Rezension über:

Dieter Kastner: Kinderarbeit im Rheinland. Entstehung und Wirkung des ersten preußischen Gesetzes gegen die Arbeit von Kindern in Fabriken 1839 (= Kölner Schriften zu Geschichte und Kultur; Bd. 27), Köln: SH-Verlag 2004, 303 S., ISBN 978-3-89498-129-7, EUR 29,80
Buch im KVK suchen

Rezension von:
Beate Althammer
Universität Trier
Redaktionelle Betreuung:
Nils Freytag
Empfohlene Zitierweise:
Beate Althammer: Rezension von: Dieter Kastner: Kinderarbeit im Rheinland. Entstehung und Wirkung des ersten preußischen Gesetzes gegen die Arbeit von Kindern in Fabriken 1839, Köln: SH-Verlag 2004, in: sehepunkte 5 (2005), Nr. 7/8 [15.07.2005], URL: https://www.sehepunkte.de
/2005/07/6100.html


Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.

Dieter Kastner: Kinderarbeit im Rheinland

Textgröße: A A A

Mit dem Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in Fabriken vom 9. März 1839 erließ der preußische Staat das erste Gesetz zum Schutz arbeitender Kinder auf dem europäischen Kontinent. Es untersagte die regelmäßige Arbeit von unter Neunjährigen in Fabriken, Berg- und Hüttenwerken, beschränkte die Arbeitszeit der unter 16-jährigen auf zehn Stunden täglich, knüpfte ihre Beschäftigung an die Bedingung des Nachweises rudimentärer Schulkenntnisse und verbot ihre Verwendung zu Nacht- und Sonntagsarbeit. Das Ergänzungsgesetz vom 16. Mai 1853 hob die Alterslimite auf zwölf Jahre an, beschränkte die Arbeitszeit der unter 14-jährigen auf sechs Stunden, schrieb für sie daneben einen dreistündigen Schulunterricht vor und visierte mit der Einstellung von Fabrikinspektoren eine wirksame Kontrollinstanz an. Diese Kinderschutzbestimmungen markierten einen Anfangspunkt moderner staatlicher Sozialpolitik: Trotz seiner ansonsten betont wirtschaftsliberalen Haltung bewies der preußische Staat, dass er zum Eingreifen in die freie Dynamik des Arbeitsmarktes bereit war, wo sie allzu schädliche Auswirkungen zeitigte.

Einsetzend mit der Umfrage des Staatskanzlers von Hardenberg zur Kinderarbeit in Fabriken aus dem Jahr 1817, rollt Dieter Kastner die Entstehung und die ersten Auswirkungen des Regulativs von 1839 in 31 chronologisch angeordneten Kapiteln minuziös auf. Neben den langwierigen Entscheidungsprozessen in den beteiligten Berliner Ministerien beleuchtet er vor allem die regionalen Verhältnisse in der Rheinprovinz, denn hier konzentrierte sich die Fabrikarbeit von Kindern im frühen 19. Jahrhundert, und von hier gingen auch die wesentlichen Impulse für das Regulativ aus: Kastner hebt besonders die aktive Rolle des rheinischen Oberpräsidenten Ernst von Bodelschwingh hervor, geht ausführlich auf die Initiativen des Unternehmers Johannes Schuchard aus Barmen und die Debatten im rheinischen Provinziallandtag ein. Breiten Raum widmet er ferner den Berichten der rheinischen Behörden aus den 1840er-Jahren, in denen sie ihre ersten Erfahrungen mit dem Regulativ, die Widerstände seitens der Fabrikanten sowie der armen, auf den Verdienst ihrer Kinder angewiesenen Arbeiterfamilien schilderten. Auch über die Entwicklung des Elementarschulwesens sowie die mehr oder weniger kooperative Haltung von Gemeindeverwaltungen, Unternehmern und Geistlichen bei der Realisierung eines zumindest minimalen Schulbesuches der arbeitenden Kinder mittels der Schaffung von Fabrik-, Abend- und Sonntagsschulen ist in der Studie viel zu erfahren. Sie endet mit dem Erlass des Ergänzungsgesetzes von 1853: Auf die damit erneut hervorgerufenen Widerstände und Umsetzungsschwierigkeiten geht Kastner nicht mehr ein.

Durch sein quellennahes Vorgehen gelingt es dem Autor, ein anschauliches Bild von der Problemlage, ihrer zeitgenössischen Wahrnehmung und dem hindernisreichen Weg hin zu den frühen Kinderschutzbestimmungen zu zeichnen. Seine profunden regionalgeschichtlichen Kenntnisse erlauben es ihm, viele der beteiligten Personen mitsamt ihren Interessen und Motiven exakt einzuordnen sowie die örtlichen Verhältnisse in den diversen rheinischen Fabrikzentren angemessen zu differenzieren. Auch blickt Kastner wiederholt über das Rheinland und Preußen hinaus, um das Regulativ in den internationalen Kontext einzuordnen, und verdeutlicht, wie intensiv die europäischen Staaten sich wechselseitig beobachteten. Insgesamt bietet Kastner eine detaillierte, fundierte und flüssig geschriebene Darstellung. Der Abdruck der Gesetzestexte und einiger weiterer zentraler Dokumente sowie ein Personen- und Ortsregister erhöhen den praktischen Nutzen des Buches zusätzlich, das über Historikerkreise hinaus auch eine breitere, regionalgeschichtlich interessierte Leserschaft ansprechen dürfte.

Allerdings ist das Thema, obwohl es noch nie so umfassend abgehandelt wurde, keineswegs neu. Das Regulativ und seine Hintergründe sind schon längstens bekannt. Kastner, der die Forschungsliteratur gut kennt und gebührend nachweist, ergänzt letztlich nur Einzelaspekte, ohne zu grundlegend neuen Erkenntnissen zu gelangen. Auch vom methodischen Ansatz her ist seine Studie konventionell. An sich ist dies keineswegs verwerflich, zumal es sich nicht um eine wissenschaftliche Qualifikationsarbeit handelt. Umso überraschender ist es aber, dass der Autor doch immer wieder eine Innovativität suggeriert, die seinem Werk trotz aller seiner Vorzüge nicht zukommt. Das beginnt bei den Quellen: So behauptet er etwa, die von ihm extensiv herangezogene einschlägige Akte aus dem Bestand des rheinischen Oberpräsidiums sei "bis heute so gut wie gar nicht bekannt" (11), während sie tatsächlich schon von zahlreichen Arbeiten zur Frühindustrialisierung verwertet wurde.

Ärgerlicher ist Kastners Manie, eine angeblich bis heute andauernde Forschungskontroverse um das Regulativ von 1839 zu unterstellen. Sein Lieblingsfeind ist dabei der DDR-Historiker Jürgen Kuczynski, der die bereits früher hin und wieder diskutierte These erneut aufgegriffen hatte, dass das erste preußische Kinderschutzgesetz vor allem aus militärischen Erwägungen, zur Vorbeugung eines Mangels an tauglichen Rekruten, erlassen worden sei. Kastner insistiert ohne nähere Belege darauf, dass die Literatur "bis heute" von dieser falschen Auffassung und der darauf basierenden negativen Gesamtbeurteilung des Regulativs "beherrscht" werde (12); "nur wenige" Autoren seien nicht diesem "modischen Trend gefolgt" (74); Kuczynskis "Kanonenfutter"-These sei "bis auf wenige Ausnahmen" auch von der westdeutschen Forschung übernommen worden (175f.), jedenfalls "soweit sie politisch links angesiedelt war - und das war sie zumeist" (183).

Diese wiederholten Ausfälle sind völlig überflüssig und rennen offene Türen ein, denn die Gegenposition, als deren Vorkämpfer Kastner sich geriert, wird schon längst von niemandem mehr ernsthaft infrage gestellt. Nicht militärische Motive standen bei den Diskussionen um eine Begrenzung der Kinderarbeit im Vordergrund, diese spielten nur eine marginale Rolle; vielmehr ging es den Befürwortern des Regulativs um die Schulbildung sowie um die physische und sittlich-moralische Gesundheit der Arbeiterjugend. Das kann man auch in Standardwerken der 'linken' bundesdeutschen Sozialgeschichte nachlesen, ebenso wie die abwägend positive Einschätzung, dass das Regulativ trotz aller Hindernisse nicht wirkungslos geblieben sei, sondern zum Rückgang der Fabrikarbeit von Kindern mit beigetragen habe. [1]

Zur Beantwortung der weiterführenden Fragen, wie sich dieser Rückgang konkret quantitativ vollzog, inwieweit er allein auf das Regulativ oder vielleicht doch auch auf andere Momente wie die technische Entwicklung zurückzuführen war und welche Auswirkungen er auf die Familienökonomie der betroffenen Arbeiterhaushalte hatte, kann Kastner kaum etwas beitragen. Indem er die großen Umsetzungsschwierigkeiten betont und zudem völlig zu Recht klarstellt, dass das Regulativ nur auf eine kleine Minderheit aller arbeitenden Kinder zielte, lässt er immerhin selbst Skepsis hinsichtlich dessen Reichweite anklingen. Ähnlich mit Seitenhieben garniert, aber letztlich ambivalent und unentschieden argumentiert Kastner auch etwa hinsichtlich der Fabrikschulen: Zunächst kritisiert er die Forschung dafür, "bis heute" vorschnell an ihrer negativen Beurteilung festzuhalten (57), dann attestiert er ihnen selbst eine bloße "Alibifunktion" und zahlenmäßige Bedeutungslosigkeit (58f.), um weiter hinten wiederum "der Literatur" eine unberechtigte Geringschätzung dieser Einrichtungen vorzuwerfen (252-254).

Wo sich der Autor also mit der Forschung anlegt, handelt es sich meist entweder um einen imaginierten respektive längst verblichenen Gegner, oder aber seine eigenen Ausführungen bleiben so vage und widersprüchlich, dass sie kaum etwas zur Klärung wirklich offener Fragen beitragen. Obgleich sich somit bei der Lektüre gelegentlich ein gewisses Kopfschütteln einstellt, schmälert dies jedoch Kastners Leistung nicht, die bisher gründlichste und umfassendste Arbeit über die frühe preußische Kinderschutzgesetzgebung verfasst zu haben.


Anmerkung:

[1] Vgl. zum Beispiel Jürgen Kocka: Arbeitsverhältnisse und Arbeiterexistenzen. Grundlagen der Klassenbildung im 19. Jahrhundert, Bonn 1990, 470f.

Beate Althammer