Werner Daum (Hg.): Handbuch der europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert. Institutionen und Rechtspraxis im gesellschaftlichen Wandel. Band 3: 1848-1870, Bonn: J.H.W. Dietz Nachf. 2020, 1536 S., ISBN 978-3-8012-4142-1, EUR 198,00
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Daniel Göske (Hg.): Carl Schurz. Lebenserinnerungen. Mit einem Essay von Uwe Timm, Göttingen: Wallstein 2015
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Werner Daum / Wolfgang Kruse / Eva Ochs u.a. (Hgg.): Politische Bewegung und Symbolische Ordnung. Hagener Studien zur Politischen Kulturgeschichte. Festschrift für Peter Brandt, Bonn: J.H.W. Dietz Nachf. 2014
Werner Daum: Oszillationen des Gemeingeistes. Öffentlichkeit, Buchhandel und Kommunikation in der Revolution des Königreichs beider Sizilien 1820/21, Köln: SH-Verlag 2005
Das vom Hagener Dimitris-Tsatsos-Institut für Europäische Verfassungswissenschaften verantwortete und vom Archiv der sozialen Demokratie der Friedrich-Ebert-Stiftung unterstützte Projekt eines Handbuchs der europäischen Verfassungsgeschichte steuert mit dem Erscheinen des hier anzuzeigenden dritten Bandes zwar noch nicht auf die Zielgerade, aber weit in die zweite Hälfte des Untersuchungszeitraums hinein. Nachdem der erste Band die Zeit "um 1800" und damit die Grundlagen des Folgenden behandelt hatte und der zweite die Epoche zwischen dem Wiener Kongress und der Revolution von 1848, geht es nun um die Jahre 1848 bis 1870 - die Wahl des Schlusspunkts wird nicht problematisiert, erklärt sich aber wohl durch den besonderen Fokus nicht nur dieses Bandes auf den Verhältnissen in Deutschland und im Habsburgerreich, die mit dem Untergang des Deutschen Bundes und der Reichsgründung eine markante Zäsur erfuhren, die für die große Mehrzahl der europäischen Staaten indes nicht zu konstatieren ist. Der zweite Band folgte dem ersten (2006) nach sechs Jahren im Jahr 2012 und der dritte dem zweiten nach nun acht Jahren, so dass mit einem Abschluss des Projekts noch in diesem Dezennium zu rechnen ist, wenn das Publikationsintervall in etwa gehalten werden kann.
Der Hauptherausgeber Werner Daum, den Peter Brandt, Martin Kirsch und Arthur Schlegelmilch in dieser Aufgabe unterstützten, hält das Vorhaben für so gut eingeführt, dass der aktuelle Band ohne detaillierte Erläuterungen zu seinem Aufbau auskommt. In dem sehr knappen Vorwort skizziert er nur das in den Vorgängerbänden bewährte Gliederungsschema und verweist auf die weiterhin enge Verzahnung des Handbuchs mit der ebenfalls im Dietz-Verlag als CD-ROM erschienenen Sammlung von "Quellen zur europäischen Verfassungsgeschichte im 19. Jahrhundert", auf die in den Fußnoten der Beiträge vielfach verwiesen wird. Der Band umfasst dieses Mal 20 - wenn man Deutschland und das Habsburgerreich in seine Einzelteile zerlegt: 28 - Länderstudien, denen eine umfangreiche, aus drei Teilen bestehende Einleitung vorangestellt ist: zwei Beiträge von Peter Brandt über "Gesellschaft und Konstitutionalismus in Amerika 1848-1870", von denen wichtige, aber wohl nicht mehr so zentrale Impulse wie in früheren Epochen für die europäische Verfassungsentwicklung ausgingen, und über die "Grundlinien der sozialökonomischen, sozialkulturellen und gesellschaftspolitischen Entwicklungen in Europa 1848-1870", sowie eine vergleichende Synthese der europäischen Verfassungsgeschichte im Untersuchungszeitraum in zwölf Kurzkapiteln (70-137), in denen sich der Aufbau der Länderstudien widerspiegelt. Wenn Daum, der die Mehrzahl der Kurzkapitel verfasst hat, im Vorwort betont, dass diese Zusammenfassung nur "eine erste Orientierung für künftige komparatistische Fragestellungen" (9) bieten wolle, ist dies keine bloße Bescheidenheitsgeste, denn in der Tat wird dort mit sehr groben Strichen und nicht ohne sachliche Fehler (zum Beispiel 91 zur Verbreitung des Dreiklassenwahlrechts in Deutschland) skizziert, was im Vergleich der Entwicklungen in den Ländern auffällt.
Den Länderstudien, die mit Großbritannien und Irland beginnen und mit Portugal enden, ist noch ein 30-seitiger Beitrag von Pierangelo Schiera vorangestellt, der einen Streifzug durch "Europäisches Verfassungsdenken 1848-1870" unternimmt und sich dabei an die britischen, deutschen, französischen und italienischen Klassiker der Epoche hält. Die dann folgenden Einzeldarstellungen sind schematisch aufgebaut und widmen sich ihrem Gegenstand in jeweils zwölf Kapiteln, die die weite Auslegung des Verfassungsbegriffs im Projektkontext widerspiegeln: das Territorium und die internationalen Beziehungen, Verfassungsstruktur der zentralen staatlichen Ebene, Wahlrecht und Wahlen, Grundrechte, Verwaltung, Justiz, Militär, Verfassungskultur, Kirche, Bildungswesen, Finanzen, Wirtschafts- und Sozialgesetzgebung/Öffentliche Wohlfahrt. Dass nicht in allen Beiträgen zu Allem gleich viel gesagt werden kann, versteht sich von selbst: So fallen etwa für die vorkonstitutionellen Staaten Russland und Osmanisches Reich die Kapitel über Wahlen und Wahlrecht sehr knapp aus, und Gleiches gilt in anderen Beiträgen für die Kapitel über die Grundrechte, wenn sich dort im fraglichen Zeitraum keine wesentlichen Änderungen ergeben hatten. Im Umfang der Einzelbeträge ist der Band recht homogen: Die ausführlichsten Länderstudien sind, wenn man die deutsche Verfassungswelt ausklammert, die Beiträge über die Schweiz (Marco Jorio) und Frankreich (Axel Dröber, Benjamin Marquardt, Fabian Rauch) mit 89 beziehungsweise 70 Seiten, die knappsten mit jeweils ungefähr 30 Seiten die über Luxemburg (Norbert Franz), Schweden (Per Nilsén, Christian Häthén) und Griechenland (Ioannis Zelepos).
So furchteinflößend der Band mit seinen mehr als anderthalbtausend Seiten und einer Dicke von mehr als sechs Zentimetern auch sein mag, ist der für Einzelheiten zur Verfügung stehende Raum doch recht knapp. Dies illustriert ein Vergleich der Kapitel über Deutschland und das Habsburgerreich, die 432 Seiten in Anspruch nehmen, mit den entsprechenden Abschnitten im dritten Band von Ernst Rudolf Hubers deutscher Verfassungsgeschichte, die bei ähnlichem chronologischen Zuschnitt (1849-1870) 700 Seiten umfassen. Spezialistinnen und Spezialisten werden also in dem Handbuch auf ihren Gebieten kaum Neues erwarten dürfen und vielleicht auch an der einen oder anderen Stelle zu der Einschätzung kommen, dass das Dargestellte nicht dem allerneuesten Stand der Forschung entspricht. Ein zentrales Bewertungskriterium kann das natürlich nicht sein, da das Handbuch ein anderes Hauptziel anstrebt: den Blick auf verfassungsgeschichtliche Entwicklungen über die nationalstaatlichen Grenzen hinweg zu öffnen und Material für vergleichende Untersuchungen zur Verfügung zu stellen. Dieses Ziel wird wie schon bei den beiden Vorgängerbänden erreicht durch den übersichtlichen Aufbau des Ganzen sowie der Einzelbeiträge, durch deren gute Erschließbarkeit auch mithilfe eines Sachregisters und nicht zuletzt durch ihre enge Verknüpfung mit der parallel aufgebauten Quellensammlung auf CD-ROM.
Frank Engehausen