Rezension über:

Gesine Jordan: "Nichts als Nahrung und Kleidung". Laien und Kleriker als Wohngäste bei den Mönchen von St. Gallen und Redon (8. und 9. Jahrhundert) (= Europa im Mittelalter; Bd. 9), Berlin: Akademie Verlag 2007, 310 S., ISBN 978-3-05-004338-8, EUR 64,80
Buch im KVK suchen

Rezension von:
Hans-Werner Goetz
Historisches Seminar, Universität Hamburg
Redaktionelle Betreuung:
Jürgen Dendorfer
Empfohlene Zitierweise:
Hans-Werner Goetz: Rezension von: Gesine Jordan: "Nichts als Nahrung und Kleidung". Laien und Kleriker als Wohngäste bei den Mönchen von St. Gallen und Redon (8. und 9. Jahrhundert), Berlin: Akademie Verlag 2007, in: sehepunkte 8 (2008), Nr. 6 [15.06.2008], URL: https://www.sehepunkte.de
/2008/06/13875.html


Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.

Gesine Jordan: "Nichts als Nahrung und Kleidung"

Textgröße: A A A

Obwohl eine Reihe von Schenkungen an Klöster nicht nur mit dem Ziel überliefert sind, sich oder Angehörigen bei (späterem) Bedarf einen Platz unter den Mönchen zu sichern, sondern auch vom Kloster "wie ein Mönch" versorgt zu werden, ist der Komplex klösterlicher "Wohngäste" - über die Angemessenheit dieses üblichen, nicht quellengemäßen Begriffs ließe sich durchaus diskutieren - bislang nicht umfassend analysiert worden. Gesine Jordan kommt mit ihrer Saarbrücker Dissertation daher schon vorab das Verdienst zu, diesem Defizit abgeholfen zu haben. Sie untersucht den Sachverhalt an zwei gut dokumentierten Fällen: dem Kloster St. Gallen im Thurgau mit seinem reichen Urkundenbestand und dem 832 gegründeten Kloster Redon in der Bretagne, um besonders auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu achten.

In einem ausführlichen methodischen Teil, in dem freilich auch Bekanntes noch einmal wiederholt wird, legt Jordan zunächst ihr eigenes methodisches Vorgehen dar, indem sie den Unterschied zwischen Norm und Praxis betont (wobei letztere sich jedoch nicht nur aus Urkunden ergibt, narrative Quellen und Urkunden in dieser Hinsicht daher nicht so separierbar sind, wie sie plädiert). Im Kontext von Gabentauschtheorie (Mauss), Memorialschenkungen (Oexle) und Sozialbindungen (Rosenwein), die referiert, aber sämtlich auch mehr oder weniger verworfen werden, sind auch die "Wohngastschenkungen" anzusiedeln und zugleich als eigene Richtung davon abzugrenzen. Der Vorwurf der "Sprachlosigkeit" zwischen diesen Richtungen scheint zwar übertrieben, doch ist es zweifellos richtig, dass die Verbindungslinien noch näher zu untersuchen sind. Ebenfalls noch in diesem einleitenden Teil werden die Quellenbestände (Chartular in Redon, Pergamenturkunden in St. Gallen) miteinander verglichen.

Teil III (St. Gallen) und IV (Redon) sind, mit paralleler Struktur der Kapitel, der detaillierten Analyse der einzelnen Schenker, der Belege und ihrer Deutungen gewidmet. Das Augenmerk gilt nicht zuletzt dem Urkundenformular, mit dessen Hilfe Jordan glaubt, Wohngäste und Klostereintritte als Mönch klar unterscheiden zu können (auch wenn es im einzelnen noch Grenzfälle geben mag); beide Möglichkeiten kommen in St. Gallen ungefähr gleich häufig vor. Zur konkreten Überprüfung eignen sich Professbuch und Verbrüderungsbücher wegen ihrer Lücken nur sehr bedingt (nicht herangezogen sind die Zeugenlisten der Urkunden). Die victus et vestitus-Formel garantiert einen mönchsgleichen (aber eben nicht monastischen) Unterhalt, der in einer Reihe von Urkunden konkretisiert wird. Ein zweiter Gesichtspunkt der Analyse ist die Herkunft der Wohngäste, die von einem in Not geratenen Kleinbauern bis zum großen Adligen reichen konnte, Laien, darunter auch Frauen, ebenso wie Weltkleriker, in der Bretagne die regionalen machtierns und nicht zuletzt die Gründersippen umfasste. Die umfänglichen Analysen der (insgesamt mageren) Urkundeninhalte verdienen Bewunderung, warnen aber auch vor zu weit reichenden Interpretationen. Als Motiv erkennt Jordan die Altersversorgung, doch sind die Wohngastschenkungen, entgegen gängigen Thesen, weder auf kinderlose noch auf bedürftige Schenker beschränkt. Wohngastschenkungen vereinigen soziale und religiöse Motive in sich.

Den ausführlichen Einzelinterpretationen schließen sich, nicht ganz frei von Wiederholungen, vergleichende Schlussfolgerungen und ein Gesamtresümee an. Überall spiegeln die Schenkungen die Beziehung von Kloster und Welt ebenso wider wie die Trennung der Lebensformen, da Wohngäste zwar ins Kloster übersiedeln, sich - so Jordan - jedoch weiterhin mit ihrer Lebensform identifizieren und nicht Mönche werden (eine freilich nicht zwangsläufige Deutung). Vergleichbar sind auch die soziale Spannbreite und die familiäre Situation der Wohngäste. Die Unterschiede in den Motiven von Laien und Weltklerikern scheinen mir hingegen von Jordan möglicherweise überbetont, denn schließlich sind Klosternähe und Versorgung überall die gemeinsamen Motive. Unterschiede zwischen beiden Klöstern bestehen vor allem darin, dass Frauen nur in St. Gallen bezeugt sind und der Weltklerus in Redon überwiegt. Dass die Trennung von Mönchen in St. Gallen deutlicher ist und sich aus der noch nicht durchgeführten Klosterreform in der Bretagne erklären könnte, mag aber auch ein Zirkelschluss aus dem festgestellten Urkundenformular sein. (Man erinnere sich an die Diskussionen um die sub-comite-Formel.) Für das junge Kloster der Bretagne, so Jordan, waren Wohngäste auch eine Existenzfrage und daher geringeren Beschränkungen ausgesetzt. Wohngäste, so das akzeptable Fazit, bilden eine "laikale Form der religiösen Konversion", eine Annäherung an die monastische Lebensform, aber verbunden mit wirtschaftlichen und politischen Motiven und individuellen Handlungsspielräumen. Die gründliche Studie hält sich eng an die einschlägigen klösterlichen Belege, so dass eine Einordnung in andere, nicht zuletzt familiäre Formen der Alterssicherung noch aussteht. Jordan mag in ihren ebenso wort- wie gedankenreichen Auswertungen angesichts des meist knappen Formulars zwar einiges überzeichnen, hat aber das Verdienst, eine noch wenig beachtete (Alters-)Lebensform gründlich aufgearbeitet zu haben. So wird die Autorin, die schon in der Einleitung die Besonderheiten jedes der beiden Beispiele betont und ihre Ergebnisse daher nicht als beispielhaft für das gesamte Frankenreich verstehen möchte, sich kaum dagegen wehren können, dass ihre Arbeit vorerst doch in dieser Weise als Forschungsstand zur Frage der "Wohngäste" im frühen Mittelalter zitiert und benutzt werden wird.

Hans-Werner Goetz