Rezension über:

Isam Kamel Salem: Islam und Völkerrecht. Das Völkerrecht in der islamischen Weltanschauung (= Edition Zeitgeschichte; Bd. 39), berlin: kai-homilius 2009, 268 S., ISBN 978-3-89706-855-1, EUR 19,90
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Rezension von:
Tonia Schüller
Bonn
Redaktionelle Betreuung:
Stephan Conermann
Empfohlene Zitierweise:
Tonia Schüller: Rezension von: Isam Kamel Salem: Islam und Völkerrecht. Das Völkerrecht in der islamischen Weltanschauung, berlin: kai-homilius 2009, in: sehepunkte 10 (2010), Nr. 7/8 [15.07.2010], URL: https://www.sehepunkte.de
/2010/07/17306.html


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Forum:
Diese Rezension ist Teil des Forums "Islamische Welten" in Ausgabe 10 (2010), Nr. 7/8

Isam Kamel Salem: Islam und Völkerrecht

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Bei dem Werk "Islam und Völkerrecht" von Dr. Isam Kamel Salem handelt es sich um die aktualisierte Fassung eines 1984 auf Spanisch erschienenen Buches. Ausgehend von den engen Kulturkontakten zwischen Spanien und dem Islam stellt der Autor darin Aspekte des islamischen Rechts wie Handels- und Kriegsrecht vor und setzt diese in Relation zum Völkerrecht.

Insgesamt bietet Salem aber lediglich eine Zusammenfassung des bisherigen Forschungsstandes zum Verhältnis von Islam und Völkerrecht. Neue Elemente oder Aspekte finden sich in keinem Kapitel, auch zeigt der Autor keine Ansätze zu weiteren Forschungsmöglichkeiten auf. Lediglich in konkret auf Spanien bezogenen Passagen finden sich interessante Punkte.

Dr. Salem hat seinem Werk kein methodisches Kapitel vorangestellt, in dem er seine Vorgehensweise oder seine Ausgangsthesen erläutert. Dennoch lässt sich in der gesamten Studie eine Methode im weitesten Sinne herauskristallisieren: Salem präsentiert zunächst allgemeine Konzepte und Begriffsdefinition, die dann anhand von Einzelfällen konkretisiert werden. In diesem Sinne hat er sein Werk in zwei einführende Abschnitte zum Islamischen Recht und zur Theorie des Kalifats unterteilt, auf die dann der eigentliche Hauptteil zum Völkerrecht in der islamischen Weltanschauung folgt.

In dem ersten Abschnitt stellt Salem also in vier Unterkapiteln das islamische Rechtssystem vor. Der Autor geht nacheinander auf die vorislamische Rechtslage, das islamische Recht selbst, seine Quellen und die Rechtsschulen in Form von stichpunktartigen Absätzen ein, die allerdings jede analytische Tiefe vermissen lassen.

Diese Vorgehensweise findet sich entsprechend im zweiten Abschnitt zur Theorie des Kalifats. Hier bietet der Autor auf dreißig Seiten einen Abriss über den Ursprung des islamischen Staates, die historische Entwicklung des Kalifats und das Kalifatsverständnis der Rechtsgelehrten. Salem schafft es tatsächlich, dem Laien keinen fundierten Einblick in die Materie zu vermitteln und den mit der Thematik Vertrauten zu langweilen.

Auch im Hauptteil des Werkes gewinnt Salems Abhandlung nicht an Qualität. Bereits in der Einführung zeigt sich die Hauptschwäche der Studie: der Autor gibt vor, über das Verhältnis von Islam und Völkerrecht zu schreiben, geht jedoch recht oberflächlich allein auf das islamische Völkerrecht ein.

So beschreibt Salem zunächst das islamische Kriegsrecht. Anfänglich kommt er auf die theoretischen Grundlagen des Heiligen Krieges zu sprechen, dann auf den Kriegsverlauf und schließlich auf die Beute. Die einzelnen Kapitel fassen Altbekanntes zusammen, nur stellenweise wecken Beispiele aus der spanischen Geschichte das Interesse des Lesers.

Im Anschluss befasst sich der Autor mit dem islamischen Friedensrecht. Bedauerlicherweise folgt keine Auseinandersetzung mit dem westlichen Friedensrecht, vielmehr stellt der Autor Wirkungsbereich, Vertragstheorie und Vertragspraxis im Islam vor, ohne dabei neue Erkenntnisse aufzuführen. Dies gilt auch für die beiden abschließenden Kapitel zu Diplomatie und Handel, welche sich überhaupt nur bedingt in den Gesamtkontext einordnen lassen.

Auch in der Schlussfolgerung gelingt es dem Autor nicht, einen Bezug zwischen Werktitel und Inhalt herzustellen. Vielmehr geht er erneut auf das Völkerrecht des Islam ein und liefert eine knappe Wiederholung des zuvor Gesagten. Insgesamt ist das Buch, so das Fazit, für den am Verhältnis von Islam und Völkerrecht Interessierten nicht empfehlenswert.

Tonia Schüller