Rezension über:

Michael Rathmann: Untersuchungen zu den Reichsstraßen in den westlichen Provinzen des Imperium Romanum (= Beihefte der Bonner Jahrbücher; Bd. 55), Mainz: Philipp von Zabern 2003, 323 S., 3 Karten, ISBN 978-3-8053-3043-5, EUR 65,50
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Rezension von:
Ekkehard Weber
Institut für Alte Geschichte und Altertumskunde, Papyrologie und Epigraphik, Universität Wien
Redaktionelle Betreuung:
Sabine Panzram
Empfohlene Zitierweise:
Ekkehard Weber: Rezension von: Michael Rathmann: Untersuchungen zu den Reichsstraßen in den westlichen Provinzen des Imperium Romanum, Mainz: Philipp von Zabern 2003, in: sehepunkte 5 (2005), Nr. 9 [15.09.2005], URL: https://www.sehepunkte.de
/2005/09/7754.html


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Michael Rathmann: Untersuchungen zu den Reichsstraßen in den westlichen Provinzen des Imperium Romanum

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Es ist eigentlich eine recht ordentliche Arbeit, wenn man sich vor Augen hält, was sie nicht ist: sie ist keine Untersuchung zu den Reichsstraßen in den westlichen Provinzen des Imperium Romanum, weil man in einer solchen doch Untersuchungen zur Geschichte der einzelnen Straßen und vor allem zu ihrem genauen Verlauf erwarten würde. Es ist aber, nach den Arbeiten von Thomas Pekáry, Ingemar König und anderen (sie werden bei Michael Rathmann jeweils ausführlich zitiert), eine sorgfältige Untersuchung zu Fragen der Administration, die aber wieder darunter leidet, dass außer den Meilensteinen praktisch keine Quellen dafür zur Verfügung stehen und deren Aussagewert für solche allgemeinen Fragen wieder gering oder problematisch ist. Dafür ist schade, dass Michael Rathmann seine Untersuchung auf die so genannte Prinzipatsepoche beschränkt wissen will - ob mit Diokletian auch in der Straßenverwaltung so grundlegende Änderungen erfolgt sind (1), scheint mir gerade nach seinen Ergebnissen zweifelhaft. Und ebenso habe ich den Eindruck, dass sich diese Ergebnisse ohne große Schwierigkeiten auch auf die östlichen Provinzen des Römischen Reiches umlegen ließen.

Angesichts dieser Quellenlage ist es nicht verwunderlich, dass spektakuläre Ergebnisse ausbleiben, aber in vielen Fällen gelingt es Michael Rathmann, manche Fehlmeinungen zurechtzurücken oder Argumente dafür beizubringen, was wir immer schon zu wissen glaubten. Zuerst zeigt er uns - nicht gerade überraschend, aber offenbar notwendig -, dass die Verwaltung der öffentlichen Straßen in Rom und in Italien sich deutlich vom Straßenwesen in den Provinzen unterscheidet. Für die Zeit der Republik sollte man hier wohl nach der historischen Entwicklung differenzieren; zwischen den viae consulares Italiens und der frühen via Domitia in der Gallia Narbonensis mag, was die Motivation für ihre Erbauung anlangt, der Unterschied nicht allzu groß sein. Natürlich ändern sich die Verhältnisse in der Kaiserzeit. Unterlagen die Straßen Italiens einer allgemeinen cura viarum des Kaisers (hübsch der Hinweis auf Seite 48 Anm. 276, dass der Appell des Augustus an die viri triumphales, sich um die Erhaltung dieser Straßen aus ihrem Beuteerlös zu kümmern [Sueton Aug. 30,1], offensichtlich recht wenig erfolgreich war), so ist er für die Straßen in den Provinzen aufgrund seines imperium proconsulare zuständig, und zwar auch in den so genannten Senatsprovinzen. Bei diesen kommt noch hinzu, dass die dortigen proconsules während ihrer kurzen Amtsperiode weder Zeit noch Lust (und in der Regel auch nicht genügend Geld) hatten, sich mit einer so aufwändigen Aufgabe herumzuschlagen. Augustus hingegen hatte mit seinem Gespür für solche Dinge auch die propagandistischen Möglichkeiten erkannt, die sich durch die Aufstellung von Meilensteinen ergaben, mit denen die kaiserliche Fürsorge für diese wichtige "Infrastruktur" dokumentiert werden konnte. Den Statthaltern (auch in den kaiserlichen Provinzen) misst Michael Rathmann hingegen recht wenig Bedeutung zu, selbst dann, wenn ihre Namen ausdrücklich auf den Meilensteinen genannt sein sollten. Die eigentlich entscheidende Funktion bei der Erbauung, Erhaltung und Finanzierung der Straßen hätten die Gemeinden, sodass die Meilensteine mit den Kaisernamen ihren Charakter als Bauinschriften verlieren und zu bloßen Bekundungen der Loyalität dieser Gemeinden werden - und zwar unabhängig davon, ob diese Texte im Nominativ (oder einem anderen Kasus) oder im Dativ gehalten sind, wobei dessen zunehmender Häufigkeit wohl doch eine Art Signalfunktion zukommt. Auch ausdrückliche Vermerke, etwa dass die Kaiser vias et pontes [...] refecerunt, würden daran nichts ändern.

Das alles mag in bestimmten Fällen schon seine Richtigkeit haben, doch kann in anderen auch das Gegenteil wahr sein - worauf, das sei hier mit Nachdruck betont, auch Michael Rathmann (vielleicht nicht immer deutlich genug) hinweist. Wenn eine Straße neu gebaut wird, in einem Gebiet ohne oder mit einer erst in den Anfängen steckenden städtischen Struktur, dann gibt es eben keine Gemeinden für die notwendigen Maßnahmen, ganz abgesehen davon, dass eine Straße ab Altino usque ad flumen Danuvium m(ilia) p(assuum) CCCL (CIL V 8002 = ILS 208; Michael Rathmann auf Seite 19 Anm. 110 und öfter) weder von einer einzelnen Stadt noch von einer Konferenz der Anliegergemeinden geplant worden sein kann. Hier hat es eine kaiserliche Anordnung und eine zentrale Planung gegeben, und ebenso wird man für die Durchführung der Arbeiten - bei einer Straße mit einer solchen strategischen Bedeutung - an das Militär denken dürfen (für die Trassierung wird es sogar ausdrücklich gesagt). Ob zusätzlich Arbeitskräfte an Ort und Stelle angeheuert oder zwangsverpflichtet wurden, Anliegergemeinden oder Grundbesitzer zu deren Stellung verhalten wurden, ist zweitrangig, und eigentlich wissen wir es nicht. Sodann ist der Bau einer Straße eine Sache, die Erhaltung und spätere Ausbesserungsarbeiten eine andere. Und hier kann ich mir wieder schlecht vorstellen, dass der Statthalter so gar keine Einflussmöglichkeit gehabt haben soll - sofern er diese denn wahrgenommen hat. Michael Rathmann (91 f. Anm. 536) will das auch aus Dig. 1, 16,7,1 herauslesen, weil dort dem Statthalter zwar Kompetenzen bezüglich der aedes sacrae und der opera publica im innerstädtischen Bereich zugesprochen werden, von den Straßen (und Bauten außerhalb) aber nicht die Rede ist. Das ist es aber gerade: wenn dem Statthalter die Obsorge für die öffentlichen Bauten sogar in den Städten zukommt (und seit Plinius weiß Ulpian um die Notwendigkeit solcher Maßnahmen), wäre es absurd anzunehmen, dass ausgerechnet die viae publicae nicht zu seinem Aufgabenbereich gehören und nur der Eigeninitiative der Städte überlassen sind. Im Sonderfall der Africa proconsularis sind die Meilensteine mit der Nennung des Legaten der legio III Augusta wieder ein klarer Hinweis darauf, dass diese Arbeiten auf direkte kaiserliche Anordnung und durch die Legion durchgeführt wurden (97 mit Anm. 570. Unter II.28 im Anhang wird nur CIL VIII 10114 = 22173 = ILS 5935 angeführt; der dortige Verweis, dass die weiteren 27 Meilensteine unter "Africa Proconsularis" [offenbar 232] genannt würden, bringt erstens eine Verwechslung von Traian und Hadrian und zweitens den Hinweis, dass dieses Verzeichnis unter II.28 zu finden wäre). Einen Affront für den Prokonsul kann ich darin nicht erkennen: der Kaiser wendet sich eben an den ihm direkt unterstellten Legionslegaten, der zudem über die Voraussetzungen für die Durchführung der Arbeiten verfügt.

Der zweite Teil der Arbeit besteht in einer sehr detaillierten Auflistung der republikanischen und kaiserzeitlichen Statthalter auf Meilensteinen (149-202), einer gesonderten Liste der Meilensteine Caracallas von der Straße Karthago - Theveste (203 - warum eigentlich?), einem Verzeichnis der verschieden formulierten Reparaturvermerke mit den Belegen (204-209), Tafeln und schließlich einer Liste der Meilensteine, geordnet nach Kaisern und Provinzen (214-291).

Zu Einzelheiten nur einige wenige Bemerkungen. Auf Seite 6 mit Anm. 20 sind mit nos nicht die Römer gemeint (was sinnwidrig wäre), sondern die Provinzialen, die am Boden kein quiritisches Eigentum erwerben können; Gaius "outet" hier wie an einigen anderen Stellen seine Herkunft aus der Provinz. Dass in der Kaiserzeit Meilensteine an jeder Meile aufgestellt waren (so bes. 63), kann und will ich nicht glauben, und an die intransitive Verwendung von "datieren" und gar "messen" (63 Anm. 370: ein Meilenstein "misst" eine Höhe von 1,3 m - wie tut er das?) werde ich mich wohl nie gewöhnen. Dass das Formular der Inschriften auf Meilensteinen nicht zentral von Rom aus vorgegeben, sondern anscheinend in der Kanzlei des Statthalters (?) redigiert wurde, hat bereits Hans Deringer festgestellt (übrigens eine der ganz wenigen einschlägigen Arbeiten, die nicht im Literaturverzeichnis aufscheinen). [1] Auf Seite 74 "darf angenommen werden", dass fecit lediglich eine kaiserliche Anordnung zum Ausdruck bringt; bereits zwei Seiten weiter (Anm. 453) wird darauf mit "(es) konnte gezeigt werden" Bezug genommen. Natürlich darf angenommen werden, dass Michael Rathmann auch damit Recht hat, aber eine Annahme hat sich hier doch ein bisschen zu rasch zu einem Nachweis verdichtet. Anm. 604 ist identisch mit 579. Die "schlechte Editionslage für die Balkanprovinzen" (108 Anm. 631) tut meines Ermessens nicht nur (zumindest) Anna und Jaro Šašel Unrecht, die sich sehr um eine Verbesserung bemüht haben, sondern überrascht auch deswegen, weil es um Meilensteine an der Bernsteinstraße geht (also im Raum von Slowenien, Ostösterreich und Westungarn, eventuell noch der Slowakei), und ich frage mich, was in den Balkanprovinzen ein paar hundert Kilometer weiter östlich an zusätzlichen Zeugnissen zu erwarten ist. Der Meilenstein AE 1978, 586 = 1987, 790 von der Straße Augusta Vindelicum - Augsburg nach Brigantium - Bregenz gehört nach Rätien und nicht nach Noricum (128 Anm. 752). Dass in der Umgebung von Augustodunum - Autun nach römischen Meilen und nicht nach Leugen gezählt wurde (117), findet in der Tabula Peutingeriana keine Entsprechung. Soweit sich die Entfernungsangaben überprüfen lassen, handelt es sich um Leugen.

Auf Seite 37 Anm. 216 wirft mir Michael Rathmann vor, dass ich seinerzeit für meine Zuweisung der Meilensteine des Kaisers Gordian III., CIL III 11327, 11332 und 11333 (a) zu Unterpannonien keine Gründe angegeben hätte. Ich hole dies hier gerne nach: Um 214 n. Chr. wurde der Bereich von Brigetio - Szöny bei Komárom aus strategischen Erwägungen von Oberpannonien abgetrennt und zur Provinz Pannonia inferior geschlagen (Andreas Mócsy, RE Suppl. 9, 1962, 587 f.). Spätere Meilensteine von der Straße Brigetio - Aquincum (nota bene mit einem von Oberpannonien abweichenden Formular!) sollten deshalb zu Unterpannonien gerechnet werden, auch wenn sie einst ganz in der Nähe von Brigetio gestanden sind.


Anmerkung:

[1] Hans Deringer: Die römischen Meilensteine der Provinz Noricum, in: Beiträge zur älteren europäischen Kulturgeschichte (Festschrift Rudolf Egger), Bd. 2, Klagenfurt 1953, 298.

Ekkehard Weber