Rezension über:

Hermann Kinne (Bearb.): Das (exemte) Bistum Meissen 1. Das Kollegiatstift St. Petri zu Bautzen von der Gründung bis 1569 (= GERMANIA SACRA. Dritte Folge 7: Die Bistümer der Kirchenprovinz Magdeburg), Berlin: De Gruyter 2014, XII + 1062 S., ISBN 978-3-11-033223-0, EUR 169,95
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Rezension von:
Lars-Arne Dannenberg
Oberlausitzische Gesellschaft der Wissenschaften, Görlitz
Redaktionelle Betreuung:
Ralf Lützelschwab
Stellungnahmen zu dieser Rezension:

Stellungnahme von Enno Bünz mit einer Replik von Lars-Arne Dannenberg

Empfohlene Zitierweise:
Lars-Arne Dannenberg: Rezension von: Hermann Kinne (Bearb.): Das (exemte) Bistum Meissen 1. Das Kollegiatstift St. Petri zu Bautzen von der Gründung bis 1569, Berlin: De Gruyter 2014, in: sehepunkte 15 (2015), Nr. 5 [15.05.2015], URL: https://www.sehepunkte.de
/2015/05/25956.html


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Hermann Kinne (Bearb.): Das (exemte) Bistum Meissen 1

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Das Bistum Meißen ist eines der drei 968 eingerichteten sog. Sorbenbistümer als Suffragane für das Erzbistum Magdeburg. Über Gründung und Zuschnitt der Meißner Diözese ist in den letzten Jahren viel spekuliert worden, aber auch einiges an gesicherter Erkenntnis hinzugekommen, so dass man über den Umfang des vorliegenden Werkes zunächst nicht staunt. Wenn man dann jedoch gewahr wird, dass auf den vorliegenden 1062 Seiten lediglich das Kollegiatstift St. Petri zu Bautzen behandelt wird - mithin nur ein Ausschnitt der Kircheninstitutionen, der Infrastrukturen und der entsprechenden administrativen Entwicklungen und Zusammenhänge des Bistums Meißen -, dann fragt man sich beängstigt, welchen Umfang eine Arbeit zum Hochstift Meißen dereinst einnehmen soll.

Kinne folgt dem üblichen Aufbau, indem er zunächst die Quellenlage vorstellt, sich dann Archiv und Bibliothek der hauseigenen Überlieferung zuwendet, um schließlich zu einem knappen historischen Abriss von der Gründung des Stifts bis 1569 überzuleiten, als das Stift kirchenrechtlich vom Bistum Meißen gelöst wird. Das vierte, mit Abstand umfangreichste Kapitel ist den Bereichen "Verfassung und Verwaltung" gewidmet und beinhaltet beispielsweise die prosopographischen Angaben zu den Dignitäten und Ämtern, einschließlich der Vikarien, wobei die eigentlichen "Personallisten" mit knappen biografischen Skizzen erst in einem siebten Kapitel zusammengestellt werden. Dazwischen sind noch die Kapitel 5 "Religiöses und geistiges Leben" und 6 "Besitz" geschaltet.

Die Gründungssituation wird überaus kurz abgehandelt, obwohl gerade diese in jüngster Zeit kontrovers diskutiert worden ist. Hier hatte der Rezensent die Auffassung einer Gründung 1213 durch Bischof Bruno von Porstendorf vertreten und ausführlich erläutert, dass das Stift gerade als verlängerter Arm im Konflikt mit dem Meißner Domkapitel installiert wurde. [1] Leider geht Kinne auf diese Kontroverse nicht ein und entscheidet sich dann ohne stichhaltige Begründung für einen späten Termin. Auch die Rolle des böhmischen Königs bei dessen Inschutznahme des Stifts wird verkannt.

Ebenfalls recht kurz (und dadurch ungenau) kommen die Konflikte im Zusammenhang mit der Reformation zur Sprache, die beinahe das Ende des Stifts bedeutet hätten. Gefahr drohte wohl weniger von Eingriffen des böhmischen Königs Ferdinand I., wie Kinnes Ausführungen Glauben machen, auch wenn dieser mehrfach die Sequestration der Stiftsgüter angedroht hat, als vielmehr von kursächsischer Seite. Kurfürst August hatte nämlich mit dem jungen Bischof Johann von Haugwitz 1555 einen Vertrag geschlossen, der dem Wettiner mittelfristig das Bistumsland sicherte. Die Kurie versuchte, wenigstens die Lausitzen, die in weltlicher Hinsicht Kronländer Böhmens waren, zu retten und ernannte 1560 den Bautzener Dechanten Johann Leisentrit zum Apostolischen Administrator über die beiden Archidiakonate, nachdem Propst Hieronymus von Komerstädt zum lutherischen Glauben konvertiert war. Bischof Johann von Haugwitz ernannte ihn seinerseits zum bischöflichen Generalkommissar beider Lausitzen. 1567 hatte Kaiser Maximilian II. Leisentrit zum königlich-böhmischen Sachwalter in kirchlichen Angelegenheiten ernannt, bis schließlich die Kurie 1570 die geistliche Gerichtsbarkeit dem Bautzener Kapitel übertrug und die Administratur direkt dem Papst unterstellt wurde. Erst in der nachfolgenden Entwicklung ist die bis heute übliche Bezeichnung als 'Domstift' gerechtfertigt.

In vielem ist der Studie die zugrunde liegende Graduierungsschrift anzumerken, wie den Desideratstopoi mit dem Hinweis, was die Studie alles nicht zu leisten vermag, oder auch den vom Thema wegführenden Abschnitten, wie die "Bemühungen um die Unterstellung Schlesiens unter den Prager Erzstuhl" (101f.). Hier hätte das Volumen erheblich entschlackt werden können. Ein Relikt dieser Art ist der in das Kapitel "Verfassung und Verwaltung" einleitende Satz "Die Beschreibung der Kapitelsstatuten gehört zum selbstverständlichen (sic!) Teil jeder Stiftsmonografie" (129). Die Eigengesetzgebung umfasst allerdings ein ganzes Bündel normierender Texte - bei Kanonikern neben den Statuten auch die Augustinusregel, wie viele Sammelhandschriften zeigen. Insofern hätte das folgende Apodiktum diskutiert werden müssen: "Ein direkter Bezug der Bautzener Statuten zur Aachener oder gar zu Regel des Chrodegang bestand nicht und war auch nicht erforderlich" (129). Welche Bewandtnis hatte es mit der Aachener Regel oder der Regel des Chrodegang von Metz, weshalb und wie hätte sich das Bautzener Petri-Stift einer Reformkongregation anschließen sollen?

Die Zusammenstellung der umfangreichen Prosopographie, einer der zentralen Punkte der Untersuchung, führt mitunter zu Irritationen bei den vorgeschlagenen Namen und zeugt von wenig Vertrautheit mit den Personen. Auch wenn die Entscheidung für eine Schreibweise aufgrund der Varianten in den Quellen bei Personennamen mitunter schwierig ist, hätten zahlreiche Personen identifiziert werden können und mit heute gebräuchlichen Familiennamen versehen werden müssen, wie die Angehörigen des Adelsgeschlechts "von der Planitz" oder der Kanoniker Nicolaus Ziegeler, der zur zeitgleich in den Adel hineinwachsenden Familie von Ziegler (später mit dem Namenzusatz "und Klipphausen") gehört. Aber die Zeitgenossen haben nicht immer das Adelsprädikat vor dem Namen geführt, weder die Aufsteiger, noch der Altadel, wie beispielsweise Thomas Kittlitz, der der angesehenen Familie von Kittlitz angehörte. Die zahlreichen variierenden Formen von Gelnaw, Belnaw, Geilnau oder Geylnaw hätte zu "von Gelenau" aufgelöst werden müssen, wobei Vorsicht geboten ist, um einige Bautzener Kanoniker nicht mit Angehörigen der gleichfalls vorkommenden Familie von Gelhar zu verwechseln. Die Familie von Gusk heißt von Gaußig. Ulrich Schaf und Balthasar von Schaff hätten richtigerweise zur Familie Schaffgotsch gestellt, oder zumindest ein Hinweis auf die Stammverwandtschaft gegeben werden müssen. So führen die prosopographischen Aussagen, die ja auch gerade das Verhältnis bürgerlichen und adligen Anteils bestimmen wollten, zu Verzerrungen.

Nach Ausweis des Quellenverzeichnisses verließ man sich sehr stark auf die von dem unlängst verstorbenen langjährigen Domarchivar Siegfried Seifert zur Edition vorbereiteten Urkunden aus dem Domstiftsarchiv. Es hätten aber unbedingt auch die Urkunden im Stadtarchiv Bautzen ergänzend überprüft werden müssen, was offenbar nicht geschehen ist. So sind Kinne nicht nur einige Vikare entgangen bzw. ungenau bestimmt worden - so endet z.B. die Überlieferung zum prominenten Kanoniker Johannes Rahslow nicht etwa 1505, sondern er hat noch mindestens Ende Mai 1506 ein Kreditgeschäft, einen Wiederkauf mit Balthasar von Nadelwitz auf Wurschen, getätigt. Ebenso lassen sich auf diese Weise noch diverse Korrekturen zum Stiftsbesitz anbringen, der doch zu den wesentlichen Aspekten einer Stiftsgeschichte gehört und hier durch eine beigefügte Karte auch graphisch visualisiert wird. So erfolgt der eigentliche Erwerb des Dorfes Ratzen 1512 durch die Gebrüder von Pannewitz auf Weißkollm. Dem ließen sich noch weitere Ergänzungen hinzufügen, die auf den ersten Blick marginal erscheinen, aber eben doch zum vollständigen Bild zu Personal und Besitz des Stifts dazugehören.

Ein Orts- und Personenverzeichnis rundet den Band ab, das aber aufgrund der oben genannten Unzulänglichkeiten nicht immer weiter hilft. Nichtsdestotrotz eröffnet diese Studie einen faszinierenden Blick auf das mittelalterliche Stift St. Petri und stellt der Stiftsforschung hinreichendes Material für die synoptische Analyse zur Verfügung.


Anmerkung:

[1] Lars-Arne Dannenberg: Mit Schwert und Krummstab. Beobachtungen zum bischöflich-meißnischen Landesausbau in der Oberlausitz unter Bischof Bruno von Porstendorf, in: Stätten und Stationen religiösen Wirkens, hgg. von Lars-Arne Dannenberg / Dietrich Scholze, Bautzen 2009, 57-109.

Lars-Arne Dannenberg