Michaela Hohkamp / Claudia Ulbrich (Hgg.): Der Staatsbürger als Spitzel. Denunziation während des 18. und 19. Jahrhunderts aus europäischer Perspektive (= Deutsch-Französische Kulturbibliothek; Bd. 19), Leipzig: Leipziger Universitätsverlag 2001, 413 S., ISBN 978-3-935693-13-4, EUR 44,00
Inhaltsverzeichnis dieses Buches
Buch im KVK suchen
Bitte geben Sie beim Zitieren dieser Rezension die exakte URL und das Datum Ihres Besuchs dieser Online-Adresse an.
Diese Rezension erscheint auch in PERFORM.
Katherine Crawford: European Sexualities, 1400-1800, Cambridge: Cambridge University Press 2007
Simone Winkler: "Kindserdrücken". Vom Kirchenrecht zum Landesrecht des Herzogtums Preußen, Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2007
Gudrun Piller: Private Körper. Spuren des Leibes in Selbstzeugnissen des 18. Jahrhunderts, Köln / Weimar / Wien: Böhlau 2007
Am 26. Oktober 2001, dem österreichischen Nationalfeiertag, fand nicht nur die alljährliche Propagandashow des Bundesheeres am Wiener Heldenplatz statt. An diesem Tag wurden auch die Big Brother Awards verliehen. Lebendige Kakerlaken fungierten als Preise für Personen, die sich besonderer Verdienste um die Verletzung von Datenschutz und Privatsphäre rühmen können. In der Kategorie "Politik" siegte der sozialdemokratische Bürgermeister von Spittal an der Drau, Gerhard Köfer. Er hatte die Idee, Kopfgelder auf Drogendealer auszusetzen. Der FPÖ-Klubobmann Peter Westenthaler erhielt den Publikumspreis dagegen für sein Vorhaben, allen in Österreich lebenden Menschen Fingerabdrücke abzunehmen (vergleiche Falter, Nummer 43/01 und 44/01).
Was wird HistorikerInnen des 23. Jahrhunderts wohl durch den Kopf gehen, wenn sie Medienberichte des beginnenden 21. Jahrhunderts zu Fragen der 'inneren Sicherheit' lesen? Ähnlich wie es uns heute bei der Lektüre und Analyse von Quellentexten geht, werden ihre Gedanken und Fragestellungen durch die Umstände ihrer Zeit, durch ihre Gegenwart geprägt sein. Wenn die Bemühungen zu einer immer umfassenderen Überwachung und Kontrolle der Individuen ungebrochen fortschreiten, werden künftige HistorikerInnen jedenfalls über Quellenbestände verfügen, die den BeiträgerInnen zum vorliegenden Sammelband im doppelten Sinne nicht beschert waren.
Denunziation und Bespitzelung fanden der Geschichtswissenschaft bis vor kurzem ausschließlich als Phänomene totalitärer oder diktatorischer Systeme Beachtung. Eine Vielzahl von Studien beschäftigte sich mit Denunziationen im Nationalsozialismus und während der Stalinära. Der Definition von Sheila Fitzpatrick und Robert Gellately folgend, wonach "Denunziationen als unaufgeforderte Mitteilungen einzelner an den Staat (oder an eine Obrigkeit wie die Kirche), zu verstehen sind, in denen Einzelpersonen oder Amtsträger eines Fehlverhaltens bezichtigt werden, und in denen überdies indirekt oder direkt die Anforderung zu Strafe enthalten ist" (16), gibt es aber keinen Grund, das Phänomen nicht auch für das 18. und 19. Jahrhundert zu untersuchen. Das dem Sammelband zugrunde liegende Erkenntnisinteresse ist die Frage nach der "Funktionsweise von Herrschaft in der so genannten Sattelzeit" (9). Dem Buch war die 1998 in Bad Homburg abgehaltene Tagung "Denuciatio - Denunziation. Motive, Bedeutung und Funktion von Anzeigeverhalten im 18. und 19. Jahrhundert" vorausgegangen, die ihrerseits wiederum aus einem von den Herausgeberinnen geleiteten Forschungsprojekt zu Spitzelwesen und Denunziationspraxis am Oberrhein resultierte.
Intention der Herausgeberinnen und AutorInnen ist es, denunziatorische Praktiken und Spitzeldienste als "Schnittstelle zwischen obrigkeitlicher/staatlicher Herrschaft und Untertanen beziehungsweise Staatsbürgern" (10) zu verstehen, und nicht Maßnahmen der Überwachung und Kontrolle hinsichtlich der Frage der 'inneren Sicherheit' (also die obrigkeitliche Perspektive nachzeichnend) zu untersuchen.
Die Herangehensweisen der BeiträgerInnen divergieren, ebenso das von ihnen verwendete Quellenmaterial. In den Blick genommen werden im wesentlichen deutsche und französische Gebiete beziehungsweise Städte sowie das schweizerische Bern. Die zugrundegelegte Perspektive deshalb als "europäische" zu bezeichnen, erscheint mir nicht wirklich gerechtfertigt, auch wenn die Bedeutungsvielfalt des Phänomens Denunziation in synchronen politischen Kulturen verglichen wird.
In die Wortgeschichte der Denunziation sowie deren historisch-semantisches Umfeld führt uns Renate Blickles Aufsatz ein. Sie arbeitet heraus, dass der pejorative Beigeschmack des Worts "Denunciatio" erst im alltagssprachlichen Gebrauch des 19. Jahrhunderts aufkam, während es in der juristischen Fachliteratur bis 1877 ein wertneutraler Ausdruck war.
Der größte Teil der Beiträge könnte mit den Schlagworten "Politik und Praxis der Denunziation" charakterisiert werden. So interessiert sich Michaela Hohkamp für den politischen Kontext von Denunziationen am Beispiel der Stadt Konstanz im späten 18. Jahrhundert. Wichtig ist ihre Feststellung, dass nicht alle Denunziationen verfolgt wurden, die Überlieferungen daher als eine Auswahl seitens der Obrigkeit betrachtet werden müssen, die "weniger Aufschluss über die Denunzianten als über obrigkeitliche Denkungsart und den institutionellen Umgangen mit solcherlei Informationen" (62) liefern. Auf Quellen der Markgrafschaft Baden-Durlach im 18. Jahrhundert beruht André Holensteins Darstellung von Normen und Praktiken der Anzeige. Seine Ausführungen beschäftigen sich mit der übergeordneten Frage, wie Herrschaft in der Frühen Neuzeit funktionierte.
Dietlind Hüchtker interessiert sich für die Bedeutung von Anzeigen, Gerüchten und regelmäßigen Berichten für die Kommunikationspraxis der badischen Verwaltung während der Revolutionszeit. Die Frage, wie in einer frühneuzeitlichen Gesellschaft das Wissen über Delinquenz an die Obrigkeit weitergeleitet wurde und werden konnte, ist für ihre Analyse zentral.
Mit Denunziationen in Straßburg während der Französischen Revolution beschäftigt sich Christiane Kohser-Spohns Beitrag. Die dichte Überlieferung von Denunziationen, die an die revolutionäre Stadtverwaltung gingen, ermöglichte der Autorin auch eine quantitative Analyse der Denunziationspraxis. Sie zeigt, dass die erhöhte Denunziationsbereitschaft eine Folge der Neubewertung der Denunziation als "staatsbürgerliche Tugend" und "politische Pflicht" (215) war.
Die nachrevolutionären Entwicklungen im Elsaß betrachtet der (französisch verfasste) Beitrag von Edouard Ebel. Die Denunziation behielt den Charakter einer staatsbürgerlichen Tugend und wurde auch zur Kritik an der Regierung genutzt. Im 19. Jahrhundert verloren Denunziationen allerdings ihren öffentlichen Charakter. Gunter Mahlerwein zeigt am Beispiel des Konflikts zwischen einem dörflichen Unter- und einem landesherrlichen Oberschultheißen im ausgehenden 18. Jahrhundert in der Kurpfalz, wie sich Denunziationen politisch funktionalisieren lassen. Um die Amtsenthebung des Oberschultheißen zu erreichen, vermischte der Unterschultheiß geschickt private und amtliche Anschuldigungen.
Gerhard Sälter interessiert sich für die Kooperation zwischen der Pariser Polizei und den Familien, die eines ihrer Mitglieder durch einen lettre de cachet verhaften ließen. Seine These lautet, dass sich die Denunziationen der Familien in die Ordnungsstrategien der lokalen Gemeinschaften in ihren Stadtvierteln einbetten ließen, die teilweise mit jenen der Obrigkeit übereinstimmten.
Die Zwangsrekrutierungen von Vaganten für die napoleonische Kolonialarmee zu Beginn des 19. Jahrhunderts sind Gegenstand des Beitrags von Wolfgang Hans Stein. Er zeigt an einigen Beispielen auf, wie die Bürgermeister die militärische Verordnung, die Vagabunden zu Soldaten machen sollte, für ihre Zwecke funktionalisierten, um gegen lokale Kriminelle vorzugehen.
Mit den Motivlagen der DenunziantInnen befassen sich insbesondere die Beiträge von Gudrun Gersmann, Jens Ivo Engels, Andreas Würgler und Alf Lüdtke. So interessiert sich Gudrun Gersmann für die ambivalente Rolle der Spitzel in der Pariser Buchpolizei, die selbst häufig Schriftsteller waren. Sie stellt fest, dass Schriftsteller zum Teil aus ökonomischen und existenziellen Zwangslagen ihre Kollegen bespitzelten, und bezeichnet diese Gruppe der Polizeispitzel als "Pragmatiker und Profiteure", neben denen es aber auch "Überzeugungstäter" gegeben habe.
Mit den DenunziantInnen "falscher Komplotte" gegen den französischen König beschäftigt sich Jens Ivo Engels. Die DenunziantInnen reagierten seiner Interpretation zufolge "auf ein Verlangen der Behörden nach Anzeigen" (331). Das Anzeigen erfundener Komplotte lasse sich als "Ausdruck eines politischen Bewusstseins, des so gefürchteten Wissens um die Beschaffenheit und Schwächen des monarchischen Systems" (339) lesen. Andreas Würgler thematisiert am Beispiel der Berner Verschwörung von 1749 Loyalitätskonflikte, die sich für Konspiranten ergaben, wenn sie zwischen Solidarität mit den Verschwörern (Verschwiegenheit) und Gehorsam gegenüber der Obrigkeit (Denunziation) wählen mussten. Alf Lüdtkes Frage, ob Denunziationen als Form der Zuwendung gelesen werden können, basiert nicht zuletzt auf der Überlegung, dass Herrschaft erst durch die Affekte und Emotionen der Zuwendung für den Staat möglich werde.
Am Ende des Bandes stellt Sheila Fitzpatrick weitgespannte Überlegungen zum Phänomen der Denunziation an. Sie verweist auf die ambivalente, ja zum Teil widersprüchliche Bewertung von Denunziationen im Laufe der Geschichte und zeigt Forschungsdesiderate auf. Die Denunziationsforschung müsse künftig intra- und interkultulturelle Vergleiche anstreben und dürfe sich nicht auf das 20. Jahrhundert beschränken. Der vorliegende Sammelband hat einen ersten Schritt in diese Richtung gesetzt. Ich möchte mit einer Erkenntnis der Herausgeberinnen schließen, die zugleich an den Beginn dieser Rezension zurückführt: "Nicht die Denunziation verändert ihre Form, sondern jede Gesellschaft bestimmt den Gebrauch, den sie von ihrem auf dem Weg der Denunziation oder Anzeige erworbenen Wissen macht." (22f.)
Susanne Hehenberger