Roger Sablonier: Gründungszeit ohne Eidgenossen. Politik und Gesellschaft in der Innerschweiz um 1300, 3. Aufl., Baden: hier + jetzt. Verlag für Kultur und Geschichte 2008, 283 S., ISBN 978-3-03919-085-0, EUR 28,80
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Auch wenn die Entmythologisierung der älteren Schweizer Geschichte vor fast einem halben Jahrhundert eingesetzt hat, scheint die Lust am Zertrümmern längst überkommener historischer Geschichtsbilder noch immer ungestillt zu sein. Dies zumindest evoziert der Titel des vorliegenden Buches. Doch was dann folgt, ist ein entspannter Überblick über die vorwiegend ländliche Gesellschaft am Vierwaldstättersee zu Beginn des 14. Jahrhunderts. In sieben Kapiteln kreist Sablonier sein Thema ein.
Zunächst plädiert er für einen unaufgeregten Zugang zur damaligen ländlichen Gesellschaft und will die von ihm betrachtete Zeit nicht zu einer Vorgeschichte einer wie auch immer gearteten späteren Innerschweizer Demokratie reduziert verstehen. Zudem betont er die Wichtigkeit des Diskurses über den zeitgenössischen Umgang mit Schriftlichkeit, der es erst erlaube, die erhaltenen Quellen richtig zu deuten.
Das 2. Kapitel greift die von Sablonier schon andernorts behandelte Thematik "Adel im Wandel" [1] auf. Die Nobiles hätten dem Druck der Landesherrschaft und der aufstrebenden Städte nicht standhalten können und seien daher in Bedeutungslosigkeit versunken oder aus biologischen Gründen ausgeschieden. Das gleiche Schicksal hätten auch viele ritteradlige Familien erlitten. Nur wenige seien im Dienst des Landesherrn zu Reichtum und Einfluss gekommen. Was damals die Ostschweiz geprägt habe, gelte im Wesentlichen auch für die Innerschweiz, wo aber wegen der Kargheit der Gegend am Rand des habsburgischen Einflussgebietes "eine Art von adligem Niemandsland" (46) entstanden sei. Dies zeige auch der Zerfall der Herrschaft Rapperswil deutlich, zu dessen Profiteuren zunächst Werner von Homberg und das Kloster Einsiedeln gehörten. Der Homberger ist als Soldunternehmer und 1309 als königlicher Vogt in den Waldstätten nachzuweisen. Doch geriet er wegen des Rapperswiler Erbes in Konkurrenz zu Habsburg. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Ereignisse bei Morgarten in einem anderen Licht.
Klöster und Bauern bilden den Kern des nächsten Kapitels. Wiederum steht die reiche Benediktinerabtei Einsiedeln im Zentrum, die damals ihre Grundherrschaft mit verpachteten Viehhöfen reorganisierte und dabei wegen der intensiveren Nutzung der Weiden mit den Schwyzer Bauern in einen rasch eskalierenden Konflikt geriet, bis Herzog Leopold eingriff, der aber bei Morgarten eine unerwartete Niederlage erlitt.
Die Innerschweiz war nicht nur das Hinterland aufstrebender Städte wie Luzern, Zug oder Zürich, sondern auch ein Durchgangsland nach Süden (Gotthard und Brünig). In diesem Zusammenhang gaben vor allem die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee und der Zoll bei Flüelen Anlass zu Streit, von dem nicht nur der Homberger als Reichsvogt, sondern auch Habsburg betroffen waren.
Königliche Privilegien spielten in der Innerschweiz, in der es nach den Staufern keine herzogliche Zwischenmacht mehr gab, eine wichtige Rolle. Zudem beschleunigten seit 1291 ständige Dynastiewechsel, besonders aber die Doppelwahl von 1314 die Entwicklung zur Reichsunmittelbarkeit der Urschweiz. Heinrichs VII. Versuch, unter dem Homberger eine Reichsvogtei einzurichten, in die vielleicht auch die seit 1283 verwaiste Vogtei über Einsiedeln hätte einfließen sollen, war jedoch kein dauerhafter Erfolg beschieden. Während sich Zürich 1314 für Habsburg entschied, stellte sich Schwyz entschlossen auf Ludwigs Seite. Der Gedanke, die damals im Entstehen begriffene Reichsvogtei habe die Idee einer gemeinsamen, aber nur für Schwyz belegten Reichsfreiheit der drei Länder beflügelt, ist bestechend.
Das 5. Kapitel befasst sich mit der Schlacht am Morgarten und dem Bundesbrief von 1315. Zankapfel war die Vogtei über Einsiedeln, die einen landesherrlichen Machtausbau unterstützt hätte. Neben die Schwyzer und Habsburger rückt Sablonier nun Werner von Homberg, Aspirant auf die umstrittene Herrschaft Rapperswil, ins Blickfeld, der dank Herzog Leopolds Niederlage einen Teil seiner Erbschaft habe retten können. Die wahren Gewinner von Morgarten seien aber nach dem baldigen Aussterben der Homberger einheimische Führungsgruppen gewesen. Leopolds Zug erscheint nun als "herrschaftslegitimierende Macht- und Präsenzdemonstration" (159) und nicht mehr als militärischer Eroberungsfeldzug. Der kurz nach der Schlacht geschlossene Bund dürfte als Landfriedensbündnis im Hinblick auf Verhandlungen mit Ludwig dem Bayern geschlossen worden sein.
Das letzte Kapitel befasst sich mit dem Bundesbrief von 1291, dessen Überlieferungsgeschichte in einem seltsamen Kontrast zu seiner heutigen Funktion als Staatsreliquie steht. Während sein Inhalt - die Sicherung des Landfriedens - unverdächtig ist, stößt sich Sablonier an der ungewöhnlichen Bezeichnung der Unterwaldner Vertragspartei sowie daran, dass das Dokument keine Personen namentlich nennt, das verlorengegangene Siegel von Schwyz "zuvorderst gehangen haben soll" (168), obwohl Schwyz unter den Vertragsparteien erst an zweiter Stelle folge, die Datierung nur auf den Monatsanfang laute, und wie gesagt, an der Nachgeschichte des Dokumentes, das vielleicht um 1530, gewiss aber erst wieder 1724 in Erscheinung trat. Seines Erachtens könnte das Dokument erst 1309 entstanden sein und nicht Nidwalden, sondern das Urserental als Vertragspartei gehabt haben.
So einleuchtend oder zumindest diskussionswürdig vieles in diesem Buch ist, so hilflos und undurchdacht erscheinen mir Sabloniers Bemühen, wichtige Dokumente als jünger hinzustellen, als es ihre Datierung vorgibt (74, 78, 94, 97, 116f., 124 u.ö.), seine Ansicht, Archive würden bestimmen, was ein Original sei (110), aber auch sein ratloser Umgang mit Quellentermini wie "homines", "iura" oder Begriffen wie "Privileg". Es genügt eben nicht, Verdachtsmomente zu äußern und sie unter Ausschluss der bewährten Hilfswissenschaften bloß durch die oft problematische Resultate liefernde C 14-Analyse zu erhärten. Siegel z.B. müssen keineswegs in der Reihenfolge der Vertragsparteien von links nach rechts angebracht, sondern können durchaus wie in einer Sitzordnung angeordnet sein, so dass die erstgenannte Partei in der Mitte, die zweite heraldisch rechts und die dritte links erscheint, also genauso wie auf dem Bundesbrief von 1291. Fälschungen sollten nicht nur identifiziert, sondern auch historisch erklärt werden, was hier aber überhaupt nicht geschieht. Geradezu peinlich sind schließlich die vielen Fehler beim Transkribieren der als Illustrationen beigegebenen Quellenausschnitte, obwohl die schlimmsten inzwischen in der 3. Auflage korrigiert sind. Doch findet, wer genau hinschaut, immer noch vieles, was so eigentlich nie hätte gedruckt werden dürfen. Auf Seite 71 beispielsweise gibt es in knapp sieben Zeilen immer noch acht und auf Seite 81 in vier Zeilen drei Lesefehler oder uneinheitliches Zusammen-/Getrenntschreiben bzw. Setzen von Klammern, ganz abgesehen von den acht römischen Zahlwerten, die auf Seite 149 ungefragt in arabische Ziffern verwandelt worden sind. Hat nicht auch der historische Laie oder der Studienanfänger, der dieses ansonsten schön gestaltete und lesenswerte Buch in seine Hand nimmt, Anspruch auf Exaktheit, auch im Detail?
Anmerkung:
[1] Roger Sablonier: Adel im Wandel. Eine Untersuchung zur sozialen Situation des ostschweizerischen Adels um 1300, Zürich 22000.
Andreas Meyer