 als Bearbeiter des RG vom Niedersächsischen Landesarchiv entsandt wurde, füllen alleine drei Teilbände und zeigen, unter welchen vielfältigen Gesichtspunkten das Werk auswertbar ist. Die sorgfältige und differenzierte registermäßige Erschließung gehört seit langem zu den Standards des RG. Nach den Erfahrungen mit dem RG I-IV wurde allerdings die zeitraubende und letztlich unendliche Identifizierung der Ortsnamen aufgegeben [8], was deshalb vertretbar war, weil in der kurialen Praxis Personen und Orte stets mit Diözesanangabe genannt werden. Bei Allerweltsnamen wie "Nova civitas" und Riesendiözesen wie Konstanz und Mainz ist dies allerdings nur von begrenztem Nutzen. Teilband II/1 bietet die Indices der Vornamen und Zunamen, Teilband II/2 die Nachweise der Orte und sonstigen geographischen Bezeichnungen, der Exekutoren und Empfänger von Mandaten, der Patrozinien und Bezeichnungen von kirchlichen Einrichtungen sowie der Orden und sonstigen religiösen Gemeinschaften. Den dritten Teilband füllen die Indices der Wörter und Sachen (wobei die Pfründenwerte auf den Seiten 1810 ff. gesondert ausgewiesen sind), der Daten der Registereinträge, der sonstigen Kalenderdaten und der Fundstellen, die es ermöglichen, für die archivalischen Vorlagen das Regest im RG zu ermitteln.
Die Nutzung der EDV für das RG hat in den letzten drei Jahrzehnten schrittweise immer größere Bedeutung gewonnen. Seit 2012 werden die gedruckten Bände des RG und des RPG von einer Datenbank des DHI flankiert (RG online), die beide Quellenserien erschließt, das RG zur Zeit bis Paul II. (RG IX), das RPG bis Alexander VI. (RPG VIII). Der Mehrwert liegt nicht nur darin, dass Angaben ergänzt und korrigiert werden können, sondern dass auch gezielte Recherchen möglich sind. Die gedruckten Bände bleiben aber für die tägliche Recherche unverzichtbar, zumal nur sie den Gesamtüberblick über das Material ermöglichen. In der Datenbank kann man gezielt suchen, in den gedruckten Bänden aber kann man lesen und entdecken.
Das RG gehört seit mehr als einem Jahrhundert zu den langfristigen Forschungsvorhaben des römischen Instituts. Aus dem Meer der spätmittelalterlichen Überlieferung, die durch das RG gebändigt wird, ragen die neuen Bände nicht nur durch ihren schieren Umfang wie ein Leuchtturm empor. Wer als Historiker im Bereich der spätmittelalterlichen Reichs- und Kirchengeschichte, Landes- und selbst Ortsgeschichte arbeitet, kann auf die vatikanischen Quellenbestände nicht verzichten. Erst durch das RG ist der gezielte Zugriff auf diese Quellen möglich, die ein unerschöpfliches Material für systematische Fragestellungen beispielsweise zur vorreformatorischen Situation von Kirche und Klerus, zum Frömmigkeitsleben, aber auch zur Geschichte von Territorien, Städten, ja selbst Dörfern und den örtlichen kirchlichen Verhältnissen sowie zur Biographie einzelner Persönlichkeiten enthalten. Ohne das RG wäre es praktisch unmöglich, in den Papstregistern gezielt nach Belegen zu suchen. Das RG ist eines der wichtigsten Quellenwerke zur Erforschung des europäischen Spätmittelalters, dessen Bearbeitung zu den Glanzleistungen des DHI in Rom gehört. Damit wird Grundlagenarbeit geleistet, die sich eben nur durch ein solches Forschungsinstitut realisieren lässt und die hoffentlich eines Tages - wie das RPG - die Reformationszeit erreichen wird.
Anmerkungen:
[1] Dazu jüngst Jörg Ernesti: Leo XIII. Papst und Staatsmann, Freiburg i. Br. 2019, 309 ff.
[2] Michael Matheus (Hg.): Friedensnobelpreis und historische Grundlagenforschung. Ludwig Quidde und die Erschließung der kurialen Registerüberlieferung (Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts in Rom, 124), Berlin u.a. 2012, siehe die Besprechung von Tobias Daniels in: sehepunkte 12 (2012), Nr. 11 [15.11.2012], URL: http://www.sehepunkte.de/2012/11/21642.html.
[3] Repertorium Poenitentiariae Germanicum VI. Verzeichnis der in den Supplikenregistern der Pönitentiarie Sixtus' IV. vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches 1471 - 1484. 1. Teil: Text, bearb. von Ludwig Schmugge unter Mitarbeit von Michael Marsch und Alessandra Mosciatti, 2. Teil: Indices, bearbeitet von Hildegard Schneider-Schmugge und Ludwig Schmugge, Tübingen 2005.
[4] Repertorium Germanicum IX. Verzeichnis der in den päpstlichen Registern und Kameralakten Pauls II. vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien 1464 - 1471, 1. Teil: Text, bearbeitet von Hubert Höing, Heiko Leerhoff und Michael Reimann, 2. Teil: Indices, bearb. von Hubert Höing, Heiko Leerhoff und Michael Reimann, Tübingen 2000.
[5] Repertorium Germanicum V. Verzeichnis der in den Registern und Kameralakten Eugens IV. vorkommenden Personen, Kirchen und Orte des Deutschen Reiches, seiner Diözesen und Territorien 1431 - 1447, 1. Teil: Text, Band 1-3, bearb. von Hermann Diener und Brigide Schwarz. Redaktion Christoph Schöner, Tübingen 2004. Siehe dazu Karl Borchardt: Zum Abschluss der Arbeiten am Repertorium Germanicum Eugens IV., in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 87 (2007), 396-401.
[6] Brigide Schwarz: Alle Wege führen über Rom (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Niedersachsen und Bremen; 302), Göttingen 2019 (angekündigt).
[7] Das reichhaltige Material würde unschwer einen Band in der Reihe "Regesten Kaiser Friedrichs III." der Regesta Imperii ergeben.
[8] Äußerst bedauerlich ist, dass das Ortsregister für RG IV, das seit Jahrzehnten mit dem Ziel der Ortsidentifizierung bearbeitet wird, noch immer nicht vorliegt. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn das DHI auf der Grundlage der Datenbank RG online nach dem Vorbild der Register der neueren RG-Bände zumindest ein Verzeichnis der Orte zusammenstellen und als PDF-Datei zugänglich machen würde. Ein solches Register würde die Benutzbarkeit des RG IV erheblich verbessern.
Enno Bünz