Betül İpşirli Argıt: Hayatlarının Çeşitli Safhalarında Harem-i Hümayun Cariyeleri, 18.yüzyıl, İstanbul: Kitap Yayınevi 2017, 370 S., ISBN 978-605-105-167-3
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Forscher der Sklaverei im Osmanischen Reich können sich in den letzten Jahren zahlreicher Publikationen erfreuen, die sich auf Einzelaspekte, bestimmte Quellengattungen oder neuere Ansätze konzentrieren. Mit der 2017 von İpşirli Argιt (Universität Marmara) veröffentlichten Studie liegt eine umfassende, auf Türkisch verfasste Arbeit vor, die gleich mehrere dieser Aspekte vereint. Laut Angaben der Autorin ist das Buch eine erweiterte und in großem Umfang abgeänderte Form ihrer 2009 an der Boğaziçi Universität fertiggestellten Dissertation mit dem Titel "Manumitted Female Slaves of the Ottoman Imperial Harem (Sarayîs) in the Eighteenth-Century Istanbul".
Das Buch befasst sich mit Palastsklavinnen bzw. Konkubinen (cârîye) aus dem Harem des osmanischen Sultans im ausgehenden 17. und gesamten 18. Jahrhundert. Der Fokus des Buches liegt dabei auf dem Leben der Konkubinen nach ihrer Freilassung aus dem Palast und deren anhaltenden Verbindungen dorthin. Der Austritt aus dem Palast bedeutete - so betont die Verfasserin mehrfach - keine Auflösung der Verbindungen, sondern unterlag lediglich einer Veränderung dahingehend, dass verschiedene Bereiche ihres Lebens wie etwa Heirat, Wohnort, finanzielle Lage und gesellschaftliche Verbindungen davon beeinflusst wurden. Diese Beziehungen seien, so İpşirli Argιt, für beide Seiten von großer Bedeutung gewesen. Ziel der Arbeit ist es, wie in der Einleitung des Buches genannt, einerseits aufzuzeigen, was es bedeutete im Osmanischen Reich eine Saraylι bzw. Sarayî (Angehörige des herrschaftlichen Hofes) zu sein, und andererseits nachzuvollziehen, welche Rolle diese Frauen sowohl im Palast als auch in der Regierungspolitik spielten. Dafür möchte die Autorin im Kontext der Beziehungen die verschiedenen Seiten des Lebens der freigelassenen Palastangehörigen beleuchten, um herauszufinden, welche Bedeutung die Verbindungen, die durch die Zugehörigkeit zum Palast entstanden sind, auf längere Sich für die Sarayîs als auch den Palast bedeuteten. (15)
Die beiden an diesen Beziehungen beteiligten Seiten standen in einem asymmetrischen Verhältnis zueinander, das auf Nutzen und gegenseitiger Verantwortung basierte. Auf der einen Seite befand sich der einen hohen Status innehabende Unterstützer, während sich auf der anderen Seite die mit einem niedrigeren Status ausgestatteten protegierten Personen befanden. Den von den Unterstützern auf unterschiedliche Weise angebotenen finanziellen und emotionalen Zuwendungen entgegneten die Empfängerinnen mit Dienstleistungen, Loyalität und Treue. Diese Beziehungen zeigten einerseits die Großzügigkeit und Macht des Förderers, trugen andererseits aber auch zu dessen Legitimität bei. Den freigelassenen Palastsklavinnen wurde neben der Übertragung mancher Verantwortung auch Ansehen, Identität, Zugehörigkeit und Einfluss verliehen. Als Teil der Palastinstitution und im weiteren Sinne der Regierungspolitik übernahmen sie, laut İpşirli Argιt, ebenfalls Funktionen und Schlüsselrollen. (18)
In ihrer ausführlichen Einleitung behandelt die Autorin Forschungsliteratur und gibt einen Überblick über die zur Untersuchung stehenden Quellen. Sie weist zu Recht daraufhin, dass eine vollständige Rekonstruktion des Lebens aufgrund fehlender Informationen über die Konkubinen nicht möglich sei. Die Beschaffenheit der offiziellen Dokumente in den Archiven sei derart, dass sie zu Lücken tendierten, begrenzt oder oberflächlich seien. Sie ermöglichten es unter anderem nicht, "die eigene Stimme der Frauen zu hören". (38) Dennoch lassen sich gewisse Angaben beispielsweise über Preise und Herkunft der Konkubinen finden. Während in den Archivdokumenten Frauen in den wichtigsten Positionen einzeln aufgeführt werden, finden die übrigen Haremsbewohnerinnen lediglich als eine Gruppe Erwähnung. In anderen Dokumenten wie etwa Nachlässen, Testamenten, Stiftungsschreiben etc. fänden sich wiederum Einträge zu einzelnen Konkubinen und in Chroniken Nennungen zu früheren Haremsangehörigen, die politisch aktiv waren. Eine weitere Alternative stellten die Gerichtsregister dar, deren Beschlüsse über an Streitfällen beteiligten Frauen berichteten und dadurch Einblicke in deren Leben gewährten. Als wichtigste Quelle zur Erforschung der Haremsbewohnerinnen benennt İpşirli Argιt die Akten der Stiftungsverwaltung (evkaf-ι hümayun müfettişliği), die vornehmlich Fälle zu Stiftungen, aber auch Eintragungen zu Streitfällen die Sarayîs bertreffend enthielten und "in erstaunlichem Maße Aufschluss über das Leben der Sarayî-Konkubinen" böten. (40) Für ihre Arbeit stützt sich İpşirli Argιt auf die Einträge zwischen den Jahren 1714-1732 (Register Nr. 101-120) und 1773-1775 (Register Nr. 193-195), anhand derer sie insgesamt 428 Haremsbewohnerinnen untersucht. Zusätzlich verweist sie auf Nachlässe (tereke) als wertvolle Quelle bezüglich Angaben zu verstorbenen Personen wie etwa Familienstand, Beruf, Aufgaben, Eigentum etc. Dadurch könne man erfahren, von wem die Haremsbewohnerinnen freigelassen worden seien, [1] in welchem Stadtteil sie wohnten, wer ihre Erben waren als auch Umfang und Wert ihres Eigentums. İpşirli Argιt erinnert jedoch daran, dass womöglich nicht das gesamte Hab und Gut in diesen Nachlässen genannt sei, da eventuell durch Spenden und Schenkungen zu Lebzeiten die Listen nicht den realen Besitz wiederspiegelten. Es sei also nicht möglich, Rückschlüsse über das Gesamtvermögen der Verstorbenen zu ziehen. (41) Als weitere Quellen werden Grabinschriften genannt, die auch wiederum Auskunft über Todesjahr, Bestattungsort, darüber, zu wessen Gefolgschaft die Haremsbewohnerin gehörte, über ihre Aufgaben im Harem und dadurch auch über die Struktur und Organisation des Harems lieferten. Reiseberichte und Briefe von europäischen Reisenden und Berichte von europäischen Gesandten gehörten ebenfalls zum Quellenkorpus.
İpşirli Argιt beschreibt den Harem als geheimen Ort, über den keine Informationen nach außen getragen werden durften und der daher auch die Phantasie der europäischen Reisenden anregte. Obwohl es von Frauen, wie etwa Lady Montagu, verfasste Berichte über die tatsächlichen Verhältnisse und Zustände im Harem gebe, würde die traditionelle meist durch Männerphantasien dominierte Vorstellung vom Harem weiterbestehen. (49)
Während in der jüngeren Sklavereiforschung das Konzept der slave agency eine akteurszentrierte und praxeologische Herangehensweise verspricht, entscheidet sich İpşirli Argιt für einen prosopographischen Ansatz. Um verschiedene Aspekte der insgesamt 800 Lebensläufe untersuchen zu können, erscheint dieser Ansatz, der die Erstellung einer kollektiven Biographie ermöglicht, als sinnvoll. Durch diesen Zugang wird nicht das Leben jeder einzelnen Person nachgezeichnet, sondern allgemeine Tendenzen in den Lebensläufen der zu untersuchenden Personengruppe aufgezeigt, um schließlich einen Eindruck davon zu bekommen, welche Biographien typisch und welche atypisch verlaufen sind, um schließlich aussagen zu können, was es bedeutete, eine Haremsbewohnerin zu sein. (52)
In ihrem ersten Kapitel über den Harem skizziert İpşirli Argιt anhand der verschiedenen Positionen, welche die Frauen dort einnehmen konnten, Organisation und hierarchische Struktur des Harems. Schließlich stellt sie die Konkubinen, die dort die größte Gruppe bildeten und mit verschiedenen Aufgaben betraut waren, in den Fokus und beschreibt deren Herkunft und Familien. Anschließend erörtert sie die Patronage-Verhältnisse innerhalb des Harems, von denen man ebenfalls Rückschlüsse auf dessen Organisation ziehen kann. Die Anzahl der Konkubinen, die sich unter der Herrschaft jedes Sultans änderte, schwankte im 18. Jahrhundert zwischen 446 und etwa 720, wie Dokumente, die die monatlichen Ausgaben des Hofes auflisten, belegen. (55) Die Frauen kamen entweder durch Schenkung, als Kriegsgefangene oder durch käuflichen Erwerb in den Harem. Es war ebenfalls Brauch, einen Teil der Sklavinnen, die im Besitz ehemaliger Konkubinen standen, nach deren Tod in den Harem aufzunehmen. Dies geschah auf der Grundlage der Erbschaftsbeziehungen zwischen dem Sultan und den Sarayîs, deren Eigentum nach dem Versterben teilweise wieder in den Besitz des Sultans zurückging. (73) Aufgrund der Tatsache, dass in den Quellen fast alle Sklavinnen mit dem standardisierten Namen "bt. Abdullah" gelistet sind, was keine Rückschlüsse auf Familienangehörige zulässt, und auch sonst kaum Verwandte genannt werden, folgert İpşirli Argιt, dass der Großteil der Sklavinnen keine Verbindungen zu ihren Familien hatte, wodurch wiederum ihre Verbundenheit zum Hof verstärkt wurde. (83f.) Dort bildeten sich durch Zugehörigkeit zu einem Haushalt langfristige emotionale und finanzielle Verbindungen zwischen den Sklavinnen und dem Palast. Die Konkubinen befanden sich innerhalb der hierarchischen Struktur auf verschiedenen Positionen und wurden dementsprechend protegiert. Auch ihre Einkünfte orientierten sich an diesen Positionen. (84f.) Die Verbindungen wurden durch Gehalt, Kleidung, Essen und Gegenstände, sowie Geschenke verstärkt und spiegelten ebenfalls den Status innerhalb des Harems wieder. (88) Die Frauen erhielten eine teils umfangreiche Ausbildung, deren Bedeutung İpşirli Argιt betont, vertraten die Frauen doch nach ihrer Freilassung weiterhin den Palast in der Gesellschaft. (91f.)
Das zweite Kapitel befasst sich mit der Zeit nach der Freilassung und den anhaltenden Beziehungen zum Palast. Es geht einerseits um Details der Freilassung wie etwa Alter und Namensänderungen, andererseits aber auch um die unterschiedlichen Verbindungen zum Palast und dessen Angehörigen. Der Großteil der Konkubinen wurde nach der Ableistung ihres Dienstes entlassen. Welche Art der möglichen Freilassungen nach islamischen Recht vorgenommen wurde, ist oft nicht erkenntlich. Es war Brauch, nach jeder neuen Thronbesteigung den Großteil der Palastangestellten auszutauschen und dabei einen Teil der Konkubinen freizulassen. (97) Dies geschah einerseits, um die Kosten zu senken, andererseits aber auch, um Verbindungen zu Personen, die dem neuen Sultan nicht wohlgesinnt gegenüberstanden, zu kappen. (98) Nach dem Austritt aus dem Palast, nahmen die Frauen oft arabische Namen und den Zusatz "Saraylι" bzw. "Sarayî" an, der auf ihre Zugehörigkeit zum Palast verwies. Es bestand eine rechtliche Verbindung, die insbesondere die Erbschaft regelte. Die ehemaligen Palastangehörigen und ihre Familien erhielten finanzielle, aber auch emotionale Unterstützung, die unter anderem Aspekte wie Erbschaft, Eigentum, Rechtsstreitigkeiten und die Situation nach dem Tod der Sarayîs betraf.
Gegenstand des dritten Kapitels sind die Ehen der ehemaligen Konkubinen. Dabei geht die Autorin auf Aspekte wie Formen der Eheschließung ein, erstellt ein Profil der Ehemänner nach Titel und Beruf und analysiert die Bedeutung der Ehen hinsichtlich soziopolitischer Verbindungen jener Zeit (wie etwa die Heirat mit Männern, in deren Familien sich auch Mitglieder mit Verbindungen zum Palast befanden). İpşirli Argιt betont die strategische und symbolische Bedeutung der Ehen, denn bei der Analyse zeigte sich, wie entscheidend die Zugehörigkeit zum Palast bei der Ehe war und dass diese Verbindung für die Karriere der Ehemänner von Bedeutung sein konnte. Durch Rechtsfälle, die Erbschaften, Scheidungen und Verkäufe dokumentieren, aber auch durch Stiftungsurkunden etc. ist es möglich, Informationen über die Ehepartner der Sarayîs, von denen manche bei ihrer Freilassung verheiratet wurden und andere wiederum nach dem Austritt aus dem Palast heirateten, herauszufinden. Dabei fällt auf, dass nur recht wenige der Männer auch ursprünglich Sklaven waren. Die meisten waren aus dem Stand der Askerî, also Personen, die im Staatsdienst standen, dort aber recht unterschiedliche Positionen innehatte. Einige wiederum waren mit Männern aus dem Stand der İlmiye, das heißt mit Schriftgelehrten, und manche mit Gewerbetreibenden oder anderen verheiratet. Der Status der Ehemänner stand in engem Zusammenhang mit der Position der Frauen innerhalb des Harems, wie İpşirli Argιt schlussfolgert. (152) Die Eheschließungen dienten dazu, die vorhandenen Verbindungen innerhalb und außerhalb des Palastes zu stärken und neue Beziehungen zu schaffen, um den Einflussbereich des Palastes zu erweitern. (164)
Im Zentrum des vierten Kapitels stehen die Orte, an denen die Sarayîs lebten, und ihre Beziehungen zur Gesellschaft. İpşirli Argιt untergliedert die Wohnorte der Haremsfrauen in drei Kategorien: das alte Zentrum Istanbuls, die Stadtteile außerhalb des Zentrums und andere Städte. Sie geht der Frage nach, in welchem Maße die ehemaligen Palastangehörigen das Umfeld, in dem sie wohnten, beeinflussten. Unter demselben Aspekt werden auch die Orte, an denen die Sarayîs beerdigt sind, untersucht. Es stellt sich heraus, dass Personen mit hohem Status generell in Palastnähe lebten, was für sie eine Verbindung und Nähe zur Macht bedeutete und ihnen Ansehen verlieh. Für den Palast selbst bedeutete es die Präsentation seiner Macht als Herrschaftszentrum. (189) Dasselbe gilt für die Gräber von (ehemaligen) Haremsfrauen, bei denen die Nähe zum Palast auf den Status der Frau verweist. (190) Was die Beziehungen zur Gesellschaft angeht, so kommt İpşirli Argιt zu dem Ergebnis, dass die Sarayîs durch unterschiedliche Faktoren wie etwa Geldleihe, Anleihen, Handelsgeschäfte oder durch die Ernennung eines Vormunds für ihr Erbe mit den Bewohnern in Kontakt standen. (194f.) Sie geht davon aus, dass die unterschiedlich ausgebildeten Frauen in enger Verbindung mit der Gesellschaft waren und einen gewissen Einfluss auf sie ausübten. (198)
Kapitel fünf über die finanzielle Lage der Frauen gibt auf Grundlage von Nachlassinventaren Aufschluss über das Vermögen der Sarayîs. Ein Vergleich mit den bessergestellten Frauen, die Angehörige der Askerî waren, aber keine Verbindungen zum Palast hatten, führt zu dem Ergebnis, dass die Sarayîs vermögender als diese waren. Das Vermögen kam durch Mitgift zustande, aber auch andere Gaben in Form von Büchern, Uhren, Schmuck, Kleidung, Sklaven, Immobilien etc. Die finanzielle Unterstützung, die den Frauen während ihrer Zeit im Palast, aber auch danach zukam, sorgte dafür, dass der Großteil von ihnen privilegiert war. Manch eine erlangte sogar einen Status, der in der osmanischen Gesellschaft nur von sehr wenigen Personen erlangt werde konnte.
Das sechste und letzte Kapitel widmet sich den karitativen Aktivitäten der Haremsfrauen. Neben Bauwerken wie Moscheen, Schulen, Brunnen gründeten die Sarayîs verschiedene Stiftungen, die unterschiedlichen Zwecken dienten. So wurden manche mit dem Ziel errichtet, arme Leute zu unterstützen oder der Gesellschaft in anderer Weise dienlich zu sein. Andere wurden wiederum mit dem Ziel eingerichtet, der Stifterin und ihrer Familie ein Leben lang Einkommen zu sichern, ihr Eigentum zu schützen oder zu kontrollieren. İpşirli Argιt kommt zu dem Schluss, dass die Beweggründe zwar nicht immer ersichtlich seien, die Frauen mit ihren karitativen Tätigkeiten aber zur architektonischen, gesellschaftlichen, religiösen und intellektuellen Entwicklung der Stadt beigetragen, für die Bevölkerung gesorgt und die wirtschaftliche und soziale Lage unterstützt hätten. (278)
Auf überzeugende Weise veranschaulicht İpşirli Argιt ihre These, dass die Entlassung aus dem Palast für die Sarayîs nicht das Ende der Verbindungen mit dem Palast bedeutete, sondern dass diese auf unterschiedliche Weise bis zu ihrem Lebensende anhielten und sie für die Palastangehörigen, den Palast und die Stadtbevölkerung verschiedene Bereiche betreffend von Bedeutung waren. Das Forschungsthema nicht durch eine Fokussierung auf das Dasein im Harem einzuschränken, sondern auf die Zeit nach der Freilassung auszudehnen, verschafft erkenntnisreiche Einblicke in den Wirkungsbereich der Frauen innerhalb der Gesellschaft, ein Aspekt, der in der Forschung bisher kaum berücksichtigt wurde. Die Studie verfolgt das Leben der ehemaligen Haremsbewohnerinnen nach dem Austritt aus dem Palast, um so die Bedeutung dieser Frauen innerhalb der Gesellschaft aufzuzeigen, und füllt damit ein Desiderat in der osmanischen Sklavereiforschung. Gleichzeitig liefert sie ein differenziertes Bild von der Struktur und Organisation des Harems und dem Status von Sklavinnen, die den gängigen Vorstellungen widersprechen. Abgesehen von gelegentlichen Wiederholungen und einzelnen Schreibfehlern, überzeugt die Arbeit durch den für die Studie herangezogenen breiten Quellenfundus, die zahlreichen Nachweise und veranschaulichenden Beispiele. Die präzisen Tabellen im Anhang, die den Inhalt untermauern, eine untergliederte Bibliographie und ein umfassender Index machen knapp ein Viertel des Gesamtwerkes aus und bezeugen die auf gründlicher Recherche aufbauende Arbeit der Autorin. Das Werk ist sehr zu empfehlen.
Anmerkung:
[1] Nicht nur der Sultan, sondern auch Palastangestellte und Frauen in höheren Positionen zählten in ihrer Gefolgschaft Konkubinen, konnten über diese verfügen und sie freilassen.
Veruschka Wagner